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Screenshots
Frage
Habt ihr vielleicht ne Ahnung, wo ich Screenshots von PC-Spielen herbekomme, die ich auf meiner Homepage verwenden darf?
Antwort 1 von Lutz1965
Hallo
wenn dann beim Hersteller / Vertrieb der Spiele.
Gruss
Lutz
wenn dann beim Hersteller / Vertrieb der Spiele.
Gruss
Lutz
Antwort 2 von Uesch
Und selbst machen, also mit "Druck" während des Spiels, darf ich doch, oder?
Antwort 3 von Juergen54
Hi,
Üsch, lustig deine frage ob du das darfst ( wenns dir keiner verbietet, Frau oderso? )
Nein Spass beiseite-- das geht schon.
Üsch, lustig deine frage ob du das darfst ( wenns dir keiner verbietet, Frau oderso? )
Nein Spass beiseite-- das geht schon.
Antwort 4 von Griemokhan
He, Jürgen!
Wenn du Jurist wärst - ich würd dich nicht nehmen wollen:
Der Copyright-Inhaber muss schon seine Rechte explizit zur Verfügung gestellt haben; ansonsten ist und bleibt er weiterhin der Inhaber der Urheberrechte.
Insofern ist deine Anmerkung
zumindest irreführend.
Der Üsch hat sowas hier schon einmal angefragt und hat von mir die einzig wahre Antwort erhalten: Es gibt keine Bilder ohne Urheberrechtsinhaber.
Und ob die Bilder eines Spiels dem Spieler gehören oder dem Spielehersteller, das würd ich hier nicht ohne fundierte Rechtskenntnisse entscheiden wollen.
Wenn du Jurist wärst - ich würd dich nicht nehmen wollen:
Der Copyright-Inhaber muss schon seine Rechte explizit zur Verfügung gestellt haben; ansonsten ist und bleibt er weiterhin der Inhaber der Urheberrechte.
Insofern ist deine Anmerkung
Zitat:
wenns dir keiner verbietet
wenns dir keiner verbietet
zumindest irreführend.
Der Üsch hat sowas hier schon einmal angefragt und hat von mir die einzig wahre Antwort erhalten: Es gibt keine Bilder ohne Urheberrechtsinhaber.
Und ob die Bilder eines Spiels dem Spieler gehören oder dem Spielehersteller, das würd ich hier nicht ohne fundierte Rechtskenntnisse entscheiden wollen.
Antwort 5 von Uesch
bist cool drauf, Griemokhan!
Trotzdem danke!
Trotzdem danke!
Antwort 6 von Griemokhan
... bin selber da schon durch einige juristische Gefechte gegangen .
Aber das ist eine andere Geschichte.
Aber das ist eine andere Geschichte.
Antwort 7 von asda
Erzähl mal !!!!!!!
Antwort 8 von Griemokhan
Aber nur ein Beispiel, sagen wir mal, ein fiktives:
Weltberühmter Fotograf ist von noch viel weltberühmterer Firma engagiert worden, um auf internationaler Messe mit den Superdigicams der weltberühmten Firma zu Werbezwecken fantstische Fotos von attraktiven Messebesucherinnen zu machen, die diese dann noch attraktiver erscheinen lassen.
Die solchermaßen hochgewerteten Damen erhalten dann die Fotos mit ihren aufgepeppten Konterfeis kommentarlos auf CD mit nach Hause.
Eine der Damen, lass sie Modell oder selber Visagistin sein, veröffentlich diese Fotos, die sie nun zeigen, auf den Webseiten des Visagistinnen-Studios ihrer Mama.
Nach Jahresfrist melden sich die Anwälte des weltberühmten Fotografen, die nach kurzer Google-Recherche die Bilder ihres Meisters entdecken und für diesen € 1.000 pro Bild fordern - und noch eine Kleinigkeit für ihre Bemühungen.
Mama und Tochter weisen Forderung brüskiert zurück; doch bereits der erste Richter signalisiert, die Rechtsprechung sei da eindeutig und bleibt knallhart:
Hat der Fotograf als Urheberrechtsinhaber der Bilder eine Veröffentlichung nicht ausdrücklich erlaubt, gilt sie als nicht erteilt. Da könne Püppi noch so viele Fotos von sich auf CDs erhalten wie sie wolle.
Arme Püppi. Der Vergleich kostete Mama Tausende.
Weltberühmter Fotograf ist von noch viel weltberühmterer Firma engagiert worden, um auf internationaler Messe mit den Superdigicams der weltberühmten Firma zu Werbezwecken fantstische Fotos von attraktiven Messebesucherinnen zu machen, die diese dann noch attraktiver erscheinen lassen.
Die solchermaßen hochgewerteten Damen erhalten dann die Fotos mit ihren aufgepeppten Konterfeis kommentarlos auf CD mit nach Hause.
Eine der Damen, lass sie Modell oder selber Visagistin sein, veröffentlich diese Fotos, die sie nun zeigen, auf den Webseiten des Visagistinnen-Studios ihrer Mama.
Nach Jahresfrist melden sich die Anwälte des weltberühmten Fotografen, die nach kurzer Google-Recherche die Bilder ihres Meisters entdecken und für diesen € 1.000 pro Bild fordern - und noch eine Kleinigkeit für ihre Bemühungen.
Mama und Tochter weisen Forderung brüskiert zurück; doch bereits der erste Richter signalisiert, die Rechtsprechung sei da eindeutig und bleibt knallhart:
Hat der Fotograf als Urheberrechtsinhaber der Bilder eine Veröffentlichung nicht ausdrücklich erlaubt, gilt sie als nicht erteilt. Da könne Püppi noch so viele Fotos von sich auf CDs erhalten wie sie wolle.
Arme Püppi. Der Vergleich kostete Mama Tausende.
Antwort 9 von Uesch
Die Arme....

