Supportnet / Forum / Plauderecke
Treiberproblem? / Rücktritt vom Kaufvertrag?
Frage
Hi,
ich habe vor knapp über 2 Jahren ein Gericom Masterpiece 2540XL mit RADEON 9000 gekauft. Dieses Gerät musste zweimal repariert werden. Die zweite Reparatur war kurz vor Ende der Garantiezeit. Man hat das Mainboard ausgetauscht. Nun musste ich entdecken, dass man zudem die Grafikkarte gegen eine schwächere RADEON 7500 ausgetauscht hat, ohne es auch nur auf dem Reparaturschein zu erwähnen.
Ich habe daraufhin Mediamarkt (dort wurde das Gerät gekauft) geschrieben, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten will (wegen arglistiger Täuschung).
Gericom behauptet nun, es wäre noch immer die RADEON 9000 an Bord, es könne sich lediglich um ein Treiberproblem handeln. Mediamarkt schließt sich dem an. Sie wollen, dass ich das Gerät nochmal vorbeibringe, damit sie den richtigen Treiber installieren. Angeblich gäbe es gerade bei meinem Notebook immer wieder Probleme. Seltsam nur, dass ich vor der Reparatur keine Probleme hatte. Zumal ich einen Treiber nun wirklich selbst installieren kann. Vielmehr fürchte ich, dass man dort etwas deichseln könnte, so dass die Grafikkarte hinterher zwar als 9000 angezeigt wird, letztlich aber nur einen 7500 ist. Daher habe ich nicht vor, das Gerät zum Mediamarkt zu bringen.
Das Notebook aufmachen und nachschauen kann ich leider nicht, es wurde nach der Reparatur von Gericom versiegelt.
Warum ich nicht glaube, dass meine originale RADEON 9000 noch im Gerät steckt...
a) sämtliche Diagnosetools (Everest, SiSandra, AIDA) zeigen eine RADEON 7500 an. Ebenso werden Taktraten, Bandbreite, Vertex- und Pixelshaderversion sowie DirectX-Unterstützung angezeigt, die unterhalb der RADEON 9000 liegen. Auch der Gerätemanager erkennt nur eine 7500.
b) vor der Reparatur hatte ich keine Treiberprobleme. Der speziell von Gericom herausgegebene Treiber für Mobility RADEON 9000 ließ sich vor der Reparatur problemlos installieren. Dies funktioniert nun NICHT mehr. Wenn ich den Treiber jetzt installieren will (Gerätemanager, „Software von einer Liste oder bestimmten Quellen installieren“), kommt eine Meldung, dass im angegebenen Pfad keine Geräteinformationsdateien vorhanden seien. Versuche ich den Treiber über die beigefügte setup.exe zu installieren, kommt die Meldung „keine Videotreiber gefunden“
c) wenn ich den alternativen Omegadriver installiere, wird die Grafikkarte während der Routine ebenfalls als Mobiliy RADEON 7500 erkannt.
d) nachdem ich den Omegadriver wieder deinstalliert hatte, meldet sich Windows’ „Assistent für die Suche neuer Hardware“ mit der Meldung, dass nun Software für Mobility RADEON 7500 installiert werden kann.
Kann es dennoch ein Treiberproblem sein?
Wie sieht die rechtliche Seite aus? Habe ich ein Anrecht, vom Kaufvertrag zurückzutreten?
[*][sup][i]
*Threadedit* 23:51:17
Admininfo: Bitte beachte [u][url=https://supportnet.de/groupfaqs/3]FAQ 2[/url][/u] für deine nächste Anfrage.[/i][/sup]
Antwort 1 von Gonozal
Naja,
die rechtliche Seite ist so dass du dem MediaMarkt Gelegenheit zum Nachbessern geben musst. Das so zu deichseln dass die Radeon7500 als 9000 angezeigt wird ist nicht so ohne weiteres möglich da die GPU-Familie eine andere ist. Everest würde den Schwindel bemerken.
Gehe also hin, zeige die Ergebnisseite von Everest, lass dir nicht einreden dass solche Programme manchmal falsch anzeigen, und gib ihnen Gelegenheit zum Nachbessern.
Falls sie nicht darauf eingehen verlange Wandlung, entscheidend für dein Recht auf Wandlung ist der Zeitpunkt an dem du den Fehler gemeldet hast.
Gruß Gonozal
die rechtliche Seite ist so dass du dem MediaMarkt Gelegenheit zum Nachbessern geben musst. Das so zu deichseln dass die Radeon7500 als 9000 angezeigt wird ist nicht so ohne weiteres möglich da die GPU-Familie eine andere ist. Everest würde den Schwindel bemerken.
Gehe also hin, zeige die Ergebnisseite von Everest, lass dir nicht einreden dass solche Programme manchmal falsch anzeigen, und gib ihnen Gelegenheit zum Nachbessern.
Falls sie nicht darauf eingehen verlange Wandlung, entscheidend für dein Recht auf Wandlung ist der Zeitpunkt an dem du den Fehler gemeldet hast.
Gruß Gonozal
Antwort 2 von Gonozal
Achja,
ein Treiberproblem kannst du hier getrost ausschließen, der Omegatreiber weiß schon was er installiert.
Und Windoof liest die Daten für die Treibersuche ja auch aus dem Gerätecode.
Gruß Gonozal
ein Treiberproblem kannst du hier getrost ausschließen, der Omegatreiber weiß schon was er installiert.
Und Windoof liest die Daten für die Treibersuche ja auch aus dem Gerätecode.
Gruß Gonozal
Antwort 3 von lool
1) die gpu ist auf dem board. folglich müsste auch ein anderes board als früher drin sein. ist auf dem reperaturschein da etwas ersichtlich?
2) die 2 jahre sind vorbei - also immer schön lieb sein. wenn du deine meinung vertritts, tu es bestimmt, aber immer nett.
3) nachbesserung ist vor wandel immer angesagt. also kommst du nicht umhin, die kiste zurückzubringen.
btw. nie gericom, nie "blöd-markt" - und das leben kann so viel schöner sein.
2) die 2 jahre sind vorbei - also immer schön lieb sein. wenn du deine meinung vertritts, tu es bestimmt, aber immer nett.
3) nachbesserung ist vor wandel immer angesagt. also kommst du nicht umhin, die kiste zurückzubringen.
btw. nie gericom, nie "blöd-markt" - und das leben kann so viel schöner sein.
Antwort 4 von Gonozal
@lool
hat er doch geschrieben, "man hat das Mainboard ausgetauscht"
Wenn er den Wechsel zur schwächeren Grafik gleich beanstandet hat bleibt der Garantieanspruch erhalten, auch wenn die 2 Jahre inzwischen vorüber sind.
Gruß Gonozal
hat er doch geschrieben, "man hat das Mainboard ausgetauscht"
Wenn er den Wechsel zur schwächeren Grafik gleich beanstandet hat bleibt der Garantieanspruch erhalten, auch wenn die 2 Jahre inzwischen vorüber sind.
Gruß Gonozal
Antwort 5 von Seven-Off-Nein
Hi,
ein Treiberproblem als Ursache für die angeblich falsche Anzeige halte ich für ausgeschlossen, übrigens ebenso, dass Gericom die Absicht hat, dein Notebook so zu manipulieren, dass es eine "kleinere" Graka als die originale erkennt. Wie sollte das überhaupt möglich sein?
Ich würde tippen, dass der ungenannte Fehler, dessentwegen das NB zuletzt in Reparatur war, mit der 7500er eben nicht auftritt und man dies als die einfachste Lösung ansah, die viele Kunden wahrscheinlich gar nicht bemerkt hätten.
Was die rechtliche Seite angeht, hängt es davon ab, ob es sich hier um die gesetzliche geregelte Sachmängelhaftung durch den Händler handelt oder wirklich um (Hersteller-) Garantie. Erstere gilt 2 Jahre. Garantie gilt in Umfang und Dauer so wie es der Hersteller vorgibt. Da musst du mal in deinem Kaufvertrag nachsehen, was unter Garantiebedingungen steht.
Da der Kauf gerade gut 2 Jahre zurückliegt und die Zeiten, in denen dir wg. Reparatur das NB nicht zur Verfügung gestanden hat, abgezogen werden, kann es sein, dass die Sachmängelhaftung noch greift. Hier gilt ebenfalls genau nachgucken und -rechnen.
Gruß
Seven
ein Treiberproblem als Ursache für die angeblich falsche Anzeige halte ich für ausgeschlossen, übrigens ebenso, dass Gericom die Absicht hat, dein Notebook so zu manipulieren, dass es eine "kleinere" Graka als die originale erkennt. Wie sollte das überhaupt möglich sein?
Ich würde tippen, dass der ungenannte Fehler, dessentwegen das NB zuletzt in Reparatur war, mit der 7500er eben nicht auftritt und man dies als die einfachste Lösung ansah, die viele Kunden wahrscheinlich gar nicht bemerkt hätten.
Was die rechtliche Seite angeht, hängt es davon ab, ob es sich hier um die gesetzliche geregelte Sachmängelhaftung durch den Händler handelt oder wirklich um (Hersteller-) Garantie. Erstere gilt 2 Jahre. Garantie gilt in Umfang und Dauer so wie es der Hersteller vorgibt. Da musst du mal in deinem Kaufvertrag nachsehen, was unter Garantiebedingungen steht.
Da der Kauf gerade gut 2 Jahre zurückliegt und die Zeiten, in denen dir wg. Reparatur das NB nicht zur Verfügung gestanden hat, abgezogen werden, kann es sein, dass die Sachmängelhaftung noch greift. Hier gilt ebenfalls genau nachgucken und -rechnen.
Gruß
Seven
Antwort 6 von Seven-Off-Nein
Noch was:
Diese sog. "Siegel", die Hersteller gern auf ihre Geräte pappen und davon Garantieleistungen abhängig machen wollen, haben rechtlich keinerlei Relevanz! Du kannst damit machen, was immer du willst.
Du solltest das Aufkleberchen aber jetzt trotzdem lassen, wo es ist. Sie haben dir damit eine prima Handhabe gegeben. Denn sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kannst du damit beweisen, dass die falsche GraKa von Gerikom verbaut wurde und dass du sie nicht selber nachträglich ausgetauscht hast. ;-)
Diese sog. "Siegel", die Hersteller gern auf ihre Geräte pappen und davon Garantieleistungen abhängig machen wollen, haben rechtlich keinerlei Relevanz! Du kannst damit machen, was immer du willst.
Du solltest das Aufkleberchen aber jetzt trotzdem lassen, wo es ist. Sie haben dir damit eine prima Handhabe gegeben. Denn sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kannst du damit beweisen, dass die falsche GraKa von Gerikom verbaut wurde und dass du sie nicht selber nachträglich ausgetauscht hast. ;-)
Antwort 7 von Alabaster
[QUOTE]die 2 jahre sind vorbei - also immer schön lieb sein. wenn du deine meinung vertritts, tu es bestimmt, aber immer nett.[/QUOTE]
Bin doch immer nett ;-)
Also, das Notebook wurde zur Reparatur gegeben, BEVOR die Garantie abgelaufen war, ist also ein regulärer Garantiefall gewesen und wurde auch so gehandhabt.
Der Wechsel des Mainboards wurde im Reparaturschein vermerkt, ein Wechsel der Grafikkarte nicht. Darin sehe ich ja auch das Problem: man hätte mich a) darauf hinweisen müssen und b) eine Alternative anbieten
[QUOTE] btw. nie gericom, nie "blöd-markt" - und das leben kann so viel schöner sein.[/QUOTE]
Das ist inzwischen auch mein Credo. Nur leider war ich damals zu blauäugig ;-)
[QUOTE] Naja,
die rechtliche Seite ist so dass du dem MediaMarkt Gelegenheit zum Nachbessern geben musst[/QUOTE]
[QUOTE]nachbesserung ist vor wandel immer angesagt. also kommst du nicht umhin, die kiste zurückzubringen. [/QUOTE]
Nun ja, das Gerät wurde zweimal repariert (mehrere Wochen Ausfall) und nun dies. Ich habe mal gelesen (fragt mich nicht, wo, könnte CHIP gewesen sein), dass ich dem Händler nicht ewig und immer wieder Gelegenheit zum Nachbassern geben muss, sondern dass man an einem bestimmten Punkt (dreimal?) das Recht hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
[QUOTE] Achja,
ein Treiberproblem kannst du hier getrost ausschließen, der Omegatreiber weiß schon was er installiert.
Und Windoof liest die Daten für die Treibersuche ja auch aus dem Gerätecode. [/QUOTE]
Danke, genau das war mir wichtig zu wissen. Was nicht gerade für das Fachwissen vom Mediamarkt spricht... ;-)
[QUOTE]Wenn er den Wechsel zur schwächeren Grafik gleich beanstandet hat bleibt der Garantieanspruch erhalten, auch wenn die 2 Jahre inzwischen vorüber sind.[/QUOTE]
Nun, es ist knapp eine Woche vergangen, bis ich es entdeckt habe. Man kann mir nun ja nicht zur Last legen, dass ich nicht gleich beim ersten Anschalten alle Diagnosetools durchlaufen lassen habe.
[QUOTE]Ich würde tippen, dass der ungenannte Fehler, dessentwegen das NB zuletzt in Reparatur war, mit der 7500er eben nicht auftritt und man dies als die einfachste Lösung ansah, die viele Kunden wahrscheinlich gar nicht bemerkt hätten.[/QUOTE]
Das kann ja gut sein. Aber mir sind die Ursachen für diese Aktion letztlich relativ schnuppe. Ich möchte die Hardwarekonfiguration, für die ich das Geld ursprünglich ausgegeben habe, zumindest keine Verschlechterung.
[QUOTE]Was die rechtliche Seite angeht, hängt es davon ab, ob es sich hier um die gesetzliche geregelte Sachmängelhaftung durch den Händler handelt oder wirklich um (Hersteller-) Garantie. Erstere gilt 2 Jahre. Garantie gilt in Umfang und Dauer so wie es der Hersteller vorgibt. Da musst du mal in deinem Kaufvertrag nachsehen, was unter Garantiebedingungen steht.
Da der Kauf gerade gut 2 Jahre zurückliegt und die Zeiten, in denen dir wg. Reparatur das NB nicht zur Verfügung gestanden hat, abgezogen werden, kann es sein, dass die Sachmängelhaftung noch greift. Hier gilt ebenfalls genau nachgucken und -rechnen. [/QUOTE]
Da werde ich nachher mal etwas schmökern müssen. Danke Dir!
Bin doch immer nett ;-)
Also, das Notebook wurde zur Reparatur gegeben, BEVOR die Garantie abgelaufen war, ist also ein regulärer Garantiefall gewesen und wurde auch so gehandhabt.
Der Wechsel des Mainboards wurde im Reparaturschein vermerkt, ein Wechsel der Grafikkarte nicht. Darin sehe ich ja auch das Problem: man hätte mich a) darauf hinweisen müssen und b) eine Alternative anbieten
[QUOTE] btw. nie gericom, nie "blöd-markt" - und das leben kann so viel schöner sein.[/QUOTE]
Das ist inzwischen auch mein Credo. Nur leider war ich damals zu blauäugig ;-)
[QUOTE] Naja,
die rechtliche Seite ist so dass du dem MediaMarkt Gelegenheit zum Nachbessern geben musst[/QUOTE]
[QUOTE]nachbesserung ist vor wandel immer angesagt. also kommst du nicht umhin, die kiste zurückzubringen. [/QUOTE]
Nun ja, das Gerät wurde zweimal repariert (mehrere Wochen Ausfall) und nun dies. Ich habe mal gelesen (fragt mich nicht, wo, könnte CHIP gewesen sein), dass ich dem Händler nicht ewig und immer wieder Gelegenheit zum Nachbassern geben muss, sondern dass man an einem bestimmten Punkt (dreimal?) das Recht hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
[QUOTE] Achja,
ein Treiberproblem kannst du hier getrost ausschließen, der Omegatreiber weiß schon was er installiert.
Und Windoof liest die Daten für die Treibersuche ja auch aus dem Gerätecode. [/QUOTE]
Danke, genau das war mir wichtig zu wissen. Was nicht gerade für das Fachwissen vom Mediamarkt spricht... ;-)
[QUOTE]Wenn er den Wechsel zur schwächeren Grafik gleich beanstandet hat bleibt der Garantieanspruch erhalten, auch wenn die 2 Jahre inzwischen vorüber sind.[/QUOTE]
Nun, es ist knapp eine Woche vergangen, bis ich es entdeckt habe. Man kann mir nun ja nicht zur Last legen, dass ich nicht gleich beim ersten Anschalten alle Diagnosetools durchlaufen lassen habe.
[QUOTE]Ich würde tippen, dass der ungenannte Fehler, dessentwegen das NB zuletzt in Reparatur war, mit der 7500er eben nicht auftritt und man dies als die einfachste Lösung ansah, die viele Kunden wahrscheinlich gar nicht bemerkt hätten.[/QUOTE]
Das kann ja gut sein. Aber mir sind die Ursachen für diese Aktion letztlich relativ schnuppe. Ich möchte die Hardwarekonfiguration, für die ich das Geld ursprünglich ausgegeben habe, zumindest keine Verschlechterung.
[QUOTE]Was die rechtliche Seite angeht, hängt es davon ab, ob es sich hier um die gesetzliche geregelte Sachmängelhaftung durch den Händler handelt oder wirklich um (Hersteller-) Garantie. Erstere gilt 2 Jahre. Garantie gilt in Umfang und Dauer so wie es der Hersteller vorgibt. Da musst du mal in deinem Kaufvertrag nachsehen, was unter Garantiebedingungen steht.
Da der Kauf gerade gut 2 Jahre zurückliegt und die Zeiten, in denen dir wg. Reparatur das NB nicht zur Verfügung gestanden hat, abgezogen werden, kann es sein, dass die Sachmängelhaftung noch greift. Hier gilt ebenfalls genau nachgucken und -rechnen. [/QUOTE]
Da werde ich nachher mal etwas schmökern müssen. Danke Dir!
Antwort 8 von Friedel
Bei einem Betrugsversuch hat weder Gericom noch MediaMarkt ein Recht auf Nachbesserung. Wenn du dir sicher bist, dass eine minderwertigere Graka eingebaut wurde, würde ich zum Rechtsanwalt gehen.
Antwort 9 von Lafite
Hi,
ich habe im moment genau das gleiche Problem mit meinem Masterpiece 2540XL VGA-Treiber M9 installation bricht immer ab. M7 funktieoniert Mit Everest wird mir eine Radeon 7500 angezeigt.
Wie hast Du Dein Problem in den Griff bekommen?
Welches Datum besitzt Deine Treiber CD?
Vielen Dank im voraus
ich habe im moment genau das gleiche Problem mit meinem Masterpiece 2540XL VGA-Treiber M9 installation bricht immer ab. M7 funktieoniert Mit Everest wird mir eine Radeon 7500 angezeigt.
Wie hast Du Dein Problem in den Griff bekommen?
Welches Datum besitzt Deine Treiber CD?
Vielen Dank im voraus

