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Gefragt in Plauderecke von
Am Sonntag 25.12.16 wollte ich mit meine Familie nach Egypten fliegen.
Am Schalter wurde mir das einchecken verweigert, da mein Personalausweiss nur noch 4 Monate gültig ist. (Spanischer Personalausweiss)
Der Personalausweiss müsste noch 6 Monate gültig sein.
Ich habe die Reisetickets online gebucht. Ich habe mich auch mit dem Reisebüro telefonisch in Kontakt gesetzt um eventuell zu fragen ob was erstattet werden kann.
Sie haben mir geantwortet das nichts erstattet werden kann, es wäre meine eigene Schuld. Kennt sich hier jemand mit aus? Und kann mir vielleicht helfen.

4 Antworten

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Beantwortet von
Das Auswärtige Amt sagt:

Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Insofern hast du zwar keine Schuld, musst aber die Folgen deiner Unaufmerksamkeit schon selber tragen.

Da gibt's doch so'n passendes Sprichwort ... ?
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Beantwortet von
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Beantwortet von
@AMG
wenn Du spanischer Staatsbürger bist, dann gelten für Dich eventuell andere Einreisebedingungen als für Deutsche. Vielleicht war es ja ein Fehler der Dame am Check-In Schalter.
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Beantwortet von
@AMG
eventuell ist auch der Reiseveranstalter oder das Reisebüro dafür verantworlich Dich über die EInreisebestimmungen auf zu klären. DAs müsste man mal prüfen.
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