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abwicklung eines gebrauchtwagen-kaufes??
Frage
hallo leute,
ich hab da mal ne frage.
da mein opa nicht mehr auto fahren kann, möchte er es gerne loswerden. allerdings ist es noch ein sehr gutes auto, weshalb meine mutter es ihm abkaufen möchte. ich hab jetz schon mal vom adac ein formular runtergeladen, aber wie sieht denn die ganze abwicklung aus??
muss mein opa das auto erst stilllegen und von der versicherung abmelden bevor er es verkauft?? kann man das auto nicht kaufen und gleich das nummerschild etc. behalten, ist doch sonst so umständlich!?
vielen dank für eure hilfe.
Antwort 1 von Mikoop
Hallo,
Dein Opa teilt der Versicherung mit, dass er das Auto verkauft hat. Stillegen muss er es nicht.
Deine Mutter meldet das Auto auf sich um (dafür braucht sie eine Versicherungskarte).
Das wars.
Gruss, Mikoop
Dein Opa teilt der Versicherung mit, dass er das Auto verkauft hat. Stillegen muss er es nicht.
Deine Mutter meldet das Auto auf sich um (dafür braucht sie eine Versicherungskarte).
Das wars.
Gruss, Mikoop
Antwort 2 von Wento_
Die Versicherung wird sich bei Deinem Opa automatisch melden, da die Zulassungsstelle die Abmeldung des Autos an die Versicherung meldet. Man bekommt dann einen Fragebogen zugesandt.
Und vergesst nicht, bei der Versicherung zu beantragen, den Schadensfreiheitsrabatt auf Deine Mutter oder Dich zu übertragen. Vorausgesetzt, dein Opa will nie wieder ein Auto auf seinen Namen anmelden und seine Schadensfreiheitsklasse ist höher als Deine oder die Deiner Mutter
Das muss man beantrage, da die Versicherungen das sonst nicht freiwillig „rausrücken“!
Oder geht das inzwischen gar nicht mehr? Vor 4 Jahren ging das noch.
Gruß
Wento!
Und vergesst nicht, bei der Versicherung zu beantragen, den Schadensfreiheitsrabatt auf Deine Mutter oder Dich zu übertragen. Vorausgesetzt, dein Opa will nie wieder ein Auto auf seinen Namen anmelden und seine Schadensfreiheitsklasse ist höher als Deine oder die Deiner Mutter
Das muss man beantrage, da die Versicherungen das sonst nicht freiwillig „rausrücken“!
Oder geht das inzwischen gar nicht mehr? Vor 4 Jahren ging das noch.
Gruß
Wento!
Antwort 3 von Mickey
Zitat:
Oder geht das inzwischen gar nicht mehr?
Oder geht das inzwischen gar nicht mehr?
Jo, geht noch. Die andere Person tritt den Rabatt mit Unterschrift unwiderruflich ab, und man kann nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie man selbst durch Unfallfreiheit hätte erfahren können.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 4 von Wento_
Ach so: Wenn das Auto im gleichen Zulassungsbezirk (Kreis oder Stadt) bleibt, behält es auch die Nummer und somit auch das gleiche Nummernschild.
Es wird nur ein "Halterwechsel" vollzogen. Die Versicherung muss natürlich der/die neue Besitzer NEU abschließen.
Denkt aber dran, dass bei Ab-,Um- oder Neuanmeldung so einige Sachen zu beachten sind: Vollmacht, Perso, Versicherungskarte etc. Sonst fahrt Ihr u.U. mehrmals zur Zulassungsstelle
Klick bei dem Link mal auf "rund ums Kfz":
http://www1.dortmund.de/themen/stadtverwaltung/subthemen/buergerdie...
Wird es sicher auch für Deinen Kreis/Deine Stadt geben
Allzeit gute Fahrt
Wento!
Es wird nur ein "Halterwechsel" vollzogen. Die Versicherung muss natürlich der/die neue Besitzer NEU abschließen.
Denkt aber dran, dass bei Ab-,Um- oder Neuanmeldung so einige Sachen zu beachten sind: Vollmacht, Perso, Versicherungskarte etc. Sonst fahrt Ihr u.U. mehrmals zur Zulassungsstelle
Klick bei dem Link mal auf "rund ums Kfz":
http://www1.dortmund.de/themen/stadtverwaltung/subthemen/buergerdie...
Wird es sicher auch für Deinen Kreis/Deine Stadt geben
Allzeit gute Fahrt
Wento!
Antwort 5 von hilfesuchender
hallo,
vielen dank für eure antworten, hat mir wirklich weitergeholfen. dann werden wir uns jetzt mal da ran machen....
ebenso allzeit gute fahrt!
danke + grüße
vielen dank für eure antworten, hat mir wirklich weitergeholfen. dann werden wir uns jetzt mal da ran machen....
ebenso allzeit gute fahrt!
danke + grüße
Antwort 6 von SevenOffNein
Hallo,
noch eine kleine Ergänzung:
Falls der SF-Rabatt aus irgendwelchen Gründen nicht auf den neuen Halter, die Mutter, übertragen werden kann, kann der Versicherungsnehmer unabhängig vom Halterwechsel der selbe bleiben. D.h. die Versicherung könnte weiterhin über den Opa laufen. (Ein gewisses interfamiliäres Vertrauen wäre natürlich die Voraussetzung für eine solche Regelung. ;-))
Gruß
Seven
Das Feedback ist das Brötchen des Supportnetlers. -- Danke.
sevenoffnein
noch eine kleine Ergänzung:
Falls der SF-Rabatt aus irgendwelchen Gründen nicht auf den neuen Halter, die Mutter, übertragen werden kann, kann der Versicherungsnehmer unabhängig vom Halterwechsel der selbe bleiben. D.h. die Versicherung könnte weiterhin über den Opa laufen. (Ein gewisses interfamiliäres Vertrauen wäre natürlich die Voraussetzung für eine solche Regelung. ;-))
Gruß
Seven
Das Feedback ist das Brötchen des Supportnetlers. -- Danke.
sevenoffnein
Antwort 7 von SevenOffNein
Ich sehe gerade erst, dass meine Antwort im Gegensatz zu Wentos Aussage steht ->
Ich versichere jedoch, dass wir das in meiner Familie genau so gemacht haben, wie ich es beschrieben habe.
Gruß
Seven
Zitat:
Die Versicherung muss natürlich der/die neue Besitzer NEU abschließen.
Die Versicherung muss natürlich der/die neue Besitzer NEU abschließen.
Ich versichere jedoch, dass wir das in meiner Familie genau so gemacht haben, wie ich es beschrieben habe.
Gruß
Seven
Antwort 8 von Wento_
@Seven:
Du magst richtig liegen bei dem von Dir beschriebenem Verfahren. Wenn aber ein Halterwechsel vorgenommen wird, muss auch die Versicherung neu abgeschlossen werden. Ob die Gesellschaft den Vertrag unter der alten Nummer mit einem neuen Versicherungsnehmer weiter führt/weiter führen will oder kann, weiß ich nicht.
Wird, wie gesagt, aber ein Halterwechsel so mit allem pipapo - Eintrag in Kfz-Brief, neuer Kfz-Schein etc. - vorgenommen, muss eigentlich auch der neue Halter die Versicherungsdeckung nachweisen. So kenn ich das und so hat es mir jemand erklärt der bei einer Zulassungsstelle arbeitet [soweit Beamte arbeiten ;-) ] Zumindest im vorigen Jahr als mein Sohn meinen Pkw übernommen hat.
Davon abgesehen: viele ältere Menschen - und dazu dürfte "Opa" gehören - haben ihre Versicherungen oft aus Gewohnheit bei einer ihnen bekannten und schon seit Jahren beliebten Versicherung. Da lohnt sich doch häufig ein Preisvergleich!
Schönen Sonntag wünscht
wento!
Du magst richtig liegen bei dem von Dir beschriebenem Verfahren. Wenn aber ein Halterwechsel vorgenommen wird, muss auch die Versicherung neu abgeschlossen werden. Ob die Gesellschaft den Vertrag unter der alten Nummer mit einem neuen Versicherungsnehmer weiter führt/weiter führen will oder kann, weiß ich nicht.
Wird, wie gesagt, aber ein Halterwechsel so mit allem pipapo - Eintrag in Kfz-Brief, neuer Kfz-Schein etc. - vorgenommen, muss eigentlich auch der neue Halter die Versicherungsdeckung nachweisen. So kenn ich das und so hat es mir jemand erklärt der bei einer Zulassungsstelle arbeitet [soweit Beamte arbeiten ;-) ] Zumindest im vorigen Jahr als mein Sohn meinen Pkw übernommen hat.
Davon abgesehen: viele ältere Menschen - und dazu dürfte "Opa" gehören - haben ihre Versicherungen oft aus Gewohnheit bei einer ihnen bekannten und schon seit Jahren beliebten Versicherung. Da lohnt sich doch häufig ein Preisvergleich!
Schönen Sonntag wünscht
wento!
Antwort 9 von SevenOffNein
Hi wento!
Dann hat "dein Beamter" dir Mist erzählt und hatte keine Ahnung. Denn nicht der Halter wird versichert, sondern das Fahrzeug. Wer Versicherungsnehmer ist, interessiert die Zulassungsstelle/den Gesetzgeber nicht die Bohne. Und die Versicherung ist froh, wenn sie keinen Kunden verliert.
Bei uns war es so, dass der Vorschlag sogar von der Versicherung bzw deren Vertreter kam, dass der Versicherungsnehmer trotz Halterwechsel (jaja, mit offiziellem Umschreiben beim StVA, neuem Fzg-Schein und so) der selbe bleiben sollte. Auf den Rechnungen steht jetzt oben der Name und die Anschrift des neuen und alten Vers.-Nehmers (Seven) und darunter der Name des neuen Fzg-Halters (Sevens Tante). Meinen SF-Rabatt hätte ich zwar auf meine Tante übertragen können, aber wir hätten ihn nie mehr zurück auf mich transferieren können, wenn es mal nötig werden sollte. So konnte ich den SF-Rabatt behalten, ohne Eigentümerin (m)eines Autos zu sein (du weißt schon: "Die goldene Serie" ;-))
Dir auch einen schönen Sonntag
wünscht
Seven
Zitat:
Wird, wie gesagt, aber ein Halterwechsel so mit allem pipapo - Eintrag in Kfz-Brief, neuer Kfz-Schein etc. - vorgenommen, muss eigentlich auch der neue Halter die Versicherungsdeckung nachweisen. So kenn ich das und so hat es mir jemand erklärt der bei einer Zulassungsstelle arbeitet
Wird, wie gesagt, aber ein Halterwechsel so mit allem pipapo - Eintrag in Kfz-Brief, neuer Kfz-Schein etc. - vorgenommen, muss eigentlich auch der neue Halter die Versicherungsdeckung nachweisen. So kenn ich das und so hat es mir jemand erklärt der bei einer Zulassungsstelle arbeitet
Dann hat "dein Beamter" dir Mist erzählt und hatte keine Ahnung. Denn nicht der Halter wird versichert, sondern das Fahrzeug. Wer Versicherungsnehmer ist, interessiert die Zulassungsstelle/den Gesetzgeber nicht die Bohne. Und die Versicherung ist froh, wenn sie keinen Kunden verliert.
Bei uns war es so, dass der Vorschlag sogar von der Versicherung bzw deren Vertreter kam, dass der Versicherungsnehmer trotz Halterwechsel (jaja, mit offiziellem Umschreiben beim StVA, neuem Fzg-Schein und so) der selbe bleiben sollte. Auf den Rechnungen steht jetzt oben der Name und die Anschrift des neuen und alten Vers.-Nehmers (Seven) und darunter der Name des neuen Fzg-Halters (Sevens Tante). Meinen SF-Rabatt hätte ich zwar auf meine Tante übertragen können, aber wir hätten ihn nie mehr zurück auf mich transferieren können, wenn es mal nötig werden sollte. So konnte ich den SF-Rabatt behalten, ohne Eigentümerin (m)eines Autos zu sein (du weißt schon: "Die goldene Serie" ;-))
Dir auch einen schönen Sonntag
wünscht
Seven
Antwort 10 von Wento_
@ seven:
Danke, wieder was gelernt
Gruß wento!
Danke, wieder was gelernt
Gruß wento!

