Hallo Fabian,
wenn du gleich einen Racheakt vermutest, kennst du deinen Freund wohl etwas besser? ;0)
Natürlich sollte sowas nicht vorkommen, kann aber. Andererseits ist auch Stress zwischen Handwerker und Bauherr/Auftraggeber nicht auszuschließen.
So ein kompletter Badeinbau ist nicht gerade billig und da werden oftmals Abschlagsrechnungen vereinbart. Wenn dann die Kohle trotz Vereinbarung nicht kommt und die Arbeit inzwischen mehr oder weniger abgeschlossen ist, wie soll der Installatuer dann noch Druck machen? Das geltende Recht untersagt es ihm, einmal fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile wieder zu entfernen, auch wenn sie eigentlich noch sein Eigentum bzw. Eigentum seines Lieferanten sind. (Er darf das Zeugs noch nicht einmal ausbauen, wenn der Auftraggeber Insolvenz anmeldet, also vermutlich nie zahlen wird.) Da könnte der eine oder andere Handwerker schon mal auf solche Ideen kommen, denn der Bauherr darf ja höchstens das Dreifache der Kosten für die Mängelbehebung an einer an sich erbrachten Leistung vorläufig von der Rechnung einbehalten. Und das wäre in diesem Fall allenfalls ein Hunderter.
Einfach einen anderen Handwerker für die 'Fertigstellung' anzuheuern wäre zwar eine Lösung, aber nicht unbedingt die Beste. In diesem Fall könnte nämlich der Installateur seine gesetzliche Mängelhaftung für die Leistung ablehen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vom Auftraggeber abgenommen war. Und das dürfte dann sein eigentliches Druckmittel zur Föderung der Zahlungsmoral sein, nicht dieser läppische vertauschte Wasseranschluss.
Oder die Firma von Tubbs hat doch wieder mal ´ne Nachtschicht unter Zeitdruck geschoben. ;0)
Gruß
Kalle
@Poldi,
wie groß ist denn der Hof? Wenn sich das Brett mit dem Loch inzwischen schon 300 m über dem Hof befindet, dann ist euer Haufen an der Basis doch mindetens ebenso breit.