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GEH-UND DURCHFAHRTSRECHT





Frage

hallo und guten abend, ich suche ein forum, unverbindlich, mit rechtsberatung . meine frage : kann eine geh-und durchfahrtsrecht erlöschen? ohne das der begünstigter befragt wurde ob er damit einverstanden ist ? bei der übergabe eines grunstücks und hauses an kinder , wurde offenbar vergessen das ich die rechte besitze. jetzt wollen die neuen eigentümer , mir das recht verweigen, mit der begründung das diese erlöschen sei. die sagen ,sie haben eine neue urkunde ,diese bestätigt ,dass die rechte erlöschen sind. besten dank im voraus spyinline

Antwort 1 von Nessus

Zitat:
ich suche ein forum, unverbindlich, mit rechtsberatung .

Das wirst du in Deutschland nicht finden, die Abmahnanwälte würden sich die Hände reiben.

Zitat:
die sagen ,sie haben eine neue urkunde ,diese bestätigt ,dass die rechte erlöschen sind.


Und können sie diese Vorlegen?


Nessus

Antwort 2 von TheHelper99

Hallo spyinline,

suche mal im Internet nach den Begriffen Grunddienstbarkeit oder Wegerecht.
Normalerweise werden diese Rechte mit der Einwilligung des Eigentümers des Grundstücks im Grundbuch festgehalten. Da Deine Frage ziemlich verwirrend gestellt ist, kann man nicht mehr dazu sagen.

Gruß
Helper

Antwort 3 von Griemokhan

Antwort 4 von Strothi2

Moin,

im Grundbuch ist ein Überwegungsrecht eingetragen, sprich der Besitzer hat es seinem Nachbarn dauerhaft erlaubt, über desse Grundstück zu gehen oder zu fahren, ohne ihn jedesmal aus dem Bett zu klingeln. Sollten sich deine neuen Nachbarn daran stören, das du bisher geltendes Recht umsetzt, müssen diese das Überwegungsrecht aus dem Grundbuch streichen lassen. Darüber wirst du von Amts wegen informiert, das du das nicht mehr darfst. Nur weil das deine neuen Nachbarn sind, ist dieses Recht nicht automatisch erloschen. Sollten diese tatsächlich die Streichungsurkunde haben, laß sie dir vorlegen. Ansonsten bleibt noch der Gang zum Anwalt.

Das Recht liegt jedoch nicht bei dir, sondern beim Nachbarn. Ich bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, ob in deinem Grundbuch ein Vermerk gemacht wird, ob dir dieses Ü-Recht zugesprochen wird. Du kannst natürlich auch beim Grundbuchamt nachfragen. Hier gilt allerdings die Regel, nichts ist umsonst. :-(

Und um deine erste Frage zu beantworten, ob das alles auch ohne deine Zustimmung passieren kann: Ja. Es ist eine Art Duldungsrecht.

Gruß

Strothi

Antwort 5 von Nhuya

ich sag nur: Gewohnheitsrecht. Durftest du das immer, darfst du es auch weiterhin.

Antwort 6 von BettyBoo

Liebe Spyinline,

vielleicht weil Du kein angemeldeter User bist, und deshalb Dein Nick nicht geschützt ist? ;-)

ich an Deiner Stelle würde mir einen Rechtsanwalt nehmen, und dies einmal gründlich abchecken lassen. Wenn Du das hintere Grundstück hast, ist es unabdingbar ein Wegerecht zu besitzen. Selbst die Rechtsanwaltskosten für die Beratung sind geradezu lächerlich, wenn man sie dem möglichen Wegfall dieses Rechtes gegenüberstellt. Auch in einem Forum würde ich dies Anliegen nicht posten. Es kommen einfach zuviele "Halbwahrheiten" von irgendwelchen Fachidioten dabei heraus. Hinterher bist Du möglicherweise noch verwirrter...

Liebe Grüße
BettyBoo

Antwort 7 von Nhuya

@ Seven

Nix lol, Gewohnheitsrecht ist im Gesetz verankerkt.

Antwort 8 von SevenOffNein

Nhuya, du hast mich missverstanden. Ich habe keineswegs über deine Antwort gelolt. *g*

Ich weiß, dass es ein Gewohnheitsrecht gibt, auf das man sich berufen kann.

Ich fand nur diese drei aufeinander folgenden Antworten im Zusammenhang so schön, dass ich sie zitiert habe. Lies sie doch noch mal hintereinander. ;-)

Gruß
Seven

Antwort 9 von Tina_P

@Nhuya

Wo ist denn Gewohnheitsrecht in Gesetz verankert?

Ich dachte immer Gewohnheitsrecht kommt genau dann zum zuge, wenn eben nichts im Gesetzt steht. Stehts im Gesetzt ist es codifiziertes Recht und nicht mehr Gewohnheit.

Oder lieg ich da jetzt völlig daneben.


Tina

Antwort 10 von Griemokhan

Antwort 11 von Nhuya

@ Tina

Du hast vällig Recht. Und genau deshalb steht im Gesetz: §xy - Gewohnheitsrecht

Dort ist dann definiert, was du beschrieben hast :) Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass man in Deutschland etwas ohne Bürokratie lösen kann ;)

Antwort 12 von gast12

@spyinline,

es ist zwar traurig aber die neuen eigentümer sind im recht.
so ist das heutzutage mit den neuen nachbarn.

mfg


ps: und an die schnapsnasen die hier von gewohnheitsrecht sprechen,
trinkt nicht so viel.

Antwort 13 von SevenOffNein

Zitat:
und an die schnapsnasen die hier von gewohnheitsrecht sprechen,
trinkt nicht so viel.

Sag mal, gehts noch? Oder können wir dir irgendwie helfen?
An deiner Stelle würde ich mich ne Spur bedeckter halten, wenn ich selber keine Ahnung hätte und mich erst mal an die eigene Nase fassen.
Zitat:
es ist zwar traurig aber die neuen eigentümer sind im recht.
so ist das heutzutage mit den neuen nachbarn.

Leider falsch!

Gibt es eine Eintragung im Grundbuch zum Wegerecht (Überfahrtrecht), ist auch der neue Eigentümer verpflichtet, sich daran zu halten. Gibt es diese Eintragung nicht, kann die Mitbenutzung des Nachbargrundstückes nach §917 BGB als Notweg gefordert werden, zumindest bis zur gerichtlichen Klärung.

Hier noch was zum Gewohnheitsrecht.

Gruß
Seven

"Borg? Klingt schwedisch..."
sevenoffnein


Antwort 14 von gast12

@spyinline, das hat jetzt nichts mit deinem sachverhalt zu tun.



@sevenoffnein,
warum glaubt in deutschland jeder der irgendwo über fremdes eigentum latscht das er ein gewohnheitsrecht hat?
hier mal zwei leichtverständliche (hoffe ich) links für dich,
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01033.html
http://www.swr.de/swr4/bw/regional/stuttgart/sendungen/fragestunde/...


mfg

Antwort 15 von gast12

@spyinline,
wenn es sich bei dir um eine grunddienstbarkeit handeln sollte habe ich hier was gefunden was dir eventuell etwas weiterhelfen könnte,

http://www.ratgeberrecht.de/index/is04667.html

mfg

Antwort 16 von SevenOffNein

Ähem, wenn ich das mit meinen verbliebenen Gehirnzellen richtig erfasst habe, steht da doch inhaltlich genau das selbe wie das, was ich zuvor geschrieben hatte.

Natürlich kannst du nicht mit der Begründung "hammaimmasogemacht" und "so spar ich drei Meter" ohne triftigen Grund ständig durch den Vorgarten des neuen Nachbarn stiefeln. Aber du musst auch nicht mit dem Hubschrauber auf deinem Dach landen, nur weil es dem Nachbarn einfällt, dir die einzige Zufahrt zu deinem Haus zu versperren, die über dessen Grundstück führt. Wie genau der Fall hier liegt, weiß nur spyinline.

Aber ich denke, es wurde eh längst alles zum Thema gesagt, was juristische Laien sagen können.

Schönes Wochenende!

Gruß
Seven

Antwort 17 von Usedom

Hi,
also ich bekomme jetzt mittlerweile fast 30 Jahre ein volles Gehalt als Weihnachtsgeld.
Sollte es sich die Firma wirtschaftlich nicht mehr leisten können dies zu zahlen, was Gott verhindern möge, könnte ich meinem Arbeitgeber wohl kaum mit Gewohnheitsrecht kommen.
Oder etwa doch??
Es sei noch erwähnt, dass dieses dreizehnte Gehalt nirgendwo vertraglich fixiert ist.
Es ist seit fast dreizig Jahren eine rein freiwillige Zahlung.

mfg

Antwort 18 von steffen2

auf Weihnachtsgeld gibt es auch so etwas wie Gewohnheitsrecht.

Deshalb wird es in vielen Firmen unter dem "Freiwilligkeitvorbehalt" bezahlt.
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm

Gruß Steffen

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