Wenn das in statischen Seiten auftaucht und nicht im Originalquellcode der Seite steht, liegt es an der Severkonfiguation. Wenn das bei Webspace gemacht wird, der laut Vertrag werbefrei sein sollte, ist das ein klarer Vertragsbruch. Wenn der Hoster das wissentlich macht, macht er sich strafbar. Da man dann von Vorsatz ausgehen muss, besteht imho auch Anspruch auf Schadensersatz, sofern man einen Schaden nachweisen kann und man den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hosters nachweisen kann. Darüber hinaus kann vom Hoster wegen einem Verstoß gegen das UWG Unterlassung und Schadensersatz verlangt werden - allerdings nur von einem Konkurrenten, also einem anderen Hoster.