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Zu früh gekündigt? Dreist oder rechtens?





Frage

Hallo! Vor kurzem habe ich meine Hausratversicherung, die noch bis Juli 2006 läuft, schriftlich gekündigt. Heute bekomme ich ein Schreiben, in dem steht, daß ich zu früh gekündigt habe! Wenn ich kündigen wollte, müßte ich das später tun. Wann ich frühestens kündigen DARF, schreiben sie nicht. Nur daß ich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Versicherung kündigen muß. Sonst wird sie fortgeführt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder etwa doch? MFG Peter

Antwort 1 von Nessus

Hi,

das ist ein Witz und meiner Meinung nach Bauernfängerei.
Rede mal ein ernstes Wort mit der Versicherung, denn das ist Absicht.
Viele vergessen dann tatsächlich zu kündigen und bleiben so weiterhin zahlende Kunden.
IMHO gibt es keine gesetzliche Regelung, bei der dieser Zeitraum festgeschrieben ist, was ja auch unsinnig ist.
Kündigungsfrist ja, aber ein Zeitraum, ab wann Du daran zu denken hast ist witzig..

Wenn die das nicht wollen, sollen sie Dir ein Schriftstück zukommen lassen, ab wann Du verbindlich kündigen darfst.

HTH

Nessus

Antwort 2 von Pyro

naja, es ist schon möglich wenn es eine vertragliche mindestlaufzeit gibt (wobei ich das dann nicht unterzeichnet hat und es sowieso ... seltsam wäre...

...aber möglich ist es)

Antwort 3 von Heiko1985

Ich sehe das genau so wie Nessus.
So lange es eine Kündidungsfrist gibt, musst Du VOR Beginn dieser Frist gekündigt haben, bzw. Dein Kündigungsgesuch muss vorher im Briefkasten sein (Poststempel entscheidet so weit ich weiß).

Es ist meiner Ansicht nach eine Unverschämtheit von der Versicherung zubehaupten, Du hättest "zu früh" gekündigt. Eigentlich kannst Du auch 1 Tag nach Vertragsabschluss Deine Kündigung schreiben, dass Du in 1 Jahr raus willst.

Immerhin - ein weiteres Kündigungsschreiben kostet Dich Zeit, Geld und Aufwand. Wie Nessus schon sagte, gibt es sicherlich nicht gerade wenige, die die Kündigung dann vergessen.

Ich würde die Versicherung mal anrufen und fragen, wie es ihnen "genehm" wäre...

Antwort 4 von anno_58

Hallo Peter,

freu dich über das Schreiben der Versicherung. Immerhin haben sie dir schriftlich den Eingang der Kündigung bestätigt.
Lies dir mal die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen durch. Möglicherweise steht da was von einem "Zeitfenster" in welchem die Kündigung möglich ist.
Formulierung in etwa:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um den Zeitraum XY wenn er nicht 6 Monate vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt wird. Eine Kündigung ist frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn möglich.

Sollte da tatsächlichso etwas stehen und die Versicherung mit ihrem Antwortschreiben gewartet hat bis der 6 Monatszeitraum unterschritten wurde, so wird das o. a. Schreiben richtig wertvoll.
Du kannst mit diesem Schreiben nämlich nachweisen, dass du gutgläubig darauf vertraut hast, dass die Künding rechtswirksam ist. Das Abwarten der Versicherung kann man jedoch nach meiner Ansicht (so sie denn wirklich mehr als 3 Monate mit der Antwort gewartet hat) als arglistig bezeichnen.
In diesem Fall würde ich einer Klage der Versicherung sogar ohne Rechtsschutzversicherung gelassen entgegen sehen.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 5 von Peter Koch

Hallo nochmal!

Erstmal Danke, für Eure bestätigenden Kommentare. Ich hab da jetzt mal angerufen und - höflich aber bestimmt - nachgefragt, was denn das solle. Draufhin zeigte man sich sehr schnell untröstlich über diesen "bedauernswerten Irrtum", den man sich "überhaupt nicht erklären" könne (.. ich lach´ mich tot!).
Aber noch schlimmer war der Schmerz darüber, einen Kunden zu verlieren, was für sie ja eine "persönliche Niederlage" darstelle. Die haben richtig auf die Tränendrüse gedrückt und versucht mir ein schlechtes Gewissen zu machen. Schließlich ginge es im Versicherungsgeschäft ja nicht in erster Linie um Geld, sondern um Vertrauen ... etc. pp.
Ich habe mich aber nicht darauf eingelassen, meine Gründe zu nennen, denn sonst hätte ich mich garantiert noch dafür rechtfertigen müssen und da hat man bei diesen geschulten Vertretern ja keine Chance. Den Satz: "Ich verstehe daß sie unter diesen Umständen kündigen wollen!" hört man von denen bestimmt nicht einmal unter Folter. ;-)
Nun ja, sie haben mir versprochen, mir meine Kündigung nochmal korrekt zu bestätigen. Das ist dann hoffentlich das Happy End! :-)

MFG, Peter

Antwort 6 von Heiko1985

Na, dann ist ja alles gut. :)

Zitat:
Den Satz: "Ich verstehe daß sie unter diesen Umständen kündigen wollen!" hört man von denen bestimmt nicht einmal unter Folter.


Hehe, sehe ich auch so.

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