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Beantwortet von
[*]
[sup]*Threadedit* 16.12.2016, 21:37:36
Admininfo: siehe die SN Nutzungsbedingungen.
[/sup]
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Beantwortet von
was bedeutet das für Leute mit einer privaten Homepage oder einem
Blog? Muss man in Zukunft auf alle Links verzichten?
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Beantwortet von
Es sind leider keinerlei Links mehr erlaubt!

ok, dann verzichte ich in Zukunft darauf.

Danke
LG
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Beantwortet von
Larissa, schau mal wer die Antwort gepostet hat. Da will Dich jemand
ärgern.
Warte auf den echten Fabian oder Mick.
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Beantwortet von flupo Profi (17.8k Punkte)
Ich denke dieses Urteil muss deutlich genauer kommentiert werden.
Wenn man das wörtlich nehmen würde, müssten zum Beispiel sämtliche Suchmaschinen sofort dicht machen.
Webseitenbetreiber sollten künftig ein Flag setzen müssen, dass auf ihrer Seite alles ok ist. ;-)

Gruß Flupo
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Beantwortet von
Leute, das ist doch einfach:
Bringt ins Netz, was euch gehört, und steht dafür gerade.
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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Na, nach dem Urteil wird mal wieder eine extra schnelle Sau durchs virtuelle Dorf getrieben^^

Die Entscheidung des LG Hamburg -ein Beschluss im Eilverfahren zur Anordnung einer einstweiligen Verfügung im Einzelfall (also noch keine endgültige höchstrichterliche Entscheidung) kam wohl nur zustande, weil der beklagte Seitenbetreiber in seiner recht schlichten (und wohl ohne anwaltlichen Beistand) Verteidigung zum Ausdruck brachte, dass er eine Prüfung -trotz Kenntnis des diesjährigen EuGH-Urteils- "...nicht für erforderlich hielt", und somit laut LG entscheidungbedeutend "...eine Urheberrechtsverletzung billigend in Kauf genommen hat".

Bei dieser Verteidigungsstrategie ist es wenig verwunderlich, dass das LG Hamburg wieder mal (immerhin in Widerspruch zur bisherigen BGH-Rechtsprechung zu pauschalen Vorab-Prüfpflichten) eine recht krude Entscheidung getroffen hat, im Detail nicht mal ausführend wie weit eben diese Prüfpflichten im Einzelnen reichen sollen.

Üblicherweise ist eine Verlinkung gemäß europäischer Rechtsprechung eindeutig kein Rechtsverstoß. Ob sich bei uns etwas ändert werden wir, sofern notwendig, zeitnah kommunizieren, bis dahin einfach weiterhin wie bisher auf seriöse und bekannt-informative Quellen zurückgreifen.

@psychofrau: Bei der angesprochenen Entscheidung ging es um den "gewerblichen Charakter", also die Gewinnerzielungsabsicht dieser einen Seite.

Gruß,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi Larissa232,

das ist doch Ironie von Heise.

Sie verlangen von den Betreibern der Landgerichtsseite, also das Landgericht, was so einen Unsinn geurteilt hat, dass sie sich selber an ihre eigenen Vorgaben halten.

Ich finde das sehr schön von Heise, sollen die mal selber ausbaden, was sie da so von sich geben.

Bei solchen Urteilen, im Besonderen aus diesem Hause, sollte man sich zurücklehnen und Ruhe bewahren.

Gruß Fabian
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