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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

ich habe ein wenig im Telemediengesetz gestöbert und bin mir meinem Vorhaben noch nicht ganz (ausschluss-)sicher. Zur zeit bereite ich einen Internetauftritt für einen Freund vor, der Künstler ist. Der technische Unterbau ist schon gelegt(Webhost+CMS+Domain).

Kann mir jmd. beantworten, ob ein Impressum auf dieser Seite Pflicht ist? Er möchte weder direkt zum Kauf anbieten, noch wird auf gewerblich betriebene Seiten verwiesen. Das ganze agiert eher wie ein Blog, in dem er für neue Werke einfach neue Artikel verfasst. Ein Kontaktformular ist noch enthalten, mehr nicht. Es geht rein um die Ausstellung und Erreichbarkeit.

Das Bundesministerium der Justiz sagt hierzu:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist vor allem in § 5 des TMG geregelt. Sie trifft Dienste-anbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereit-halten.


Trifft hier nicht zu. Sodass ich denke, dass ein Impressum mit Betreiber der Webseite(Name+E-Mail) ausreicht.

Was denkt ihr?

7 Antworten

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Beantwortet von
Wenn du weiterzitiert hätten:

Entgeltlich sind Telemedien aber schon dann, wenn eine Webseite selbst kostenlos angeboten wird, aber als Einstieg bzw. Werbung für entgeltliche Leistungen eingesetzt wird.


wäre deutlicher geworden, dass die von dir oben genannten Bedingungen den Schluss zulassen, dass der Künstler die Website zum Einstieg in den internationalen Kunsthandel benötigt. Volles Impressum!
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Beantwortet von
Hallo....


1. Fallgruppe: keine Impressumspflicht

Hinweis für Blog-Betreiber

Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV
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Beantwortet von
Mal angenommen, ihr lasst es drauf ankommen, also setzt kein oder ein falsches Impressum rein. Was passiert dann ? Welche Behörde verfolgt das, bzw. wird dann tätig ? Welche Konsequenzen/Strafen hätte das zur Folge ? Oder wird man sogar von der Konkurrenz, bzw. irgendeiner Anwaltskanzlei abgemahnt ?
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Beantwortet von
@ Erdbeere03

Meist machen geldgeile Anwälte Jagt auf Webseiten mit keinen oder falschen Impressum. Das wird meist nicht billig. Ich empfehle jedem ein gesetzeskonformes Impressum auf die Seite zu setzen, egal, ob es notwendig ist oder nicht. Es mach jedenfalls einen besseren Eindruck und steigert die Vertrauenswürdikeit der Seite.
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Beantwortet von
geldgeile Anwälte

Ich dachte, die gucken nur nach (illegalen) Downloads von Filmen und/oder Musik von dubiosen Webseiten. Mit welcher Strafe/Abmahngebühr muß man denn rechnen ? Hoffentlich übernimmt das dann die Rechtsschutzversicherung.
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Beantwortet von poldie-3 Experte (2.2k Punkte)
Hallo,

@Erdbeere03: gehe mal bei Ebay auf die Community Seite. Da kannst du
dich schlau machen über die Machenschaften von Anwälten um fehlendes
Impressum/AGB´s, geklaute Bilder usw.

MfG
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Beantwortet von
Mit welcher Strafe/Abmahngebühr muß man denn rechnen ?


Was ist das denn für eine Frage?
Impressum ist Pflicht punktum.

Mit welcher Strafe/Abmahngebühr muß man denn rechnen ?


Oh Mann! Kopfschüttel!
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