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Gefragt in Plauderecke von halfstone Profi (18.3k Punkte)
Zuerst waren es noch 3,5 Mio. Euro, dann wurde auf 17 Mio. erhöht und jetzt sollen es ganze 27 Mio. Euro geworden sein.

Falls dem so ist kann er meiner Meinung nach nicht mehr im Vorstand des FC Bayern München bleiben (da hätte er schon lange entfernt werden müssen, aber in Bayern werden solche "Kavaliersdelikte" anscheinend anders bewertet, da gehört solches Gemauschel unter Amigos anscheinend zum guten Ton) und vor allem dürfte es nur in einem Bananenfreistaat eine Bewährungsstrafe geben.

Nur so meine Meinung

Gruß Fabian

27 Antworten

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Beantwortet von
Der Richter hat es sich einfach gemacht, und braucht sich weiterhin
keine Gedanken mehr machen.

Dieses Urteil liegt irgendwo zwischen ....und...... !

Da er davon ausgegangen ist daß sowieso von einer Partei
Revision beantragt wird,konnte er mit ruhigen Gewissen so ein
Urteil aussprechen.

Bei der höhe dieser hinterzogenen Summe,und nicht anerkannter
Selbstanzeige, und keinerlei andere " mildernde Umstände "
sind 40 Monate doch geradezu lächerlich.

sollen sich doch die Richter in Karlsruhe zu Buhmännern machen.

Da der Ausgang dieses Prozesses richtungsweisend für künftige
Verhandlungen von Steuerhinterziehung in grösserem Ausmass
sein wird, kann es eigentlich nicht sein dass die Strafe zur
Bewährung ausgesetzt wird,da es keinerlei Umstände gibt die das
rechtfertigen können.
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Beantwortet von halfstone Profi (18.3k Punkte)
Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen. Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens.


Also ehrlich, man sollte einem am Boden liegenden nicht noch nachtreten, aber wenn er selber darum bettelt.

So ein verlogener Spruch, von wegen seinem Verständnis für Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung. Er hat doch deutlich gezeigt, dass er keine der drei Tugenden erfüllt.

Anstand, Haltung und Verantwortung wäre es gewesen mit der Selbstanzeige sofort alle Ämter mit Vorbildfunktion niederzulegen und nicht mit jeder Faser zu hoffen, dass die Steuerhinterziehung nicht rauskommt und jede Möglichkeit zu nutzen dies geheim zu halten.

Seine Anwälte werden ihm erklärt haben, dass es ein hohes Risiko gibt, bei einer Revision noch mehr Knast zu kassieren und er schon ein relativ mildes Urteil bekommen hat, das wird der Grund sein.

Wo ist denn der Anstand wenn man die Allgemeinheit um 27 Mio. Euro betrügt?

Hätte es keinen Verfolgungsdruck von Seiten der Presse und des Staates gegeben, hätte Hoeneß nie den Anstand gehabt seinen Betrug zuzugeben.

Statt einfach zu sagen, "Ich habe einen großen Fehler gemacht" kommt dann immer noch der Nachsatz "aber ich bin doch ein guter Kerl". Der normalintelligente Mensch durchschaut das doch.

Solche Aussagen ärgern mich.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

in Revision geht man meist nur pro forma und ohne nähere Begründung, da es dafür nur eine recht knappe Frist gibt und die schriftlich Urteilsbegründung zu diesem Zeitpunkt i.d.R. noch nicht vorliegt. Nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung hat man dann 4 Wochen Zeit, die Revision wieder zurückzuziehen oder sie ausführlich zu begründen.

Ob U.H. bei einer erneuten Verhandlung tatsächlich besser wegkommen würde, ist nicht unbedingt gesagt. Seine Steuerschulden wurden ja bisher durch das FA nur überschlägig ermittelt und das sofortige Akzeptieren dieses Betrages durch die Verteidigung lässt zumindest den Verdacht zu, dass da eventuell noch mehr im Argen liegt. Bei einer erneuten Beweisaufnahme könnte es dann u.U. um noch höhere Beträge gehen, was für eine Minderung der Haftstrafe auf max. 2 Jahre und deren Aussetzung zur Bewährung nicht gerade förderlich und den Nicht-FCB-Fans auch kaum zu vermitteln wäre.

Die vorläufige Revisionsbegründung des Anwalts, dass das BGH über den Umgang mit voll gültigen, teilweise gültigen und nur fast gültigen Selbstanzeigen befinden solle, ist/war in meinen Augen einfach nur hanebüchen. Eine normale Steuererklärung gilt z.B. erst dann als eingereicht, wenn sie nach den geltenden Bestimmungen auch vollständig ist. Der gleiche Maßstab ist auch an eine steuerliche Selbstanzeige anzulegen, denn letztendlich ist diese ja auch nichts anderes, als eine nachträglich 'korrigierte' Erklärung zur Einkommensteuer. Die Anlagen haben dabei die in der Erklärung ausgewiesenen Daten bei stichprobenartigen Kontrollen lediglich zu untermauern.

Das Argument der Verteidigung, dass bereits aus den Anlagen zur Selbstanzeige das FA die tatsächliche Steuerschuld hätte ermittelt können mag zwar durchaus zutreffend sein, aber es ist einfach nicht Aufgabe der Finanzämter, eine Selbsanzeige über lediglich 5 (?) Mio unter erheblichem personellen Aufwand durch eine durchgängige Sichtung von zig-tausenden mitgelieferten Anlagen auf den dann fast schon sechsfachen Wert zu 'korrigieren'. Dass ein Richter unter solchen Umständen ein Problem damit hat, dies trotzdem als strafrechtlich relevante Selbstanzeige zu akzeptieren, ist für mich durchaus nachvollziehbar und auch der BGH dürfte das bei einer Beurteilung einer solchen Revisionsbegründung vermutlich nicht viel anders sehen.

Natürlich ist das Urteil für die Privatperson Höneß hart, aber andererseits muss er natürlich auch akzeptieren, dass er lediglich einer von rd. 82 Mio Menschen ist, auf welche das deutschen Rechtssystem normalerweise unterschiedslos anzuwenden ist.

Ob er mit dem jetzigen Akteptieren des aktuellen Urteils einer Empfehlung seines Anwalts gefolgt ist, mag ich nicht beurteilen, denn schon während der Verhandlung war er mit seinem Staranwalt offensichtlich nicht immer der selben Meinung und wurde von diesem gelegentlich zurückgepfiffen, wenn er sich mal zu ehrlich und nicht gerade im Rahmen der Verteidigungsstrategie äußerte. Deshalb gehe ich eigentlich auch davon aus, dass U.H. selbst über das weitere Ausreizen sämtlicher juristischen Möglichkeiten durch seinen Anwalt entschieden hat. Ein Gang vor den BGH hätte wohl eher Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner öffentlich bekundeten Reue befördert und auch noch diesen kleinen verbliebenen Rest von 'Ehre' unnötig aufs Spiel gesetzt.

Da muss er jetzt einfach durch und Herr Seehofer dürfte vermutlich zu gegebener Zeit über Staatsminister Bausback dafür sorgen, dass U.H. die nach geltendem bayrischem Recht bestmöglichen Hafterleichterungen auch frühestmöglich gewährt werden.

Ob es das dann schon war hängt momentan noch davon ab, ob eventuell die Staatsanwaltschaft ihrerseits in Revision geht und wie das BGH dann darauf reagiert.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von Experte (9.8k Punkte)
Ende gut, alles gut

vadder
0 Punkte
Beantwortet von
Wie naiv, woher kommt denn das viele Geld auf einem schweizer
Konto, wofür wurde es bezahlt...

So viele Fragen, die durch unsere Presse jetzt noch aufgedeckt
werden.

Ein Ende hat der Fall noch nicht.
0 Punkte
Beantwortet von
woher kommt denn das viele Geld auf einem schweizer
Konto

Schon mal Nürnberger Würstchen bei Aldi gekauft? Dann haben Sie
sich der Beihilfe schuldig gemacht.
0 Punkte
Beantwortet von
@ halfstone:

Du vergleichst Äpfel mit Birnen: Ein Steuerhinterzieher hinterzieht Steuern, ein Bankräuber stiehlt Geld und bedroht dabei in der Regel Menschen. Das Eine mit dem Anderen gleichzusetzen ist Unfug und Stammtischgerede.

Im übrigen habe ich gesagt:
Das Gericht hat richtig entschieden.


Das hat mittlerweile auch Hoeneß erkannt. Das Urteil wird entsprechend vollzogen.

Alles gut.

calmdown
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