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Tarifvertrag
Frage
Hallöchen,
wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus oder kann mir sagen, wo ich nachlesen kann.
Bin im Gesundheitswesen tätig. Nun weigert sich mein Arbeitgeber, die schon im Sommer 04 beschlossene Tariferhöhung um läppische 1 % zu zahlen, sagt, ihm ginge es wirtschaftl. auch besch...
Das mit den ewigen Tariferhöhungen ginge so nicht weiter, ich hätte erst im April 04 eine Gehalterhöhung von 26 E (!) bekommen. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld stünden auf dem Prüfstand. Er meint im Klartext wohl: Wenn noch weitere Forderungen kommen, löst er den Arbeitsvertrag auf. Wie soll ich mich verhalten? Schlucken und weiterrödeln oder
auf mein Recht pochen? Haben Arbeitgeber das Recht, Tarifbeschlüsse zu unterminieren?
Bin dankbar für jeden Rat.
Antwort 1 von Tina_P
Ich würde es in deinem Fall mal mit einer Gewerkschaft versuchen. Die sind zwar viel gescholten, könne aber in sollchen Situationen wie deiner meisten kompetent Auskunft geben.
Für Gesundheitswesen solltes du es mal bei Verdi versuchen. Die Antwort die du da bekommst ist auf jedenfall verbindlicher als Auskünfte im Supportnet (zu Rechtsthemen)
Gruß
Tina
Für Gesundheitswesen solltes du es mal bei Verdi versuchen. Die Antwort die du da bekommst ist auf jedenfall verbindlicher als Auskünfte im Supportnet (zu Rechtsthemen)
Gruß
Tina
Antwort 2 von Mikoop
Hallo,
Wenn deine Erhöhung um 26,-- im April mehr ist als die Erhöhung von 1 % ( und davon gehe ich mal aus), dann ist es wahrscheinlich Rechtens, wenn dein AG dies ´miteinander verrechnet´.
Lt. unserem Tarifvertrag und den Arbeitsverträgen kann eine freiwillige Gehaltserhöhung mit einer Tarifvertragserhöhung im selben Jahr verrechnet werden.
Ob das im Gesundheitswesen auch so ist weiss ich nicht, Gewerschaft ist ein guter Tipp von Tina.
Gruss, Mikoop
Wenn deine Erhöhung um 26,-- im April mehr ist als die Erhöhung von 1 % ( und davon gehe ich mal aus), dann ist es wahrscheinlich Rechtens, wenn dein AG dies ´miteinander verrechnet´.
Lt. unserem Tarifvertrag und den Arbeitsverträgen kann eine freiwillige Gehaltserhöhung mit einer Tarifvertragserhöhung im selben Jahr verrechnet werden.
Ob das im Gesundheitswesen auch so ist weiss ich nicht, Gewerschaft ist ein guter Tipp von Tina.
Gruss, Mikoop
Antwort 3 von Gast00000
Hallo,
versuche es doch mal auf http://www.123recht.net/
Hier kannst Du Anwälten kostenlos Fragen stellen oder Sie unter der entsprechenden Rubrik nachlesen.
Viel Glück
Frank
versuche es doch mal auf http://www.123recht.net/
Hier kannst Du Anwälten kostenlos Fragen stellen oder Sie unter der entsprechenden Rubrik nachlesen.
Viel Glück
Frank