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Probleme mit Stromkreis





Frage

hallo leute ich wollte in der nächsten zeit umziehen und habe eine wohnung gemietet. nun wollte ich neue steckdosen einbauen und sah, dass die steckdosen gar keine erdung hatten. in der gesammten hütte, gibt es keine erdung! ein elektro techniker sagte mir, es bestünde lebensgefahr. das kann ich auch nach vollziehen. er konnte mir allerdings keine lösung, ausser das verlegen neuer kabel nennen. nun will ich mal eure ratscläge hören, ob es noch andere lösungen gibt. vielleicht könnt ihr mir auch ein paar links geben mfg freaker ps: diesen thread habe ich in die kathegorie pc sonstiges getan, da es keine bessere (acuh wenn die kathegorie nicht wirklich geeignet ist) kathegorie gefunden habe.

Antwort 1 von vadder

früher - damals in den ardennen -
hat man eine brücke vom nullleiter zum schutzkontakt gemacht.
das sollte - wenn überhaupt - aber nur jemand machen, der das ganze überprüfen kann.

vadder

Antwort 2 von ro+con

Hi,

du solltest auf deinen Elektriker hören. Die Hausantenne oder den Wasserhahn als Erde zu benutzen ist auch nicht zu empfehlen. Das Problem ist ernst. Die Kosten für diese Arbeiten sollte der Vermieter tragen. Ich bin selbst Bastler und habe schon einige Male aus der Steckdose oder dem Fernseher "genascht". Das ist extrem unangenehm kann ich dir sagen.
Wenn durch eine solche fehlerhafte Installation einer ins Gras beißt, möchte ich nicht in der Haut des Vermieters stecken. Sag dem das so und fordere unverzügliche Mängelbeseitigung.

gruss r.

Antwort 3 von Meik

Hallo,

Du sprichst sicherlich von einem sehr alten Altbau.
Hier sind die Leitungen damals zulässig gewesen,
auch gibt es hier einen Bestandsschutz.

Fremderdung ist verboten !

Wenn nun eine neue Steckdose verlegt werden muß
unbedingt einen Fachmann beauftragen, da hier evtl.
Verantwortung auf Dich übergehen könnte.

Gruß
Meik

Antwort 4 von MCC1

Bestandschutz gilt allerdings nicht bei Erweiterungen/Umbauten, wobei das Ersetzen einer Steckdose eine Grauzone ist.
Eine andere Lösung als eine Neuinstallation mit neuen Kabeln ist Pfusch.
Wie alt ist denn dein Badezimmer? Dort besteht seit Anfang der 80er Jahre Pflicht für eine FI (Fehlerstromschutzschalter) bei Umbauten. Und wenn die Wohnung wirklich keine Erde hat, wie sind denn dann die Leitungsfarben? Daraus kann man ableiten, ob da mal einer nachgepfuscht hat ohne sich an die Vorschriften zu halten.
Ich würde den Vermieter ansprechen, die Neuverlegung ist nicht so aufwendig wenn du danach sowieso renovieren willst.
Gruss
Stefan

Antwort 5 von roko

Hallo,

die früher allseits beliebte „klassische Nullung“.

Null-Leiter N und der Schutzleiter PE sind miteinander verbunden ; oft sogar direkt an der Steckdose.
PE+N = PEN.
Aber keine Angst. Beide sind unter Deinem Haus am Fundamenterder geerdet.
Im Kurzschlussfall sollte die Phase über den gemeinsamen PEN abfließen und die Sicherung auslösen.

Die „klassische Nullung“ schützt jedoch nicht, wenn der Schutzleiter (PE) unter Spannung gerät z.B. bei Leitervertauschungen durch „Hobby-Elektriker“ oder bei unterbrochenem Schutzleiter bzw. PEN-Leiter. In den Abzweigdosen würde ich prüfen ob alle Drähte noch fest in den Abzweigklemmen liegen. Nach all den Jahren kann sich dort was gelockert haben.

Die Folge kann beispielsweise sein, dass das eingeschaltete Elektrogerät nicht funktioniert, dafür aber dessen Gehäuse unter Spannung steht und Lebensgefahr beim Berühren hervorruft.

Kurzum, die „klassische Nullung“ hat einwandfrei funktioniert, war aber immer eine sehr defizile und empfindsame Angelegenheit.
Sie setzte höchste Konzentration und absolut korrektes, sauberes Arbeiten eines „Fachmannes“ voraus.

Seit 1973 ist sie aber jetzt nicht mehr erlaubt.

Für diese alte "Zweidrahttechnik" gibt es übrigens Steckdoseneinsätze mit integriertem FI.
Sie schützen allerdings nur die nachfolgenden, oder anders gesagt, die daran angeschlossenen Gebraucher.

Sollte man aber mal „zufällig“ den PEN berühren, bekommt man keinen „gewischt“.
Das liegt daran, dass man ungefähr das gleiche Potential hat wie der gemeinsame PEN, der im Sternpunkt des TN-C Netzes in der Trafostation geerdet ist.

Und trotz alledem. Der Schwachpunkt ist immer der PEN gewesen. Irgendwo ein Bruch, und Du hast volle Spannung am Gehäuse des Gebrauchers anliegen.

Anbei noch einige Anmerkungen zum Altbau-Bestandschutz.
Hab ich irgendwo/irgendwann mal aus diversen VDE-Richtlinien kopiert.
Ist aber schon einige Jahre her. Für die aktuelle Gültigkeit kann ich nicht garantieren.

  • 1. Im Rahmen des Bestandsschutzes wird dem grundrechtlichen Eigentumsschutz gemäß Art. 14 Grundgesetz (GG) hinsichtlich bereits bestehender Gebäude Rechnung getragen. Bestandsschutz bedeutet, dass ein altes, nach früher gültigem Recht rechtmäßig errichtetes, aber mit dem nunmehr gültigen Baurecht nicht mehr zu vereinbarendes Gebäude erhalten und weitergenutzt werden darf.

  • 2. Voraussetzungen für den Bestandschutz sind:
    • die zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Normen wurden eingehalten,
    • es sind keine norm- und standardwidrigen Änderungen vorgenommen,
    • es liegen keine Anpassungsforderungen, sicherheitstechnische Mängel vor.
    Vorschriften und Normen sind: DIN VDE 0100, TAB der Energieversorger, BGV A2

  • 3. Klassische Nullung fällt unter Bestandsschutz sofern die elektrische Anlage schon mit einer Schutzmaßnahme - z.B. der klassischen Nullung - ausgeführt ist, besteht Bestandsschutz und die zweiadrige Verdrahtung – z.B. mit Brücke zwischen Schutzleiter/PEN-Leiter und Neutralleiter an der Steckdose – muss nicht ausgewechselt werden. Auch dann nicht, wenn zusätzliche elektrische Anlagenteile hinzugefügt wurden. Für diese neuen Anlagenteile musste seit 1973 die so genannte "moderne Nullung" – d.h. mit getrenntem Neutral- und Schutzleiter – angewendet werden. In Bereichen, in denen für den neuen Stromkreis bzw. Verbraucheranschluss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI) gefordert ist, z.B. in einem Badezimmer, muss die vorhandene 2-adrige Leitung ausgetauscht werden.

    In der Hoffnung ein paar Tipps gegeben zu haben …

    Gruß Rolf

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