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Urheberrechtsfrage





Frage

Hallo an alle Urheberrechtsexperten und -laien, Ich habe auf meiner HP Noten und Text von Lieder aus der Arbeiterbewegung veröffentlicht. Jetzt meldet sich ein Verlag aus Leipzig und sagt, er hätte die Rechte an einem Lied aus dem Spanischen Bürgerkrieg. Für einmalig 150 EUR könnte ich das aber auf der HP stehen lassen. Ist ein faires Angebot und ich würde es auch bezahlen. Wie kann er mir aber nachweisen, dass er wirklich die Rechte hat. Ein Brief mit " wir haben die Rechte" ist da etwas dünn finde ich. Gibts für sowas Urkunden, die man einsehen kann? Hat jemand damit Erfahrung? Viele Grüße AS

Antwort 1 von Nhuya

Laie spricht: Ja die gibt es, aber mir fällt grad nicht mehr ein wie das heißt und wie man da ran kommt, aber sowas kann man einsehen.

Antwort 2 von Mikoop

Hallo,

Es ist doch Sache dieses Verlags, das nachzuweisen.
Forder doch einen Beweis ein.

Gruss, Mikoop

Antwort 3 von Lutz1965

Hallo

Wenn der Verlag die Rechte hat und jetzt Geld haben will, dann müssen die das auch "schriftlich" belegen können. Du könntes sonst ja, auch vom Verlag Geld verlangen....wenn Du nur sagst "Die Rechte habe ich"

Gruss

Lutz

Antwort 4 von Antwortsuchender

Ich weiss, dass es eigentlich Sache des Verlags ist, den Beweis zu erbingen. Aber noch eigentlicher ist es meine Sache, bevor ich was veröffentliche. Ich wußte doch vorher, dass ich nicht die Rechte an dem Stück habe, hätte ich mich mal informiern müssen, aber wo ... Ich dachte vorallem, bei solchen Stücken gibts keine Rechteinhaber (mehr). Man lernt nie aus.

Jetzt will ich natürlich auch nicht pampig werden und sagen , "beweist es mir erstmal" bei Urhebergeschichten bin ich mit 150 EUR noch gut bedient. Wenn die wirklich die Rechte haben, was ich annehme (aber gerne schwarz auf weiss sehen würde) könnten die auch ganz andere Saiten aufziehen.

Antwort 5 von halIogen

Zitat:
Ich dachte vorallem, bei solchen Stücken gibts keine Rechteinhaber

Hätte ich wohl auch gedacht. Wieviel und an wen haben die
spanischen Bürgerkrieger denn wohl vor 70 jahren bezahlt?
Gibt es denn den Verlag überhaupt?

Antwort 6 von Griemokhan

Woher hast DU denn Noten und Text?

Antwort 7 von Risatara2

Es gibt auch einen Rechteinhaber von Happy Birthday. Solange der Texter/Komponist des Liedes nicht mindestens 70 Jahre (glaub ich) Tod ist, kann er oder seine Erben dieses Urheberrecht jederzeit geltend machen. Und diesem Verlag können die Erben selbstverständlich auch die Nutzungsrechte eingeräumt haben.

Antwort 8 von gast18

Hi,
vielleicht hielft dir das hier weiter...http://www.gema.de/wirueberuns/

Antwort 9 von Antwortsuchender

@Griemokhan

Die Noten und Texte stammen aus einem alten DDR (FDJ) Lieder Buch aus irgendeinem VEB Verlag, des Rechsnachfolger ich vergeblich im Internet gesucht habe. Kann mir aber auch nicht vorstellen, das dieser Verlag alle Rechte an sämmtlichen Lieder in dem Buch hat und Quelle, bzw. Rechtenachweise sind nicht drin.

Antwort 10 von Antwortsuchender

@gast18

ich habe mich da jetzt nicht weider eingelesen. aber ist die GEMA auch für das gedruckte Lied zuständig? ich dachte die wären nur für die Verbreitung von gespeileten Musikstücken zuständig. Oder muss man als Verlag für ein Liederbuch GEMA-Gebühren zahlen?

Antwort 11 von anno_58

Hi,

du kannst ja selbst noch mal nach lesen, aber so wie ich das Urheberrechtsgesetz verstehe, bezieht sich bei Liedgut das UR auf die Aufführung und nicht auf die Veröffentlichung des Textes und der Noten.

http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#T3

Gruss Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 12 von Friedel

Texte und Noten von Musik ist sehr wohl durch das Urheberrecht geschützt. Allerdings , wie schon erwähnt, bis maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Da der Spanische Bürgerkrieg schon eine Weile her ist, werden diese noten und Texte auch nicht durch das Urheberrecht geschützt.

Eine Suche bei Google nach dem Urheberrecht ist sehr informativ. Viele Anwaltskanzleien und einige Behörden haben die Gesetztexte auf ihrer Website.

Antwort 13 von anno_58

Hallo Friedel,

ich habe das UR nicht "studiert", nur "quergelesen". Die URL in meinem Post führt übrigens zum UR. An den Stellen im Gesetz wo es um Liedgut geht, ist immer nur von "Aufführung" die Rede. Aber ich bin kein Anwalt o.ä. - daher ist meine Auskunft selbstverständlich nicht verbindlich.
In einem Punkt möchte ich deine Aussage jedoch ergänzen. Bei anonymen oder vermutlich anonymen Urhebern, und bei den Komponisten eines Revolutionsliedes handelt es sich vermutlich um solche, erlischt das UR bereits 70 Jahre nach der ersten Aufführung.
Der Spanische Bürgerkrieg war 1936 -1939.
Unterstellen wir, dass der Komponist 1900 geboren wurde und "Durchschnittsalter" erreicht hat, dürfte er um 1980 gestorben sein. Das UR würde also erst 2050 erlöschen. Ist das Werk jedoch anonym und wurde bereits im ersten "Kriegsjahr" gesungen, so erlischt das UR im Jahr 2006, also nächstes Jahr.

Gruss Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 14 von Risatara2

Na klar ist da nur von aufführung die Rede, weil ein gedrucktes Lied ja auch kein Liedgut in dem Sinne ist, sondern nur ein Text in einer etwas komischen Schrift. Zumindest versteh ich das so. Und das ist auch schützenswert.
BTW: Sollte sich herausstellen, dass das Urheberrecht nie bei dem Verlag lag, würde ich dir zu einer Anzeige wegen Betrugsversuch raten.

Antwort 15 von Antwortsuchender

Die Musik und der Text sind von Paul Dessau und der hat von 1894-1979 gelebt. Da kann es noch etwas dauern, bis die Rechte verfallen. Das Lied ist von 1936 ;spielt dann aber wohl keine Rolle.

Nur mal theoretisch: Wenn Komponist und Texter nicht identisch sind, kann es dann sein, dass die Rechte am Text frei werden, an der Melodie jedoch nicht, bzw. Umgekehrt.

Und nochmal etwas off Topic. Kennt jemand filmhistorisch wichtige Werke, bei denen die Urheberrechte erloschen sind und die man im Netz findet? Es soll einen franzöischen Film vom Beginn des 20. Jh. geben. Leider kenn ich den Titel nicht um zu suchen.

Antwort 16 von Wento_

Also das mit den 70 Jahren kann man wohl so einfach nicht stehen lassen: Wer viel Zeit hat kann sich ja mal diesen Veröffentlichung durchlesen:
http://www.sprachenzentrum.hu-berlin.de/agut/gesetz/urheberrecht1.pdf
Unter gewissen Voraussetzungen gibt es auch Fristen von 25 und/oder 50 Jahren.
Ansatzpunkte für "Antwortsuchender" könnten sein § 12 (wer weiß denn, ob der Verfasser das Lied/die Noten nicht allgemein freigegeben hat? Schließlich ist es doch ein Lied der Arbeiterbewegung. Man köönte vielleicht auch so argumentieren, dass der Verfasser des Liedes der Veröffentlichung via Internet nicht widersprochen hat - was ja wohl bei seinem Tod 1979 wahrscheinlich ist)
Interessant könnte (wenn es denn anzuwenden ist) auch § 71- Nachgelassenen Werke- sein. Vielleicht ist der Verlag auf diese Art an die Rechte gelangt?
Wäre ich betroffen, sollte der Verlag mir erst einmal beweisen, auf welcher Grundlage seine Rechte beruhen. Einfach zahlen würd ich nicht. Dafür hat es schon zu viele "Abmahnanwälte" gegeben die einfach auf die (Leicht-)Gläubigkeit der Menschen gebaut haben. Mit dem Schreiben dann zum eigenen Rechtsanwalt, der für eine einfache Beratung sicher nicht das ganz horrende Geld verlangt.
Wie auch immer: viel Glück
wünscht wento!

Antwort 17 von Antwortsuchender

Danke für die vielen Ideen und Tipps.

Der Fall wir nun von einen Rechtsanwalt geprüft und weiterverfolgt. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß
T.

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