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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

mein Notebook (9 Monate alt) ist seit 10 Tagen zur Garantiereparatur beim Notebook Hersteller (Tastatur wird ausgewechselt).

Da ich durch eine Notlage dringend Geld brauche, möchte ich dieses Notebook nun bei Ebay verkaufen. Darf ich das Notebook bereits bei Ebay für 10 Tage einstellen, obwohl es jetzt gerade noch beim Hersteller ist? Ich soll es in den nächsten Tagen wieder bekommen.

Könnte ich die Ebay Auktion vorzeitig beenden, falls das Notebook noch nicht da wäre? Mir ist klar, dass die 4 Euro Angebotsgebühr trotzdem zu zahlen sind.

Viele Grüße, Steffen

27 Antworten

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Beantwortet von
Was ist das überhaupt für ein Notebook.
Kannst du die 200 Euro die du dafür bekommst derweile nicht wo anders zusammenkratzen?
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Beantwortet von
Hallo,

es ist ein 6 Monate altes Samsung. Aber ich werde jetzt abwarten. Alles andere ist mir zu wage.

Wenn das Gerät noch nicht da ist, und ein Bekannter bietet (aus Versehen natürlich) mit, dann sitze ich wirklich auf den Ebay Gebühren. Und die sind recht enorm bei Ebay. Ist allgemein noch viel zu teuer bei Ebay. Aber ist ein anderes Thema.

Nochmal zur vorzeitigen Beendigung einer Auktion:

Jemand, der ein Gebot abgibt, ist ja erst dann der neue Eigentümer, wenn er 1.) bezahlt und 2.) die Auktion konform beendet wurde.

Wenn ich 1,-- Euro auf ein Notebook biete, und der Verkäufer beendet vorzeitig die Auktion, kann ich ja auch nicht darauf bestehen, dass ich das Teil für 1,-- Euro bekomme.

lg, Steffen
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Jemand, der ein Gebot abgibt, ist ja erst dann der neue Eigentümer, wenn er 1.) bezahlt und 2.) die Auktion konform beendet wurde.

Hallo Steffen,
dann solltest du dich zunächst mal mit dem Begriffsinhalt von 'konform' beschäftigen. Solange die Aktion läuft und jemand ein ordnungsgemäßes Gebot darauf abgibt, handelt er 'konform' und das kannst du nicht durch eine spätere einseitige Erklärung nach Belieben wieder aushebeln. Wenn solch eine Handlungsweise des Anbieters 'konform' wäre, würde niemand mehr bei Ebay auch nur noch ein Gebot abgeben.

Eigentümer wird er natürlich nicht automatisch, aber mit dem Gebot erwirbt er das Recht darauf, entsprechend der aktuellen Aktionsbedingungen nicht nur der Eigentümer sondern auch der Besitzer der angebotenen Ware zu werden, sofern er die von ihm dazu eingegangenden Zahlungsverpflichtungen auch erfüllt. (Man kann durchaus Eigentümer einer Sache sein ohne sich tatsächlich im Besitz dieser Sache zu befinden, aber das ist nun wieder ein ganz anderes Problem.)

Gruß
Kalle
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Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Hi,

wenn du es heute für 10 Tage einsetzen willst, ab es noch nicht zurück ist, dann mache es doch anders.

Warte bis es wieder da ist, prüfe den Erfolg der Reparatur und stelle es dann ein. Zum einen bist du sicher das es geht. Zweites kannst du es aganz sicher als i.O. verkaufen, weil du ja eine aktuelle Werkstattrechnung hast. Drittens habe ich bei Ebay mit "ehrlich kommt am weitesten" noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Wenn jemand das Teil gefällt, wird er schon bieten, der Preis ist bei Auktionen immer das "Glücksspiel", nützt nun mal nichts. Dazu gute Bilder vom echten Gerät und keine Werbefotos vom Hersteller und immer schön nett bleiben. Und wenn dein Bekannter wirklich mitbieten will, dann muß er es eben tun, allerdings kommt es nicht gut, solche Aktionen hier auch noch öffentlich zu machen.

Verkürze doch einfach die Angebotszeit auf z.B. 3 Tage, zumal in den ersten Tagen sowiso nicht so viele Gebote eingehen werden. Sieh lieber zu, dass du es so platzierst, das viele beim Ende der Auktion anwesend sind, also z.B. Sonntag nachmittag gegen 16.00 Uhr.

Ende in der Nacht, zur "Blockbusterzeit", Bundesliga oder Montag früh um 7.30 geht m.E. nicht so gut.

Nur so am Rande, nächstes mal ist es vielleicht besser vor dem Kauf die aktuelle Finanzlage auf den Spielraum abzuklopfen - oder hast du dich mit den Lehmann-Brüdern verspekuliert?

Gruß FR
0 Punkte
Beantwortet von
Nein nein, mit Lehman Zertifikaten habe ich zum Glück nichts am Hut :)

Ich habe leider meinen Job verloren :´-(

@KJG

So einfach ist das nicht. Beispiel: Ich versteigere einen gebrauchte´n VW Polo (Maktwerkt 3.600 Euro). Jemand bietet 200 Euro. Nun geht der Polo durch einen Motorschaden kaputt. Ich beende die Auktion vorzeitig. Sollte ich jetzt allen ernstes den Polo für 200 Euro an den Bieter geben?

Ich glaube nicht, dass der Biete ein Recht auf aushändigung des Fahrzeuges hat.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin Steffen,

ich würde den Polo für 200 EUR ggf. auch mit Motorschaden nehmen und dir das nicht als falsches Angebot ankreiden. Der Weiterverkauf noch brauchbarer Einzelteile würde den Kaufpreis vermutlich erheblich übersteigen. ;o)

Da könnte ja jeder, dem der erzielte Preis bei Ebay nicht passt, behaupten, dass die 'Ware' leider inzwischen nicht mehr dem Angebotstext entspricht. Ein hierzulande mit der Rechtsprechung beauftragter Mensch würde mit einiger Wahrscheinlichkeit so urteilen, dass du während der Auktionszeit die angebotene Ware nicht der Gefahr einer Wertminderung durch Gebrauch aussetzen darfst.

Aber eigentlich geht es ja wohl um deinen Laptop, dessen Tastatur momentan in einer Fachwerkstatt ausgewechselt wird. Die führt bestimmt auch noch vor der Rücksendung einen allgemeinen Funktionstest durch und würde dir das plötzliche und unverhoffte Ableben schriftlich mitteilen. Damit hättest du tatsächlich einen Beleg dafür in der Hand, dass du nicht getrickst hast.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
So etwa vor garnichtlanger Zeit passiert. PKW bei Ebay-Gebot stand bei ca. 12,000 Euro. Verkäufer beendete die Auktion kurz vor ablauf. Zeitwert des PKW lag bei 26,000 Euro. Bieter ging vor Gericht und hat gewonnen.
Rudger
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Beantwortet von
Nun ist das ja geklärt.
(insbesondere die Textalien von KJG17 sind wie immer DER Brüller :--O...)
------------------------
So. Ich gehe jetzt zum Bus, Paket mit Läptopp zu Hermes bringen.
Hoffe, das Paket nicht im Bus liegen zu lassen...
Wenn doch, besorge ich mir umgehend eine Bescheinigung meiner Nachfrage vom Fundbüro der städtischen Verkehrsbetriebe.
Man muss immer was Schriftliches haben.
Biène!
0 Punkte
Beantwortet von
Da könnte ja jeder, dem der erzielte Preis bei Ebay nicht passt, behaupten, dass die 'Ware' leider inzwischen nicht mehr dem Angebotstext entspricht.


Und wenn es wirklich so sein sollte? Man hat laut Ebay das Recht dazu, wenn es mehr als 12 Stunden vor Auktionsende ist", diese zu beenden.

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

*

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
*

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
*

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.


Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Dann würde der Ehrliche ja der Dumme sein...

Was würdest du denn machen, wenn der zu versteigernde Artikel wirklich defekt geht?

Okay, dann schreibe ich eben das nächste mal unter "Bitte beachten!" unter die Artikelbeschreibung:

"Der Artikel wird bis Auktionsende noch weiterbenutzt. Irrtümer und Tippfehler in dieser Auktion sind ohne Gewähr! Bieten Sie nur, wenn Sie damit einverstanden sind."
0 Punkte
Beantwortet von

...das Angebot vorzeitig beenden...

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

*

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
*

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
*

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Und was ist, wenn (sich) die maßgebliche Beschaffenheit bis hin zum Verlust nach der Auktion ändert/eintritt?!

;o)
...