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Gefragt in Plauderecke von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Hallo Leute,
ein Nachbar nervt: hat in seiner alten Schüssel Beulen endeckt, die wie er meint, vom Aufschlagen meiner hinteren Tür im gemeinsamen kommen sollen.

Nur bin ich zum einen nicht bewusst, dass ich gerade hinten (Hintertür ist der Schaden) so aufmachen würde (eher ja wohl vorne/Fahrer). Zum anderen stimmt weder die Höhe (Tür würde höher treffen. Sieht nur blöd aus, dass ich gerade Reifen gewechselt habe...), noch die Position bei der Länge (viel zu weit hinten. Müsste halb draussen stehen und dann hinten Tür aufmachen. Blödsinn!)


Er präsentiert eine "nachbarschaftliche" Lösung von Kostenvoranschlag von über 1.000,- Euro(!). Klare Fall von Abzocke für seine alte Kiste, die er verkaufen will.
Mein Versicherungsmakler meint, das es in seinen Augen auch Abzocke sei, aber tippt das es durchkommen würde. Gutachter kommt für die Somme wohl nicht.

Tja, nun zum "Problem":
(A) Wenn ich es Versicherung einreiche, wir die es zwar regeln. Würde aber beim nächsten Schaden wieder von meinen 30% hochgestuft werden; und auch für Jahre hochgestuft bleiben.

(B) Für die Versicherung mein Statement so schreiben das ich mir Null Schuld bewusst bin und es nach Abzocke aussieht (die aber evtl duchkommt).

(C) Alternativ kann ich es auf eine Klage ankommen lassen. Fühle mich zwar im Recht, nur kann es auch nach hinten losgehen.... dann Anwalt/Gericht/Schaden zu meinen Lasten?



Was meint ihr?
Speziell, wie würde es mit Gerichtskosten aussehen?


Gruss/Tomsan

22 Antworten

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Beantwortet von
Also im Versicherungsschreiben klipp und klar sagen, das ich keine Schuld habe und nicht rumeiern! Dann sollte meine Versicherung nicht zahlen und ein Gutachter kommt, richtig?

Wieso willst du überhaupt etwas deiner Versicherung melden?

Soll er doch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Gegen dich oder Unbekannt. Dann abwarten und Tee trinken, bis die ermitteln...

Yossarian
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Deswegen mal die Frage an dieses überauf kompetente und weit gefächerte Forumn gestellt. Bin ein wenig unbedarft in dieser Angelegenheit :-)

Also er präsentiert mir ne Rechnung .... und ich ignoriere die quasi? Er schaltet uU die Polizei ein und man trifft sich vor Gericht? Wäre es so?
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Beantwortet von mickey Experte (5.6k Punkte)
Soll er doch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Das ist wohl die bisher schlechteste Idee, denn dann wäre man - im Falle dass ein Verschulden festgestellt wird - beim Thema Unfallflucht angekommen.

@tomsan,
du solltest einfach mal einen Rechtsanwalt (ob über eine Rechtschutz oder ADAC Mitgliedschaft sofern vorhanden) konsultieren.

Gruss,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
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Beantwortet von
Das ist wohl die bisher schlechteste Idee, denn dann wäre man - im Falle das ein Verschulden festgestellt wird - beim Thema Unfallflucht angekommen.

Was denn für eine Unfallflucht? Quatsch.
Stehen die beiden etwa noch neben dem Auto? Der eigentlich "Unfall" ist doch eh schon (Tage? Wochen?) vorbei.

Oder ist das grade eben passiert?

Yossarian
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Rechtsschutz leider nicht für KFZ, ADAC nicht Mitglied.... somit wollte ich mich mal hier nach euren Vorschlägen umhorchen.
0 Punkte
Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
@Yossarian
Uralt... noch nicht mal raus wann es passiert ist. Irgendwann hat er schonmal drauf hingewiesen, dass ich Beulen mach würde (keiner Schuld bewusst, doppelt vorsichtig), nun Monate später mal ne Rechnung präsentiert. (wattn Zufall. Wo der Wagen verkauft werden soll)
0 Punkte
Beantwortet von mickey Experte (5.6k Punkte)
Was denn für eine Unfallflucht? Quatsch.
Eine sehr fundierte Argumentation.

@tomsan,
nochmal für dich zum Nachlesen:
ein Verkehrsunfall nach der z.B. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden Württemberg (in deinem Bundesland kaum anders abgehandelt) ist… … jedes mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende plötzliche Ereignis, bei dem Personen- oder nicht nur belangloser Sachschaden entstanden ist.
(Anlage 1 Nummer 2.1 zur VwV-VkSA)


Siehe dazu auch folgendes Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 27.07.1972, Aktenzeichen: 4 StR 287/72, nachzulesen in: BGHSt 24, Seite 383).

Sollte also ein Gutachter letztendlich einen Schadenszusammenhang herstellen können, und zu dem Schluß kommen, dass du den "Anstoß" sehr wohl zu bemerken hattest oder konntest, .... (s.o.)

Gruss,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Hmmm..... also nicht nur das ich den Schade werder bemerkt, noch nachvollzogen, noch jemand sagen könnte wann es war => nun kann es als Fahrerflucht ausgelegt werden?!

..... na prima .....

Also nun doch der Versicherung so melden, dass ich keine Schuld bei mir sehe und auf einen Gutachter warten/ hoffen?
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Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
@tomsan: lass dich nicht verrückt machen. lass deinen nachbarn handeln und du wirst dann sehen, was passiert. vielleicht blöfft der nur!
erstmal gehste nicht zur versicherung und wartest ab. fertig.& wenn die beulen an nachbars tür nicht mit der höhe der anschlagkante deiner autotür übereinstimmt, sollte es unmöglich sein, zu schlussfilgern, dass du die parkrempler verursacht hast. also immer ruhig blut & abwarten.

auf der anderen seite kann ich mir nicht verkneifen, dass ein auto zwar ein gebrauchsgegenstand ist, was aber nicht dazu berechtigt, es wie ´ne "Sau" zu behandeln. dafür müssen wir alle viel zu lange dafür arbeiten!

kromgi
0 Punkte
Beantwortet von
vom Aufschlagen meiner hinteren Tür im gemeinsamen ... kommen sollen.

Ergänze mal das fehlende Wort in deiner Ausgangsfrage. Carport? Tiefgarage?
Falls also Privatgelände, dann ist Unfallflucht eh obsolet. Mickeys Angstmache gilt dann nicht ;o)

Außerdem: Könnte ja jeder kommen und Jahre später eine angebliche "Unfallflucht" behaupten.

Yossarian
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