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wie seht Ihr das?





Frage

Hallo, ich wollte Euch mal was erzählen. Im März ist leider mein Vater gestorben. Er hat eine Münz- und eine Briefmarkensammlung hinterlassen und sie nicht per Testament vererbt. Die Sammlungen sind noch in meinem Elternhaus bei meiner Mutter. Jetzt kommt eine Tante von mir an und erhebt Anspruch auf einen Teil der Briefmarkensammlung mit der Begündung, sie sei die Schwester des Verstorbenen und möchte ein "Andenken". Sie hat sich nicht irgendein "Andenken" ausgesucht, sondern neun recht weltvolle Briefm.-Alben. Mein Vater hat handschriftlich verfügt, ich solle über den Verbleib der Sammlungen entscheiden. Mir hat er zu Lebzeiten eingeschäft, die Sammlungen sollen auf keinen Fall auseinandergepflückt werden, sondern sollen dazu dienen, im Notfall, also wenn einer dringend Geld braucht, als Ganzes verkauft zu werden. Wenn Ihr das so hört, würdet Ihr an meiner Stelle der Tante einen Teil der Sammlung geben? Ich bezweifle auch -ehrlich gesagt- dass es ein "Andenken" sein soll. Die Tante ist über achtzig und ziemlich wohlhabend. Sie kann übrigens sehr schneidend werden, wenn sie ihren Willen nicht kriegt.

Antwort 1 von Timid

Hi,

also deine Mutter lebt noch und du lebst auch noch (irgendwie geh ich davon jetzt mal aus ;-)? Dann kriegt doch die Schwester gesetzlich erstmal nichts sondern 50% des Erbes du, die anderen 50% deine Mutter. Euch gehört die Sammlung jetzt also zusammen, deine Tante hat keinen Anspruch daran.

Deine Mutter soll dir ihren Anteil schenken (da es wahrscheinlicher ist, dass sie vor dir stirbt) und du tust mit der Sammlung das, was dein Vater wollte, sie nicht auseinanderpflücken. Wenn dringend Geld benötigt wird kann man die Sammlung immernoch verkaufen (ich gehe jetzt davon aus, dass du deiner Mutter helfen würdest, wenn sie in finanzielle Not kommt).

Wenn es deiner Tante um ein Andenken geht gib ihr etwas, was deinem Vater viel bedeutet hat - das muss nicht unbedingt materiell viel wert sein.

Wie gesagt: Einen Anspruch hat sie rechtlich gesehen an der Sammlung nicht und wenn dein Vater nicht wollte, dass sie zerpflückt wird würde ich das auch nicht tun. Wenn deiner Tante wirklich was an deinem Vater lag / liegt wird sie das respektieren.

Liebe Grüße
Sue

Antwort 2 von BadBoyNRW

sehe ich genauso wie sue

Antwort 3 von anno_58

Hi,

Grundsätzlich ist Timids Aussage richtig, es sei denn, deine Eltern hatten Gütertrennung vereinbart. Dann erbt deine Mutter 25% und du (wenn Einzelkind) 75%
Das Gesetz geht bei der Erbfolge von der direkten Linie aus.
Erben werden in 3 Ordnungen eingeteilt.

  • Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

    Es gilt der Grundsatz, dass solange ein Erbe einer höheren Ordnung lebt, er alle folgenden Ordnungen komplett ausschließt. Wie du aus der Liste oben ersehen kannst, würden deine Kinder und sogar noch deine Enkel ein Erbrecht deine Tante ausschließen, da sie Erben 1. Ordnung, deine Tante als Schwester des Erlassers eine Erbin 2. Ordnung ist.

    Fazit: Tantchen kann so schneident sein wie sie will, ein Ebrecht hat sie nicht und ich gehe davon aus, dass sie das auch weiss.

    Kleine Anmerkung:
    Zitat:
    Mein Vater hat handschriftlich verfügt, ich solle über den Verbleib der Sammlungen entscheiden.

    Wenn diese handschriftliche Verfügung tatsächlich vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich ist, Unterschrieben ist und ein Datum sowie eine Ortsabgabe hat, so kann man dies ohne weiteres als "letztwillige Verfügung" ansehen.

    Eine Grafik zum Thema Erbfolge findest du bei Fokus-Online

    Gruss Anno

    Rückmeldung wäre nett.

  • Antwort 4 von fairplay

    Gütertrennung war nicht vereinbart. Die handschriftl. Verfügung ist nicht unterschrieben. Mit meiner Mutter bin ich mir einig.
    Erstmal lieben Dank für Eure Meinungen! Das hilft nämlich bei einer Entscheidung, wenn Unbeteiligte
    sich Gedanken darüber machen. Man selber ist oft
    zu "betriebsblind", um klar sehen zu können.
    Mein Gefühl geht auch eher in Richtung: Tante ignorieren, v.a. weil ihr Motiv womöglich ein finanzielles ist und kein ideelles.

    Antwort 5 von Grenzgänger

    Hallo fairplay,

    Vielleicht ein bisschen OT, nur zur Info:

    Oft wird der Wert eines Nachlasses vom Erblasser weit überhöht eingeschätzt, gerade wenn es um jahrelang zusammengetragene Sammlungen handelt.
    Da steckt dann Sentimentalität und keine Realität dahinter.

    Über den wirklichen Wert der Münzen kann man dir im Deutschen Münzenforum viele Informationen geben.

    Grenzgänger

    Antwort 6 von konrad765

    Das ist eine sehr komplizierte Sache.
    Den genauen Rechtsstand kenne ich leider auch nicht. Die beste Lösung wäre, du gehst zu einem Anwalt oder Notar und fragst dort nach. Diese Leute wissen bescheid und können dir wirklich Hilfe anbieten.

    Konni

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