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Kopierschutz





Frage

Hallo zusammen, das Thema Kopierschutz und neues Urhebergesetz war hier ja schon häufiger Thema. Wenn ich das richtig verstandn habe, ist der Vertrieb von Kopierprogs, die einen Kopierschutz umgehen, in Deutschland jetzt untersagt. Auf der aktuelle Heft D der Zeitschrift "Chip" befindet sich das Programm GameCopy und wird so beworben: "...GameCopy knackt jeden Spiele-Kopierschutz...." Habe ich da was falsch verstanden? Tina

Antwort 1 von Mickey

Falsch verstanden hast du nichts.
Das Urhebergesetz verbietet das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz von Umgehungswerkzeugen (von Software oder Hardware) die die Umgehung eines eingesetzten Kopierschutzes ermöglichen, und stellt hier klare Regelungen auf.
Gemäß §95a Abs.1 UrHG dürfen technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden.
Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, die darauf abzielt, das Werk entgegen der Intension der technischen Maßnahme zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, ist demnach verboten.
Auch wenn die Software eine bloße 1:1-Kopie des Originals herstellt (z.B. durch anlegen eines virtuellen Laufwerks = Emuliere), handelt es sich nach dem klaren Wortlaut des §95a Abs.2 UrhG um eine Umgehung des Schutzmechanismus.
Nach §95a Abs.3 UrhG ist bereits das Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75).
Deswegen dürfen entsprechende Produkte in Deutschland nicht mehr angeboten werden, Anleitungen, Werbung und Tipps dazu auch nicht.
Wenn also Chip etwas in der Form anbietet, muss Chip mit den entsprechenden Konsequenzen klarkommen müssen.

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 2 von sasch

da steht nicht "knackt" sondern emuliert, d.h. der kopierschutz wird nicht geknackt oder umgangen, sonder sozusagen mitkopiert. ob das eine juristische gratwanderung ist, wird sich wohl noch zeigen müssen.

Antwort 3 von Unforgiven_II

Zitat:
Auch wenn die Software eine bloße 1:1-Kopie des Originals herstellt (z.B. durch anlegen eines virtuellen Laufwerks = Emuliere), handelt es sich nach dem klaren Wortlaut des §95a Abs.2 UrhG um eine Umgehung des Schutzmechanismus.


Antwort 4 von seico_sid

ähm emulation ist nur ein weg des knacken eines kopierschutzes,.. fakt ist das das programm damit in der lage dazu ist eine 1:1 copy her zu stellen ,.. und das ist eine urheberrechtsverletzung,... (das ihr kiddies eure spiele als sicherungskopie zur seite legt könnt ihr mir net verklckern)

emulation ist wie gesagt nur das vortäuschen / nachahmen bestimmter funktionen,...

eine kopierschutz emulation ist zwar vergleichbar mit einer betriebssystem/hardware emulation ,... allerdings ist der verwendungszweck ganz was anderes ,.. und darauf kommts an,..

Antwort 5 von Tina P.

"Diese CD hat’s in sich: GameCopy knackt jeden Spiele-Kopierschutz, ...." Zitat von der Chip HP

http://www.chip.de/artikel/c_artikelunterseite_12838452.html?tid1=&tid2=

Antwort 6 von sasch

da können wir ja gespannt sein, wie die spielehersteller reagieren, da ich die macher von chip nicht für dämlich halte, wirds sicher interessant.

Antwort 7 von zh-Furz

ich bin jamit allem wirklich einverstanden, aber:

wenn ich eines dieser Tools (ihr wisst schon welche)zum kopieren von meinem eigenen Urlaubsvideo verwenden (weil es einfach schneller geht als mit Pinnacle...) ist ist das vermutlich nicht illegal.

Ist es wirklich so, dass das Tool (in Deutschland)verboten ist, oder deren Vertrieb und illegale Anwendung?

M. W. wird kein Tool namentlich per Gesetz verboten, sondern nur deren ILLEGALE Anwendung.

Bleibt die Frage, warum ich für meinen Brenner, Drucker, Scanner und seit neuestem auch für einen Neu-PC Urheberabgabe zahlen muss ;-)

Antwort 8 von Tina P.

namentlich werden Programme nicht verboten, sondern funktional. Wenn ein Programm geeignet ist einen Kopierschutz zu umgehen, dann ist es verboten. Egal was du damit machst. Wenn du Urlaubsvideos kopieren willst gibt es ja auch legale Kopierprogramme.

Solche Regelungen gibt es ja öfter. Der Vertrieb, Bezitz o.ä. von Kriegswaffen ist verboten, auch wenn du sie dir nur an die Wand hängen willst.

Tina