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Gefragt in Plauderecke von
Hallo,

meine Frage passt wohl nicht in ein PC Forum aber ich stelle sie
trotzdem einmal.
Wenn ich auf einer Straße mit dem Rad fahre, an der sich auf der linken
Seite ein gemeinsamer Radweg/Fußgängerweg befindet, "muss" ich
dann den Radweg nutzen?
Ich fahre grundsätzlich immer auf dem Radweg, da ich mich nicht für
einen der vielen Möchtegern-Tour-de-France-Fahrer halte, die meinen
sie müssen unbedingt auf der Straße fahren, obwohl es einen Radweg
gibt.
Ich will nur wissen, was hier mehr gewichtet, das Rechtsfahrgebot oder
eben die Nutzung von Radwegen. Der Radweg auf der linken Seite ist
durchaus viel befahren und es kommen einem öfters andere Radfahrer
entgegen.
Ist es dann rechtlich "angebrachter" den Radweg auf der linken Seite
mitzubenutzen und dadurch eventuell andere Radfahrer oder Fußgänger
zu behindern und einfach auf der Straße zu fahren, aufgrund des
Rechtsfahrgebots.
Würde ich aus der anderen Richtung kommen, nutze ich natürlich den
Radweg.

Dank im Voraus!

naturfreund

12 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Naturfreund, ich könnte Dir jetzt eine "donnern", meine Frau(55) lief auf einen Fußweg und wurde von hinten von einen Fahrradfahrer angefahren, weder hat er geklingelt od. sonstirgentetwas vonsichgegeben. Abgehauen und noch gelacht.

ist zum Glück nicht viel passiert aber .........................

Zwischenmenschliche Beziehung in D.
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
@stammtisch,

falsche Adresse, naturfreund wollte wissen, wie er sich korrekt verhält. Das würde einer dieser Radl-Rambos um keinen Preis der Welt machen, erst recht nicht öffentlich.

Gruß
Kalle
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