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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu meiner Handwerkerrechnung und hoffe, dass sich einer von Euch mit sowas auskennt.
Ich habe telefonisch einen Auftrag für eine Handwerkerleistung gegeben, habe aber darum gebeten, dass der Monteur vor dem eigentlichen Termin einmal bei mir vorbeikommt und sich die Örtlichkeiten und die Solaranlage vorher ansieht. Hat er auch gemacht, war 1/2 Std. da. Einen Kostenvoranschlag haben die mir nicht gegeben. Machen sie grundsätzlich nicht, hieß es. Eine Woche später kamen die dann zu dritt und haben den Auftrag auch 1a ausgeführt und auch saftig Stunden berechnet (waren 61/2 Std. da, haben -mit Fahrzeit- 8 Std. aufgeschrieben, hab ich akzeptiert).
Jetzt kriege ich die Rechnung und da wurden mir für diese Vorbesichtigung ein paar Tage vorher 2 Arbeitsstunden in Rechnung gestellt (Monteurleistung), also knapp E 100,- nur fürs Angucken. Ist das eigentlich rechtens? Wie soll ich mich verhalten?
Danke vielmals
Gruß Pauli

11 Antworten

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Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Hallo Ringeltaube!
großes Problem? NEIN!

wenn du die RG noch nicht bezahlt hast. empfehle ich dir, die Rechnung so zu kürzen, wie die tatsächliche Arbeitszeit war. Ohne Pausen. Für auf- & abladen, Hin- & Rückfahrt kommt normalerweise eine Pauschale auf die Rechnung oder ein Km-Satz.
Also schau dir auf der RG die Stundensätze an, multipliziere diese mir der tatsächlichen Arbeitszeit. Plus Materialkosten. Das entspricht dann der Rechnungssumme. Plus MwSt. Diesen Betrag überweist du und fertig.

Und für das nächste Mal kann ich nur sagen: Wer schreibt, der bleibt!
Ohne schriftl. Kostenvoranschlag kannst du keinem Handwerker trauen. Und leider muss ich immerwieder feststellen, dass auch gute Handwerker keine Ahnung von Zahlen haben und die unmöglichsten Sachen mit aufführen.

kromgi
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