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Gefragt in Plauderecke von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

lustige Geschichte, ein Bekannter von mir hat sich gerade eine neue Wohnung gekauft. Die wurde komplett neu ausgestattet also neues Bad, Küche, Böden...

Jetzt hat er mir erzählt, dass die Handwerker die Warmwasserleitung an die Klospülung angeschlossen haben, was natürlich geändert werden muss.

Das alleine fand ich schon lustig, da man das kaum verwechseln sollte und in der Nähe des Klos auch kaum eine geeignete Leitung ist, aber na ja...

Jetzt hab ich irgendwo aufgeschnappt, dass dies eine übliche Methode bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Handwerker, in dem Fall ja Wasserinstallateure.

Meine Frage an die Fachleute, ist das ein Missgeschick was einem mal passiert oder Absicht um seinem Ärger Luft zu machen?

Gruß und Danke schon mal

Fabian

16 Antworten

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Beantwortet von poldie-3 Experte (2.2k Punkte)
Hallo

nochn tipp: warmwasserbereiter auf 100° stellen und klo als sauna benutzen (((-:

gruß

jetzt aber schluss mit lustig
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Fabian,

wenn du gleich einen Racheakt vermutest, kennst du deinen Freund wohl etwas besser? ;0)

Natürlich sollte sowas nicht vorkommen, kann aber. Andererseits ist auch Stress zwischen Handwerker und Bauherr/Auftraggeber nicht auszuschließen.

So ein kompletter Badeinbau ist nicht gerade billig und da werden oftmals Abschlagsrechnungen vereinbart. Wenn dann die Kohle trotz Vereinbarung nicht kommt und die Arbeit inzwischen mehr oder weniger abgeschlossen ist, wie soll der Installatuer dann noch Druck machen? Das geltende Recht untersagt es ihm, einmal fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile wieder zu entfernen, auch wenn sie eigentlich noch sein Eigentum bzw. Eigentum seines Lieferanten sind. (Er darf das Zeugs noch nicht einmal ausbauen, wenn der Auftraggeber Insolvenz anmeldet, also vermutlich nie zahlen wird.) Da könnte der eine oder andere Handwerker schon mal auf solche Ideen kommen, denn der Bauherr darf ja höchstens das Dreifache der Kosten für die Mängelbehebung an einer an sich erbrachten Leistung vorläufig von der Rechnung einbehalten. Und das wäre in diesem Fall allenfalls ein Hunderter.

Einfach einen anderen Handwerker für die 'Fertigstellung' anzuheuern wäre zwar eine Lösung, aber nicht unbedingt die Beste. In diesem Fall könnte nämlich der Installateur seine gesetzliche Mängelhaftung für die Leistung ablehen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vom Auftraggeber abgenommen war. Und das dürfte dann sein eigentliches Druckmittel zur Föderung der Zahlungsmoral sein, nicht dieser läppische vertauschte Wasseranschluss.

Oder die Firma von Tubbs hat doch wieder mal ´ne Nachtschicht unter Zeitdruck geschoben. ;0)

Gruß
Kalle

@Poldi,

wie groß ist denn der Hof? Wenn sich das Brett mit dem Loch inzwischen schon 300 m über dem Hof befindet, dann ist euer Haufen an der Basis doch mindetens ebenso breit.
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Beantwortet von terror_tubbie Experte (3k Punkte)
@ Kalle

nicht Firma, so was bauen die Ossis mit Nachbarschaftshilfe alleine, alles andere wäre Steuerbetrug und einlochen will ich micht nicht lassen -)
und da kann schon mal ein kleiner Fehler passieren.

Tubbs

PS: bei ner Firma mit ein Kasten Bier und nachts um 1 Uhr und das bei 2000 auf der Hand, ja,Aarbeitgeber, stellt mich ein :)
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Tubbs,

für jedes Besäuftnis 2000 auf die Hand, ist das der gängige Tarif für s.g. 'Mulden-Kipper'.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi KJG17,

wenn du gleich einen Racheakt vermutest, kennst du deinen Freund wohl etwas besser?


Na ja, bei Handwerkern, die einem die Warmwasserleitung ans Klo anschließen gibts auf jeden Fall Klärungsbedarf ;-)

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Fabian,

Na ja, bei Handwerkern, die einem die Warmwasserleitung ans Klo anschließen gibts auf jeden Fall Klärungsbedarf ;-)

Da stimme ich dir zu, aber befrage besser beide Parteien. (s.o.)

Gruß
Kalle
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