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Gefragt in PC-Sonstiges von halfstone Profi (18.3k Punkte)
Hallo,

wir suchen Leute, die auch von der Abmahnung des Rechtsanwaltes Lutz Schroeder bezüglich einer Software „Social Eye Player“ betroffen ist.

Da wir schon Betroffene haben, die glaubhaft machen können niemals Tauschbörsen benutzt zu haben suchen wir Leidensgenossen.
Stutzig macht mich vor allem, dass die Abmahnung einem knapp 14 Tage Zeit lässt, das ist für Urheberrechtsverletzungen ein mir unbekannt langer Zeitraum, da die Rechteinhaber bis jetzt immer die sofortige Reaktion innerhalb von 24 Stunden gefordert haben, die vergleichsweise geringe Summe um die es geht, die Firma, deren Sitz auf den Philippinen sein soll, die Webseite der Software, die in einem so schlechten Englisch ist, dass man kaum versteht um was es bei der Software eigentlich geht, die Verschleierung der Whois-Domainabfrage und dass man die Software für 19,95 Euro per CD zugeschickt bekommen soll statt sie downloaden zu können.

Wie ich finde weist da sehr viel darauf hin, dass hier eine neue, sehr perfide Abmahnmasche aufgezogen wird, bei der es, mithilfe der Gerichte darum geht die Leute schon alleine über die gerichtliche Zuordnung der IP zu einer Adresse so einzuschüchtern, dass sie die verlangten Gebühren bezahlen.

In dem mir vorliegenden Schreiben des Rechtsanwaltes wird darauf hingewiesen, dass die Firma, die den Rechtsverstoß festgestellt hat, durch einen unabhängigen Gutachter überprüft wurde. Schließlich soll die Funktionsweise der eingesetzte Software in einem nicht genannten Gerichtsverfahren glaubhaft gemacht worden sein.

Leider wird in dem Schreiben nicht der Name der Firma, noch der Software genannt und auch für solche Verfahren nötiger Hashwert wird nicht mitgeteilt.

Wie ich finde, deuten hier viele Ungereimtheiten auf eine neue sehr gemeine Abmahnabzocke hin.

Mir stellt sich jetzt natürlich die Frage, wie kommen die Abmahner auf die IPs, gehen sie eher zufällig die Adressräume der bekannten großen Provider durch oder machen sie es anders.
Um da ein wenig Struktur rein zu bekommen würde ich mich freuen wenn sich so viele Betroffene wie möglich mit den genauen Zeiten und ihren Providern hier melden würden.

Falls es sich hier wirklich um eine groß angelegte Betrugsmasche handeln sollte könnte man den Leuten so das Handwerk legen.

Viele Grüße

Fabian

64 Antworten

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Beantwortet von flupo Profi (17.8k Punkte)
Das sind doch alles mafiöse Strukturen.
Die einen mahnen ab und die anderen fischen die Opfer ab. Würde mich nicht wundern, wenn die sich gegenseitig Bescheid sagen, wenn wieder eine neue Abmahnwelle gestartet wird.

Gruß Flupo
0 Punkte
Beantwortet von
Das ärgerlichste an der Sache bislang ist, dass ich wegen des Stresses gesundheitliche Probleme habe und aktuell meine Blutdruckmedikation verdoppeln muss.

Mittlerweile ist der zweite Drohbrief angekommen. Eine lange Liste von Urteilen zu verschiedenen Themen: Anschlussinhaberhaftung, Sicherungspflichten, WLAN, Firewall, Störerhaftung, Abmahnkosten... Alles lang und breit über 5 Seiten aufgeführt. Das macht schon Eindruck.
Umso mehr ärgert es mich, dass sich die Gerichte so bereitwillig vor den Karren der Abmahnbetrüger spannen lassen. Da gibt es ein ziemliches Defizit an technischem KnowHow bzgl. Internetkriminalität und einen offensichtlich übergroßen Vertrauensvorschuss an Privatunternehmen, die aus wirtschaftlichem Eigeninteresse IP-Adressliste generieren (wie auch immer) und dann behaupten, über diese IPs wurde Urheberrecht verletzt. Das macht diese IP-Listen-generier-Unternehmen zu richterlich abgesegneten Gelddruckinstituten. Die Gesamtumstände werden offensichtlich überhaupt nicht gewürdigt und alles vorgelegte einfach als wahr abgenickt. Dass hier eine ernsthafte Prüfung stattfindet, kann nicht sein, sonst wären nicht so viele unschuldige Opfer wie ich in den Fängen dieser Verbrecher. Da fällt man einfach vom Glauben an die Justiz ab...

Betroffener
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Betroffener,

ich hab mir deine Unterlagen mal intensiv reingezogen, sowas von Unverfrorenheit ist mir noch nie unter die Augen gekommen.

Dass sich die Gerichte bereitwillig vor den Karren der Abmahnbetrüger spannen lassen, kann man in deinem Fall nicht unbedingt sagen. An keiner Stelle dieser insgesamt 17 Seiten ist auch nur andeutungsweise zu erkennen, dass RA Schroeder tatsächlich bzgl. der von ihm dir gegenüber genannten IP beim LG München I vorstellig geworden ist.

Die Anlage des dir übergebenen Gerichtsbeschlusses mit den erforderlichen Angaben zu Datum, Uhrzeit und IP, auf die sich dieser Beschluss konkret bezieht, wurde dir vorenthalten. Es ist lediglich erkennbar, dass es solch einen Beschluss innerhalb des bereits angesprochen 7-Tage-Zeitraums gegenüber der Telefonica gibt, mehr nicht. Der könnte genausogut in einem ganz anderen Zusammenhang erwirkt worden sein und sich auf ganz andere Telefonica-IPs beziehen.

Name + Anschrift von dir tauchen insgesamt nur 2-mal auf, nämlich in den Adressfeldern der beiden Schreiben. Man hätte diese Angaben aber auch noch auf einem Schreiben von Telefonica erwarten dürfen, aber auch das wurde dir bisher nicht als 'Beweis' für die erhobene Anschuldigung vorgelegt.

Auf 17 Seiten wurde an keiner Stelle auch nur andeutungsweise belegt, dass es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen dem 'Social Eye Player' und deinem Internetzugang geben könnte. Der ganze Papierwust soll offensichtlich nur dazu dienen, den erhobenen Vorwurf scheinbar zu untermauern und die Empfänger der Abmahnungen gleichzeitig stark zu verunsichern. Angesichts deiner momentanen Blutdruckprobleme scheint zumindest Letzteres bereits gelungen zu sein.

Sofern RA Schroeder nicht noch eine paar echte Asse aus dem Ärmel zaubert, kannst du aus meiner Sicht seinen Forderungen begründet per Einschreiben widersprechen und einem eventuellem Mahnbescheid relativ gelassen entgegensehen.

Diesem Mahnbescheid sollte dann natürlich fristgerecht widersprochen werden, dabei reicht es vollkommen aus, wenn man einfach nur 'Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt' ankreuzt, das Formular unterschreibt und besser so zurückschickt, dass er innerhalb 2 Wochen nach Zustellung dem Gericht auch vorliegt.

Das zuständige AG kontrolliert im Weiteren nur, ob fristgerecht Widerspruch eingelegt wird und stellt diesen dann ggf. dem Gläubiger zu. Liegt ein Widerspruch vor, müsste RA Schroeder seine Forderungen einklagen, was er nach den bisher von ihm vorgelegten Unterlagen wohl eher nicht machen würde. Liegt kein fristgerechter Widerspruch vor, könnte er dagegen im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht erwirken, aus dem man dann nur schwer wieder heraus kommen würde.

Meiner Meinung nach wird hier zunächst darauf spekuliert, dass die Angemahnten durch die Schreiben so stark verunsichert werden, dass sie aus Angst lieber die 300 € zahlen, bevor es eventuell noch teurer wird. Der Betrag ist ja bewusst so relativ niedrig angesetzt worden, weil ihn dann vermutlich fast jeder irgendwie zusammenkratzen könnte.

Weiter wird wohl auch darauf spekuliert, dass gegen die Mahnbescheide kein fristgerechter Widerspruch eingelegt wird. Das kommt relativ häufig vor, da viele Leute der irrigen Meinung sind, dass dies nicht erforderlich ist, wenn sie bereits schon einmal Widerspruch eingelegt haben. Vorangegangener außergerichtlicher Schriftwechsel zählt aber bei einem gerichtlichen Mahnverfahren erst einmal nicht.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo Kalle,

ich habe das mal überprüft, angeblich war ich am 19. Oktober letzten Jahres (Freitag) online und habe den Social Eye Player per Bittorrent angeboten. Am 25. Oktober (Donnerstag) hat Rechtsanwalt Lutz Schröder die Vollmacht vom Gericht erhalten, die er dann bei Telefonica verwendet hat. So die Theorie. Mir selbst hat O2 / Telefonica zwar nicht bestätigen können / dürfen, jedoch hatte ich einen nette Herrn am Telefon der meinte, den Fall zu kennen. Lt. diesem Herrn gab es keine Herausgabe von Daten.

Übrigens habe ich gerade einen Rabatt erhalten - nach Abgabe einer mod. Unterlassungserklärung soll es jetzt nur noch 200€ kosten, trotzdem wird munter weitergedroht und das mit fragwürdigen Textpasasagen. Lt. meinen Anwalt wäre bereits das Fernsehen auf den Fall aufmerksam geworden und er rät mir, nicht zu zahlen.

Mache ich auch nicht, denn ich hab nix gemacht. Auch bin ich mir sicher, dass der RA keine schlüssigen Beweise gegen mich hat. Nur wie sehen das die Gerichte? Wie fällt überhaupt die Wahl auf das Gericht in München (der RA sitzt in Kiel)?

Selbst Schadsoftware hoffe ich weitgehend ausschließen zu können (im Sinne, dass etwas auf meinen Rechner späht), denn ich benutze seit Jahren Linux und alle anderen Geräte sind Fernseher oder Spielkonsolen. Ich zahle gerne für Software.

Gruß

Norman
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Beantwortet von
#23 trifft es !

alles nur miese, fiese Einschüchterungstaktik !
Dem etwaigen Mahnbescheid widersprechen (Rückschein
Einschreiben zur Sicherheit) und dann ist Ende - garantiert !

Trotz allem - verzichtet auf jedes Filesharing !
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Beantwortet von
Trotz allem - verzichtet auf jedes Filesharing !

Wieso trotz allem? Meistens steckt doch nichts anderes dahinter.
Wer eine saubere Weste hat, zieht das durch - entweder ziehen "Lutz Schroeder Rechtsanwälte" die Zipfel wieder ein, oder legen den Dreck auf den Tisch (über deren Geschäftsmodell brauchen wir uns nicht zu unterhalten, das Ganze ist genau so verlottert, wie der Rest dieser Republik).
Richtig kritisch wäre erst der "Nachweis" falscher Verbindungsdaten, was meines Wissens noch nicht passiert ist. In diesem Fall wüsste ich nicht, ob ich sizilianische Freunde um Hilfe bitten- oder gleich nach Bulgarien ziehen sollte.
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Beantwortet von
@Alter_Schwede,
im Falle von Social Eye Player / Abmahnung Kanzlei Schroeder fand,
davon darf man ausgehen, kein Filesharing statt.

Es gibt aber noch immer Zeitgenossen, die sei es gewollt oder weil ihr
Rechner gekapert wurde, in Filesharing-Aktivitäten involviert sind.

Diese Leute können durchaus zur Kasse gebeten werden und da
würde dir dein Helfer aus Sizilien nur zu einem weiteren Straftatbestand
verhelfen. Und teurer wäre eine Abmahnung auch noch.
jetzt verstanden?
0 Punkte
Beantwortet von
im Falle von Social Eye Player / Abmahnung Kanzlei Schroeder fand, davon darf man ausgehen, kein Filesharing statt.

Man darf. Man darf aber auch vom Naheliegenden ausgehen.
Ich bin mal gespannt, wer da tatsächlich als Erster verbrennt.
0 Punkte
Beantwortet von
Alter_Schwede,
schau dir einfach die ganzen Seiten im Netz
zum Thema an - und vor allem, lies den ganzen Thread..

Ob die Kanzlei wegen ihren Drohbriefen verklagt wird ist ne ganz
andere Sache.
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Beantwortet von halfstone Profi (18.3k Punkte)
Hi,

ich glaube hier wurde die Büchse der Pandora geöffnet als gewinnorientierte Unternehmen als glaubwürdige Beweislieferanten für Urteile vor Gericht zugelassen und als objektiv und unfehlbar hingestellt wurden. Die Gerichte hatten/haben keine Ahnung von Technik und haben sich so vor den Karren der Rechteinhaberindustrie spannen lassen.

Diese Firmen müssen gar nicht mehr nachweisen, dass die Dateien, die von dem Tauschbörsenbenutzer zur Verfügung gestellt wurden auch tatsächlich von anderen Benutzern von ihm runtergeladen wurden, da sie das nicht können. Es wird einfach behauptet sie wurden zur Verfügung gestellt und damit werden dann Streitwerte von mehreren 10 000 Euro gerechtfertigt.

Wohl gemerkt alles nur Hörensagen, denn beweisen lässt dich das nicht. Es spielt für ein Verfahren daher auch keine Rolle ob man sein Tauschbörsenprogramm mal nur eben 2 Minuten an hatte um einen Song zu laden oder ob man es monatelang ständig laufen ließ um wirklich allen die Möglichkeit zu geben sich an den eigenen Dateien zu bedienen.

Was mich bei all dem wundert: Die Justiz hat doch auch ohne die Verfolgung von solchen Kleinigkeiten genug zu tun, wie viel Einfluss muss da die Rechte-Lobby ausgeübt haben um denen das Leben so schwer zu machen und sie mit hunderttausenden Verfahren von der eigentlichen Arbeit abzuhalten.

Bei Radarfallen der Polizei können manche Anwälte auch der Polizei nachweisen, dass da geschludert wurde, nur bei so einem bösen Vergehen wie die Verletzung eines Urheberrechtes werden die Ermittlungen von unfehlbaren gewinnorientierten Unternehmen geführt. Da staunen die Bevölkerung und ich nicht schlecht, sonst heißt es doch auch, wo Menschen arbeiten passieren Fehler, nur bei diesen Firmen nicht.

Ich glaub ich mach mich jetzt auch selbständig als privater Parkverbotsaufschreiber oder privater Radarfallenaufsteller, scheint ja lukrativ zu sein.

Ach ja wir sind erst auf der zweiten Seite bei den Google Suchergebnissen, es wäre schön wenn dieser Thread weiter oben in den zig Suchergebnissen der Anwälte auffallen würde, die sich an diese Masche ranhängen, wer diese Seite verlinken kann oder bei Facebook oder Twitter teilen kann möge das gerne tun.

Gruß Fabian
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