Ich stimme Fabian zu 100% zu. Es ist völlig egal was jemand in eine Lizenzvereinbarung schreibt, in seine AGBs oder gar in einen Arbeitsvertrag. Solange es nicht der Rechtsprechung entspricht, kann da jeder rein schrieben, was er will, es ist schlicht und einfach nicht gültig.
@suppe
Dein Vergleich mit der Autobahn hinkt, da ein Geschwindigkeitsverstoß nicht erlaubt ist. Eines solche Volumenlizenz zu kaufen ist aber legal.
Auch das wiederholen Deiner eigenartigen Thesen in Antwort 7 macht es nicht besser, da sie hier überhaupt nicht an zu wenden sind,
[b]Aber gut, das Thema ist ja durch für Dich.[/b] Dann müssen wir uns auch nicht mehr mit Deinem Unsinn befassen.
Wahrscheinlich reagierst Du nur so, weil Du Dich ärgerst das 20fache bezahlt zu haben, oder?
Ach ja, ich hatte auch 3 PC Fritz Lizenzen für Win7, die ich problemlos auf Win 10 upgraden konnte und alle laufen nach wie vor ohne Probleme. ;-)