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Gefragt in Plauderecke von
Meine Enkelin, 12 Jahre alt, ist beim "Schwarzfahren" erwischt worden. Die Strafe 40Euro, alles klar. Aber die Kleene ist doch noch nicht strafmündig, muß sie (wir) trotzdem zahlen? Sie lebt mit ihrer Mutti allein.

Die Hintergründe: Es war schon dunkel, es regnete, sie kam aus der Schule und so ist sie in den Bus, nochdazu nur 2Stationen gefahren.

Sollte ich Einspruch gegen den Bescheid erheben?

12 Antworten

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Beantwortet von
Danke an alle, speziell an einige, der Opa ist nicht kriminell, eigentlich aber schon, meine Beichte, ich bin mal 1971 als Lehrling "schwarz" gefahren u. auch erwischt wurden, ich musste 5Mark Strafe zahlen, was mich auch sehr gärgert hatte.

Der Opa hat nichts verpetzt u. heute vormittag die Strafe seiner Enkelin bezahlt.

tschüss
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