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GEZ Gebühren auch für Internetradio?





Frage

Hi! Ich habe gerade herausgefunden, dass man mit Winamp auch über´s Internet Radio hören kann und da habe ich mich gefragt, ob man dafür auch GEZ Gebühren zahlen muss... Hier gibt es doch sicherlich auch Leute, die sich damit auskennen, oder? Und wenn wir schon dabei sind: Wie sieht es denn mit Mitschnitten aus? Früher hat man doch auch Lieder aus dem Radio auf Kassette aufgenommen (Für die jüngeren unter uns: Kassetten wurden vor den CDs zum Abspielen von Musik o.ä. verwendet ;) ). Das ist doch auch nicht viel anders, wenn man sich aus Liedern aus dem Internetradio mp3 macht, oder?

Antwort 1 von Unforgiven_II

Hi!

Für das zuhören musst du nichts bezahlen. Du bezahlst ja schon die Gebühren, wenn du einen PC hast wollen die Geld sehen. Wenn man also weder TV noch Radio hat aber einen PC zahlt man. Damit ist das geregelt. Was viele aber nicht wissen: Wer streamt muss zahlen. Wenn also Privatpersonen mit Shoutcast (oder sonstiger Software) einen Stream senden welcher öffentlich gehört werden kann muss man das anmelden und eigentlich zahlen. Natürlich nur wenn man auch Musik spielt für welche die Rechte nicht bei einem selbst liegen. Die festen Sender im Internet werden dies auch tun, Privatleute wohl nicht - auch wenn sie müssten.

Gruß

Antwort 2 von anno_58

Hi,

Schau mal hier

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 3 von anno_58

Nachtrag:
für deine 2. Frage (mitschneiden) schau mal bei Clipink rein

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 4 von Pyro

also du musst bei einem öffentlichen onlineradio (im sinne von frei zugänglich) einen recht hohen betrag an die GEMA und die GVU zahlen, abhänig von musikanteil, streamdauer, maximale hörerzahl und durchschnittliche hörerzahl

Antwort 5 von ThomasOOP

Ich dachte die Abgabe auf PCs kommt erst 2006/7.

Antwort 6 von Pyro

kommt auch erst, bzw. is die nur geplant

Antwort 7 von Unforgiven_II

Hi!

Die Steuer beim Kauf kommt erst noch.
Die GEZ kassiert aber unter Umständen auch heute schon.
Ich kenne jemand der keinen TV hat. Da steht regelm. die GEZ vor der Tür und fragt nach weil einfach keiner bei denen glaubt dass man heute ohne TV leben kann. Es wird aber jedesmal nach einem PC gefragt. Hat man den: zahlen.

Gruß

Antwort 8 von gast

unforgiven_II, von dir hätte ich mehr erwartet. denn was du schreibst ist blödsinn. die gebühren für internet - pcs kommen erst ab april dieses jahres. wenn "dein freund" also jetzt schon zahlt soll er das tun, denn wer so dämlich ist gehört bestraft. die gez-typen (die übrigens von der rundfunkanstalt kommen und nicht von der gez selbst) kommen bei jedem, der kein rundfunkteilnehmer ist regelmäßig. und die können fragen, was sie wollen man sagt nix und gut. die haben die gleichen rechte wie vorwerk-vertreter, nämlich gar keine! bevor ich für meinen pc gebühren zahle müssen die mir erstmal nachweisen, dass ich internet anschluss habe ansonsten bleibt der pc gebührenfrei! so isses und nicht anders.

Antwort 9 von Unforgiven_II

Hi!

Ich hab nur geschrieben dass die Geld wollen wen man einen Rechner hat. Ob man das nun tut oder nicht, ob man die anlügt oder nicht - das ist alles nicht mein Problem. Ich hab einen TV und Radio (auch im Auto), ist alles angemeldet und ich zahl folglich dafür. Auch wenn die Sendungen im TV so stupide sind dass ich den nur sehr wenig nutze. Und die Musik im Radio ist zu 90% auch so grausam dass ich nur CDs höre. Ich zahl das was ich (mehr oder weniger) nutze - andere können machen was sie wollen.

PS: Ich glaube denen ist es egal ob der Rechner Internet hat oder nicht - mit dem Monitor könnte man ja TV gucken.

Gruß

Antwort 10 von gast

ein monitor ist kein empfangsgerät.

Antwort 11 von Unforgiven_II

Hi!

Sag das nicht mir - sag das denen.

Gruß

Antwort 12 von anno_58

Hi @ll,

Na toll! Es trifft mal wieder Halbwissen auf Viertelwissen, die paaren sich und es entsteht Unwissen. Supi!

Die A5 + A6 nehme ich mal aus, sie sind zumindest nicht falsch.
Zum Rest:

Die ursprüngliche Fragestellung war
  1. ob man für Internetradio GEZ Gebühren zahlen muss
  2. ob man Internetradio mitschneiden darf.


Zu 1:

Die Bundesregierung plant ab 2007 ans Internet angeschlossene PC´s GEZ Gebührenpflichtig zu machen. Diese Geschichte ist jedoch sehr umstritten. Es würde Privathaushalte (wegen der Zweitgeräte-Regelung) nicht betreffen, wohl aber Gewerbebetriebe. Die müssen bereits heute Gebühren für jedes Empfangsgerät zahlen (3 Firmen PKW mit Radio = 3xGEZ!)
Konstruieren wir mal folgenden Mittelständigen Betrieb:
10 MA in der Verwaltung mit (Internet-)PC
5 MA im Außendiesnt mit Firmenwagen (Autoradio) und Laptop.
Derzeit zahlt die Fa 5 x GEZ, schon Hammer genug. Nach dem neuen Model wären es
  1. 10 x für PC
  2. 5 x für Autoradio und
  3. 5 x für die Laptops

also das Vierfache! Wer glaubt das Brötchenende sei erreicht möge bitte bedenken, dass wenn man Internetradio GEZ Gebührenpflichtig macht, dies ja von der Logik her für jedes Gerät gelten muss welches Verbindung zum I-Net aufbauen kann und in der Lage ist Töne wieder zu geben. Ich erwähne hier mal nur WAP-Fähige Handys...
Weitere Infos zum Thema gibt es z. Bsp. bei Heise

Zu Frage 2:
Das Urheberrecht verbietet das kopieren von Audio- und Videodaten, wenn man hierbei einen Kopierschutz umgeht. Genau diesen Kopierschutz gibt es beim Internetradio jedoch nicht. Nach wie vor gilt, dass diese Sicherungskopien nur für den eigenen Gebrauch bestimmt sind. Eine Weitergabe oder das Anbieten in s.g. Tauschbörsen ist illegal! Weitere Infos und hilfreiche Tools gibt es hier (Infos zur rechtlichen Seite stehen ganz unten)

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 13 von Unforgiven_II

Hi!

Zitat:
Na toll! Es trifft mal wieder Halbwissen auf Viertelwissen, die paaren sich und es entsteht Unwissen. Supi!


Sorry, aber wie gut dass du den Überblick hast. Vor allem zu deinem Punkt 1 hast du viel geschrieben und doch rein gar nichts gesagt.

Und dann erklär mir mal was an meinen Schilderungen falsch ist, wäre nett.

Gruß

Antwort 14 von Unforgiven_II

PS:
Die eigentlichen Fragen waren schon lange geklärt.
Wer hört muss nichts bezahlen, wer streamt schon und mitschneiden privat darf man.

Antwort 15 von anno_58

Hi,
@Unforgiven_II

Zitat:
...dann erklär mir mal was an meinen Schilderungen falsch ist...


Gerne.

Zitat:
wenn du einen PC hast wollen die Geld sehen.


Falsch! Derzeit noch nicht. Ist für Anfang 2007 geplant.

Zitat:
Wenn man also weder TV noch Radio hat aber einen PC zahlt man.


Immer noch falsch. S.o.

Zitat:
Wer streamt muss zahlen.


Das stimmt, aber wer wollte das wissen?

Zitat:
Die Steuer beim Kauf kommt erst noch.


Über Steuern hat kein Mensch gesprochen, es ging um GEZ Gebühren.

Zitat:
Die GEZ kassiert aber unter Umständen auch heute schon.


Nicht für PC´s. Es gibt keine Rechtsgrundlage!

Zitat:
Ich kenne jemand der keinen TV hat...


Ich weiß, Forellen die sind gut!
Ich hab sie zwar noch nicht gegessen
doch meines Schwagers ältester Sohn
hat im Restaurant neben einem gesessen
und der hat sie gegessen!
Ich weiß, Forellen die sind gut!
oder soll ich lieber Urban Legend sagen?

Zitat:
Es wird aber jedesmal nach einem PC gefragt. Hat man den: zahlen.


Blödsinn! Wie gesagt: Keine Rechtsgrundlage.

Zitat:
Ich hab nur geschrieben dass die Geld wollen wen man einen Rechner hat.


Durch Wiederholung wird es nicht zur Wahrheit.

Zitat:
... mit dem Monitor könnte man ja TV gucken.


Also das mach mal vor - ohne Empfangsteil!

Zitat:
Vor allem zu deinem Punkt 1 hast du viel geschrieben und doch rein gar nichts gesagt.


Du bist des Lesens kundig? Ich habe in Kurzform geschrieben, was derzeit zur Debatte steht. Die Langversion würde den hier zur Verfügung stehenden Platz bei weitem übersteigen. Deshalb habe ich den Link zu Heise gesetzt.
Könnte es sein, dass du wegen des "SvenjaK" Threads etwas "angefressen" bist? Bei der Menge meiner Beiträge wirst du mit Sicherheit noch ausreichend Gelegenheit haben mir einen auszuwischen. Hier und Heute hat es nicht geklappt.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett. (Dann aber bitte mit etwas mehr Wissen und Niveau.)

Antwort 16 von Nhuya

Also ich bin ja vor kurzem umgezogen und dann kam ein Schrieb von der GEZ mit ANmeldeschein. Und da konnte/musste ich ankreuzen ob ich einen PC habe oder nicht. In den Erläuterungen stand, dass ich für den PC zahlen müsste. Ergo kann ich Unforgiven nur Recht geben.

Antwort 17 von anno_58

@Nhuya,

sorry aber offensichtlich hast auch du nicht bis zum Ende gelesen. In den Erläuterungen steht, dass der PC gebührenpflichtig wird wenn er mit einer TV oder Radiokarte ausgestattet ist. Ein reiner Internet-PC,und von so einem ist hier die Rede, ist nicht gebührenpflichtig. Xavier schreibt vom Radioempfang mit Winamp übers I-Net und nicht vom Empfang mit TV-/Radiokarte über Antenne/Kabel.
Lies doch einfach mal bei denen nach, die es wissen sollten GEZ

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 18 von Xavier

Um die Diskussion (vielleicht) zu beenden:
Meine Fragen haben sich geklärt!
Vielen Dank für die Beiträge!

Antwort 19 von Tina P.

Hallo,

mal ein etwas anderer GEZ-Fall. Würde mich interessieren wie ihr das einschätzt.

Ich habe eine Videorekorder und ein TV-Gerät. Kann aber kein Programm empfangen. Früher ging es mäßig mit Schnee. Jetzt gibts nur noch DVBT und für Digitalempfang ist die Zimmerantenne zu schwach. Kabelanschluss existiert ebensowenig wie Satelitenschüssel oder Dachantenne. Früher wurden ordnungsgemäß GEZgebühr gezahlt. Mit Einführung von DVBT und dem Verlust des Empfangs wurde eine Änderung beantragt. Nur noch Radio, kein TV. Der Fernseher wird nur noch für DVD und Video benutzt. Die GEZ weigert sich diese Änderung vorzunehmen.

Der Fall ist real und ein guter Freund von mir wird das nun nach langem und erfolglosem Briefwechsel mit der GEZ gerichtlich klären lassen. Geht mittlerweile auch um eine ganze Menge Geld

Ein Ergebnis gibts noch nicht.

PS Die GEZ geht nur darauf ein, wenn aus Videorekorder und TV das Empfangteil ausgebaut wird. Bei einem Elektrofachhändler kostet das ca. 50 EUR pro Gerät. Das sit fast so viel wie der ganze Videorec. gekostet hat und bei dem TV würde die Garantie damit verfallen. (also unzumutbar)

Antwort 20 von hallogen

Einschätzen würde ich das nicht wollen.
Ich würde einfach die Einzugsermächtigung zurückziehen .
Die werden sich schon melden und klagen wenn ihnen die Radiogebühr das wert ist.

Antwort 21 von anno_58

@Tina, Hallogen,

Sie (GEZ) werden klagen und vermutlich gewinnen. Es gibt genügend Urteile in dieser Richtung. In einem Fall reichte es nicht einmal aus, dass die Antenenbuchsen zugelötet, bzw. mit einer Zange zugequetscht waren. Seht euch meinen Link zur GEZ an (A17) Da steht alles.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett

Antwort 22 von Tina P.

@anno

die Urteile sind mir bekannt. Neu an dieser Situation und damit nicht vergleichbar ist, es gibt hier keinen Empfang. Satelietenschüssel ist vom Vermieter nicht gestattet, terrestrischer Empfang technisch nicht mehr möglich. (er hätte ja gerne DVBT gehabt und dafür auch GEZ gezahlt, geht aber leider nicht). Und nach einem halben Jahr auf "dem Trockenen" hat er fest gestellt, man kann auch ohne Fernsehprogramm leben, wenn die Vidoethek um die Ecke ist.

Fazit, wenn man ihm kein Programm zurverfügungstellt, wofür dann zahlen. Die von dir angführten Urteile gehen immer davon aus, dass man potenziell ein Programm der öffentlich-rechtlichen empfangen könnte, was ausreicht um gebührenpflichtig zu werden. Dieses Potenzial ist hier nicht gegeben.

t.

ich bin mal gespannt.

Antwort 23 von Nhuya

Soweit ich weiß ist es so, dass du für jeden fernseher zahlen musst. Ob du nun auch einen Anschluss hast, ist der GEZ egal. Htte mal lange nur einen im Karton im Keller....musste für zahlen weil ich hätte ihn ja nutzen können hätte ich gewollt. Blabla...die GEZ übertreibts maßlos, vorallem da ich das ganze sowieso Schwachsinnig finde. Ich kcuke entsprechende Programme nicht, also zahl ich nicht (gern). Ich finds unverschämt und bin auch noch nicht dahinter gekommen, warum das NICHT verfassungswidrig ist ^^

Antwort 24 von Tina P.

@Nhuya

eben, es reicht, dass man gucken könnte wenn man wöllte. Ob man tatsächlich gucke ist für die GEZ-Gebühren egal.

Was ist aber, wenn man gucken will und nicht kann. ;-)


t.

Antwort 25 von Unforgiven_II

@anno

Du hast eine Pagernachricht.

Antwort 26 von anno_58

@unforgiven,

Danke, ist angekommen. Wenn ich mir die Bewertung meines Postings ansehe ist dein Fan - Club entschieden größer als meiner. ;-)
Die Bemerkung über Wissen und Niveau nehme ich zurück und entschuldige mich dafür. Das war Niveaulos von mir. In der Sache bleibe ich bei meiner Meinung.

@Tina,

Dieser Sachverhalt ist in der Tat sehr interssant. Wäre nett wenn du mal berichtest wie es weiter- bzw. ausgegangen ist.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 27 von Unforgiven_II

@anno_58

Die negative Bewertung kam von mir.
Ich muss allerdings gestehen dass ich heute etwas daneben stehe. Darum entschuldige ich mich bei dir hiermit für meinen unfreundlichen Ton. Leider ist mir jetzt erst aufgefallen dass das was ich schrieb schlecht ausgedrückt ist, wenn ich das jetzt lese was ich geschrieben habe komme ich auch ins schmunzeln. Das Posting um welches es geht und meine Reaktion auf deine Antwort waren Schnellschüsse, das hätte ganz anders sein sollen. War mein Fehler - sorry.

Gruß

Antwort 28 von anno_58

lass uns schütteln die Hände!*

Gruß Anno


*Geklaut bei "Asterix bei den Briten"

Antwort 29 von anno_58

@ Tina,

Du wolltest eine Einschätzung zum Problem deines Freundes bzw. deinem.

Meine Meinung:

Die GEZ ist die falsche Beklagte bzw. wird als Klägerin den Prozeß gewinnen, da zumindest theoretisch ein Programm empfangen werden könnte wenn die technischen Voraussetzungen in der Wohnung vorhanden wären. Eine Zimmerantenne ist mit Sicherheit nicht die erforderliche technische Ausstattung. Es ist also ein Mietrechtsproblem. Die folgen Zeilen stammen vom Münchner Mieterverein:

Zitat:
Jeder Mieter hat das Recht, in seiner Wohnung Rundfunk und Fernsehen zu empfangen. Dieser Anspruch kann unmittelbar aus dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht aller Bürger auf Informationsfreiheit abgeleitet werden. Eingeschlossen ist infolge dessen auch das Recht auf eine technische Ausstattung, die den Empfang störungsfrei ermöglicht. ...


Wie gesagt, du wolltest eine Einschätzung und das ist meine Meinung. Dein Freund sollte sich ggf. von einem 2. Anwalt beraten lassen bevor zu ausstehenden GEZ Gebühren noch Prozeßkosten und Anwaltshonorare kommen.



Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 30 von steffen2

die technische Voraussetzung zum Empfang von digitalen Programmen ist ein Digitalempfänger
entweder im TV eingebaut bzw. als extra Gerät. (Set-Top-Box)

Und somit ist das Gerät ungeeignet um Fernsehprogramme zu empfangen

Gruß Steffen

Antwort 31 von elianna

Hallo,

Zitat:
Die GEZ geht nur darauf ein, wenn aus Videorekorder und TV das Empfangteil ausgebaut wird. Bei einem Elektrofachhändler kostet das ca. 50 EUR pro Gerät. Das sit fast so viel wie der ganze Videorec. gekostet hat und bei dem TV würde die Garantie damit verfallen. (also unzumutbar)


Genau das müssen wir mit sämtlichen TVs und Videorecordern und Gettoblustern mit Radioempfangsteil in unserer Schule machen - oder zahlen. Pro Gerät, ohne Ermäßigung. Unhd das, obwohl es nachweislich keinerlei Antennen für TV gibt. Eine Schule in unserem Landkreis, die dies nicht wusste(?)/beachtete sollte vor einigen Jahren einige 1000 DM nachzahlen! Wurde dann nach langem Hin-und Her teilweise erlassen

Gruß, elianna

Antwort 32 von Tina P.

Mit der GEZ gibt es erstmal folgende Einigung. Er muss bis zu gerichtlichenklärung nicht zahlen und die Mahnung werden eingestellt, also keine weiterne Mahngebühren. Er hat sich jetzt entschieden, die Empfangteile ausbauen zu lassen. Sollte er vor Gericht verlieren sind die Nachforderungen nicht so hoch. Hier gehts nicht mehr ums Geld, sondern ums Prinzip .. ich betrachte es mit eienr gewissen belustigung.

t.

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