Hi, also eigentlich gibts den Antworten von Fabian und Mickey nicht hinzuzusetzen, deshalb auch ein "gute Antwort" von mir. Etwas daneben liegt diesmal Kalle (sorry ;-)).
Wenn der Fall wie beschrieben war, hat der Rotlichtsünder absolut richtig gehandelt, freie Fahrt geht vor, solange keine Gefährdung entsteht.
Nachteil ist nur, Verkehrsrecht ist das gummiartigste Recht, was es gibt. Hier gilt mehr als sonstwo, Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei. Und jeder Richter sieht es anders. deshalb ist der Rat "Anwalt" nicht von der Hand zu weisen, zumal ja schon ein Rotlichtverstoß angezeigt ist.
Mit den Einsatzfahrten und Sonderrechten ist immer ein Problem, vorallem, weil viele nicht richtig reagieren. Ich weiß wovon ich spreche, könnt ihr mir glauben. Aber leider gibt es auch unter den Einsatzfahreren (besonders bei freiwilligen Kräften) viel Unwissenheit. Ich bin immer froh, dass wir uns hier auf dem "flachen Land" bewegen.
Gruß FR