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Verjährungsfrist von Rechnungen
Frage
Ich habe eine Rechnung, mit Datum 14.11.2005 am 16.11.2005 bekommen, für Leistungen im Zeitraum vom 24.08.2001 bis 15.06. 2002.
Meine Frage, muß ich diese Rechnung nach den neuen Verjährungsfristen bezahlen?
Liebe Grüße
Karl-Heinz Spohn
Antwort 1 von Mikoop
Hallo,
Bist du Privatperson oder Geschäftsmann ?
Gruss, Mikoop
Bist du Privatperson oder Geschäftsmann ?
Gruss, Mikoop
Antwort 2 von manuela1
Verjährungsfrist von Rechnungen
Ich habe eine Rechnung, mit Datum 14.11.2005 am 16.11.2005 bekommen, für Leistungen im Zeitraum vom 24.08.2001 bis 15.06. 2002.
Meine Frage, muß ich diese Rechnung nach den neuen Verjährungsfristen bezahlen?
Ich bin Privatperson.
Liebe Grüße
Karl-Heinz Spohn
Ich habe eine Rechnung, mit Datum 14.11.2005 am 16.11.2005 bekommen, für Leistungen im Zeitraum vom 24.08.2001 bis 15.06. 2002.
Meine Frage, muß ich diese Rechnung nach den neuen Verjährungsfristen bezahlen?
Ich bin Privatperson.
Liebe Grüße
Karl-Heinz Spohn
Antwort 3 von manuela1
Ich bin Privatperson.
Antwort 4 von Timid
Die Verjährungsfrist begann für die Forderungen vom 24.08.2001 - 31.12.2001 am 01.01.2002. Nach altem Recht 2 Jahre Verjährungsfrist, bis 31.12.2004, also verjährt.
Die Frist für die Forderungen vom 01.01.2002 - 15.06.2002 begann am 01.01.2003 zu laufen, nach neuem Recht drei Jahre, also bis 31.12.2005 noch nicht verjährt. Mit der Rechnungsstellung ist die Verjährung nun auch erstmal gehemmt, also einfach bis zum 01.01.2006 warten und dann "Ätschibätsch, nu isses verjährt" sagen is nich ;-)
Obiges gilt nur dann, wenn nicht vorher schon Rechnungen (zB mündlich) gestellt wurden oder die Schuld anerkannt wurde.
Liebe Grüße
Sue
IANAL
Die Frist für die Forderungen vom 01.01.2002 - 15.06.2002 begann am 01.01.2003 zu laufen, nach neuem Recht drei Jahre, also bis 31.12.2005 noch nicht verjährt. Mit der Rechnungsstellung ist die Verjährung nun auch erstmal gehemmt, also einfach bis zum 01.01.2006 warten und dann "Ätschibätsch, nu isses verjährt" sagen is nich ;-)
Obiges gilt nur dann, wenn nicht vorher schon Rechnungen (zB mündlich) gestellt wurden oder die Schuld anerkannt wurde.
Liebe Grüße
Sue
IANAL

