Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / Audio/mp3/Video

Wie erzeuge ich einen nicht downloadbaren Livestream?





Frage

Ich habe folgendes Problem: Für eine Bandseite möchte ich gern Hörbeispiele ins Internet stellen. Bisher habe ich das mit mp3 lösen können. Laut (unbestätigten) neusten Berichten fordert die GEMA allerdings, dass man lediglich nicht downloadbare Streams anbieten darf und droht bei Zuwiderhandlung mit hohen Geldstrafen.... Abgesehen davon, ob das nun rechtens ist oder nicht - wie erstellt man das aus vorhandenen mp3 bzw wav Dateien? Kann mir da bitte jemand einen Tipp geben?

Antwort 1 von halfstone

Hi tamtaramtam,

was die glaube ich meinen ist Streaming. Also wenn man auf einen Streamingmedia-Link klickt dann geht der Player sofort auf und fängt an zu spielen (Real Media oder auch andere Formate).

Die kann man sich dann mit entsprechender Software auch offline verfügbar machen aber der GEMA dürfte dann genüge getan sein.

Gruß Fabian

Antwort 2 von Mark1970

Zitat:
Laut (unbestätigten) neusten Berichten fordert die GEMA allerdings, dass man lediglich nicht downloadbare Streams anbieten darf und droht bei Zuwiderhandlung mit hohen Geldstrafen....

Das betrifft nur Musikstücke, die der GEMA auch gemeldet sind. Von deiner eigenen Band z.B. kannst du ins Netz stellen was du willst.

Gruss, Mark

Antwort 3 von tamtaramtam

an Fabian:

Ja, Streaming. Es ist aber wohl gefordert, daß auch bei Rechtsklick kein Download ausgelöst werden soll.
Die Variante, daß man mit einer *.ram (Metadatei als Link) eine *.rm (die streaming Datei selbst) verlinken kann, habe ich schon irgendwo gelesen. Ich kriege es nur nicht hin. Der Real-Player meldet ungültige Syntax. Die genaue Syntax der *.ram kenne ich aber nicht. Selbst dann steht aber in der ram Datei der Pfad zur rm Datei drin. Nun weiß ich nicht, ob da dem Sachverhalt genüge getan ist....

an Mark:

Ja, das dachte ich auch. Meine Meldung lautet aber:
(Zitat:)
"....Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!..." (Ende)
Wenn ich das richtig auslege bedeutet es, daß ich die Titel bei der Gema melden MUSS, was ich eigentlich gar nicht vor habe. Die Titel selbst sind alle traditional, aber man ist sich da in Deutschland seiner Haut nie sicher.....

Antwort 4 von halfstone

Hi tamtaramtam,

was du da machen willst ist das umgehen des Streamings (also so tun als ob aber dann doch downloaden).

Für echtes Streaming braucht man auch einen Streaming-Server (und die sind nicht ganz billig).
Das geht mit einfachen Webservern nicht.

Gruß Fabian

P.S. Versteh ich das richtig, die GEMA kann mir verbieten meine eigenen Stücke zu veröffentlichen???

Antwort 5 von Mark1970

@tamtaramtam
Gib doch bitte mal die Quelle dieser Meldung an. Ich bezweifle, dass das für eigene, nicht komerzielle Stücke gilt.

Gruss, Mark

Antwort 6 von tamtaramtam

Danke für eure Meldungen.

@Mark
Die Meldung stammt aus einem Newsletter von Proconcert, einer Agentur. Ich habe dort per mail nach weiteren Informationen gefragt, aber bisher keine Anrwort.
Momentan stehe ich da auch nur auf dem Kenntnisstand wie oben beschrieben, leider....
(Weiß nicht ob diese rechtliche Geschichte jetzt hier in diesen thread passt.....
Wenn ich darüber was neues weiß, dann werde ich es veröffentlichen unter: http://www.cluricaune.de oder du sendest mir deine e-mail an den webmaster - nur für diesen Infozweck.)