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Gefragt in Plauderecke von
Notfallzubehör: Was gehört nach Gesetz und Empfehlung in ein Auto?

Was mir so einfällt:

1 Standard-Verbandskasten
1 Abschleppseil
1 Feuerlöscher
1 Warndreieck

Was ist sonst noch sinnvoll bzw. verpflichtend?

12 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
@Pannenhelfer redest du wirr?
gir ist schon klar das es bei 90 prozent der autos heutzutage verboten ist?

Warum um alles in der Welt soll abschleppen verboten sein?
0 Punkte
Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Also die StVO sagt dazu folgendes:

§15a Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

Also wenn es sich nicht um ein Kraftrad sondern ein Auto mit 4 Rädern handelt, ist abschleppen sicherlich erst mal erlaubt.

Ich nehme mal an, Pannenhelfer bezieht sich auf das Anschleppen. Da hat er recht, zumindest was die Betriebsanleitung sagt. Fahrzeuge mit Kat (und das hat heute ja doch fast jeder) sollen nicht angeschleppt werden. Allerdings ist das mehr eine Vorsichtsmaßnahme und deshalb vom Hersteller untersagt (Haftungsausschluss). Wenn das Fahrzeug aber z.B. wegen einer leeren Batterie nicht anspringt, aber beim Anschleppen sofort kommt, dann nimmt der Kat keinen Schaden. Sowas wie früher üblich, schleppen bis er irgendwann nach zig-hundert-Metern mal anfängt unruhig zu tuckern, sollte man tunlichst unterlassen. Reicht aber, hier ist ja PC und nicht Autoforum.

@Tifly, ich weiß dass die Dinger nicht AIDS-Handschuhe heißen, aber darunter kennt sie jeder. Übrigens kriegt man (bei deiner Begründung bleibend) von Einweg-Latex-Handschuhen auch weder "Einweg" noch "Latex" ;-))

Gruß FR
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