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Gefragt in Plauderecke von
Guten Morgen!
Ich habe soeben nen Brief bekommen, weil ich über eine rote Ampel gefahren bin und geblittzt wurde. Die Situation:
An einer 2spurigen Kreuzung stand ih an einer roten Ampel, als hinter mir ein Martinshorn ertönte. Um dem Krankenwagen platz zu machen bin ich über die Induktionsschleife gefahren und hab mich an den rand der Kreuzung gestellt. Es blitzte 2 mal. Nun meine Frage: Tatsächlich bin ich ja über eine rote Ampel gefahren,aber nur um dem Krankenwagen platz zu machen. Bekomm ich jetzt die Punkte und das Fahrverbot oder kann ich mich dagegen wehren?
lg

37 Antworten

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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

ich glaube das Du hier nicht weiter kommst.
Nimm Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Der wird Dir schon sagen was Fakt ist und was dagegen gemacht werden kann.

gruss

Lutz
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Beantwortet von
Geh einfach zu denen und erkläre ihnen die Situation!
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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

also ich hab das meines Wissens nach noch so gelernt, dass man um Platz zu machen auch über eine rote Ampel fahren kann und muss.

Das wäre für mich auch das sebstverständlichste der Welt, egal obs erlaubt ist oder nicht. Ich unterstelle einem Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn nicht, dass sie gerade auf dem Weg zum örtlichen Döner sind sondern, dass es wirklich wichtig ist und da ist eine rote Ampel nur sekundär.

Wie gesagt, abgesehen von meinem "Wissen" wäre mir das herzlich egal ob es erlaubt ist oder nicht.

Gruß Fabian
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Beantwortet von
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Beantwortet von
Oder auch dies bei Wikipedia... Vorfahrtsregelungen -- Insbesondere § 35 Sonderrechte und § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht :

de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrtsregel
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Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Hi, also eigentlich gibts den Antworten von Fabian und Mickey nicht hinzuzusetzen, deshalb auch ein "gute Antwort" von mir. Etwas daneben liegt diesmal Kalle (sorry ;-)).

Wenn der Fall wie beschrieben war, hat der Rotlichtsünder absolut richtig gehandelt, freie Fahrt geht vor, solange keine Gefährdung entsteht.

Nachteil ist nur, Verkehrsrecht ist das gummiartigste Recht, was es gibt. Hier gilt mehr als sonstwo, Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei. Und jeder Richter sieht es anders. deshalb ist der Rat "Anwalt" nicht von der Hand zu weisen, zumal ja schon ein Rotlichtverstoß angezeigt ist.

Mit den Einsatzfahrten und Sonderrechten ist immer ein Problem, vorallem, weil viele nicht richtig reagieren. Ich weiß wovon ich spreche, könnt ihr mir glauben. Aber leider gibt es auch unter den Einsatzfahreren (besonders bei freiwilligen Kräften) viel Unwissenheit. Ich bin immer froh, dass wir uns hier auf dem "flachen Land" bewegen.

Gruß FR
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Beantwortet von
ich habe mir nach antwort 13 überlegt ob ich antworte oder nicht und habe es mir aber dann verkniffen

aber nach antwort 17 kann ich nicht anders ;-)

Hi, also eigentlich gibts den Antworten von Fabian und Mickey nicht hinzuzusetzen, deshalb auch ein "gute Antwort" von mir.


und was hat dir da am besten gefallen? doch nicht etwa ...
egal obs erlaubt ist oder nicht.
oder
wäre mir das herzlich egal ob es erlaubt ist oder nicht.


@Sponsor,
jetzt kannste vor gericht ziehen und sagen, Fabian hat es gesagt ;-)

ich kann gar nicht glauben das ihr das ernst meint!

mfg
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Beantwortet von
@Biotop,

also noch so einer der lieber an der Ampel stehen bleibt und dem Krankenwagen den Weg versperrt als einen Strafzettel zu kassieren.

Dieter Nuhr nannte solche Leute in seinem Programm glaube ich "Bremser".

cu dergläubige
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

es mag ja sein dass ich Unrecht habe, aber wo bitteschön steht denn nun wirklich rechtsverbindlich geschrieben, dass der Satz in § 38 der StVo 'Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘ automatisch andere Bestimmungen dieser StVO außer Kraft setzt?

Die oben verlinkten Tipps oder eher Kommentare in solchen Situationen ggf. auch mal eine rote Ampel zu überfahren sind zwar durchaus sinnvoll, berücksichtigen allerdings nicht dass inzwischen das Verhalten an Ampeln nicht mehr durch persönlich anwesende 'Beobachter' registriert und eingeschätzt, sondern durch automatische Überwachungseinrichtungen aufgezeichnet wird. In solchen Fällen gilt leider der reine Gesetzestext und diesem ist m.E. an keiner Stelle zu entnehmen, welche anderen Bestimmungen der StVO bei 'Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘ nachrangig oder gar nichtig sind.

Ich lasse mich bzw. meine o.a. Aussage gerne durch Verweise auf aktuelle und tatsächlich rechtsverbindliche Quellen korrigieren, bisher wurde jedoch leider nur auf mögliche Interpretationen dieses Satzes verwiesen.

Gruß
Kalle

[sup]@ 'dampfplauderer' (A9)
ähnliche Kommentare zu mir bzw. meinen Antworten gab es auch in der Vergangenheit immer mal wieder und vorzugsweise unter den unterschiedlichsten Gast-Nicks. Ich selbst kann damit durchaus leben wenn eine Kritik entsprechend belegt wird, aber meistens sind solche anonymen Kritiker ja selbst auch nur irgendwie 'Dampfplauderer'.[/sup]
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