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Handy über eBay verkauft, welches gestohlen war... was soll ich machen?





Frage

hallo alle zusammen, Ich fange mal ganz von vorne an. Mein Bruder hatte sich über eBay ein Handy gekauft. Er hat es eine Woche benutzt, gefiel ihm aber irgendwie nicht. Er hat mich gebeten, es zu verkaufen, da ich ein Verkäuferkonto bei eBay habe und er nicht. Also hab ich es versteigert. An dem Tag, als das Handy angekommen ist, habe ich einen Anruf vom Käufer bekommen, dass das Handy, das ich da verkauft hatte, wohl geklaut sei. Ich hab daraufhin noch weitere Anrufe von verschiedenen Leuten bekommen. (Komissar in B - Käufer, Komissar in S - von der Polizei, wo das Handy geklaut wurde und wo auch der eigentliche Besitzer wohnt, Eigenticher Besitzer). Nun habe ich von dem Käufer einen Anruf bekommen, ich solle ihm den Kaufpreis zurücküberweisen, da er das Handy dem Besitzer schickt. Einen Tag später habe ich auch vom Besitzer einen Anruf bekommen. Er sagt in etwa folgendes: "Ich habe einen Bekannten, der ist Rechtsanwalt. Er sagt, wenn er in Ihrer Lage wäre, würde er das Geld überweisen und braucht sich dann keine Gedanken mehr machen... Das Geld müssen Sie so oder so überweisen, da Strafanzeige erstattet wurde..." Mein Geld (bzw. das von meinem Bruder), muss ich dann vom Verkäufer/Finder/Dieb anfordern, meinten die Anrufer. Da kommen mir ziemlich viele Zweifel. Warum ruft denn der Besitzer an und gibt mir den Tipp? Was würdet ihr in soeiner Lage machen? Soll ich das Geld überweisen? Soll ich auf die Strafanzeige warten? Will mich da jemand übers Ohr hauen? Ich bin total durcheinander :/ Danke für Tipps und Infos im Voraus! mfg, Ümit

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo

wenn wirklich eine Anzeige erfolgt ist, dann warte diese auch ab und frage auch mal bei einem Anwalt an.

Gruss

Lutz

Antwort 2 von klingt komisch

Könnte natürlich sein, dass das Handy wirklich geklaut ist.
Ich würde aber nicht aufs Blaue hinaus das Geld überweisen.
Wenn überhaupt, dann lass das Handy zu Dir zurückschicken, dann überweise das Geld zurück.
Dann kannst du Dich immer noch mit dem "eigentlichen Besitzer" auseinandersetzen.

Ohne Beweis, das es wirklich geklaut ist kann Dir sowieso nichts passieren.
Du kannst ja wohl hoffentlich die ganze Transaktion (erster Kauf, Wiederverkauf) nachweisen.
Und was ist überhaupt mit dem ersten Verkäufer, hast du den mal kontaktiert?

Ein Anwalt kostet ja immer erst mal Geld, vielleicht kann dir auch erst mal die Polizei weiterhelfen. Die müssten doch feststellen können, ob wirklich irgendwo besagtes Handy als gestohlen gemeldet wurde.

Ich würde Lutz Rat befolgen, warte erst mal ab.

Antwort 3 von eggneck

Hi!

Ruf doch mal in S oder B an und frage bei der dortigen Polizei nach den Herren Kommissaren (Ich wette, die gibts gar nicht).
Normalerweise stehen die Ordnungshüter nämlich vor deiner Haustür, wenn du Diebesgut vertickst (Hehlen nennt man das), und rufen dich nicht an, damit du die Kohle wieder überweist .

Wenn die Jungs die Nummer 50 mal im Monat abziehen und bei der Hälfte erfolgreich sind haben sie schon einen ganz guten Schnitt gemacht ;-)


Greetings

eggneck

Antwort 4 von misterUE

hallo,

danke für eure Antworten.

Das Handy kann er mir nicht mehr schicken, da er es an den eigentlich Besitzer geschickt hat :/

Kann den Kauf und Verkauf beweisen. Habe Adresse und Kontodaten vom Verkäufer. Auch eBay-Nummer. Also Der Wohnort vom Verkäufer und dem Komissar in S stimmen überein. Auch die Nummer, mit der er mich angerufen hat, scheint eine Durchwahl in sein Büro zu sein, da die Anfangsziffern (Vorwahl und Nummer) zur Polizeiinspektion in S passen (hatte per Google die Telefonnummer der Polizeiinspektion gefunden).

Ich werde es mal abwarten und wenn was kommt einfach damit zum Anwalt gehen... Oder was würdet ihr machen? Oder aber ich gehe das nächste mal mit meinem Vater dahin, wenn er nen Termin hat, und lasse mich beraten.

Antwort 5 von HiHo

Ganz klar abwarten. Nur auf schriftliches reagieren und wenn von nöten einen Anwalt einschalten. Auf keinen Fall darauf eingehen was XY zu dir sagt und auf keinen Fall einfach Geld überweisen. Wenn du nachweisen kannst, dass du das Handy auf Ebay legal erworben hast, bist du eh ausm Schneider - was du ja kannst.

HF

Antwort 6 von misterUE

Ja ich hatte auch versucht das dem Herrn am Telefon zu sagen. Aber er meinte, da ich "Hehlerware" verkauft habe, müsste ich das Geld zurücküberweisen :/
Der war auch schon dabei mir die Kontonummer durchzugeben, habe dem dann aber dazwischengeredet...

Danke für die Tipps! Bin jetzt zumindest etwas erleichert.

mfg, Ümit

Antwort 7 von bloedi

Hi,
die wollen dich aber schön linken.

Zitat:
Das Handy kann er mir nicht mehr schicken, da er es an den eigentlich Besitzer geschickt hat :/


Weil dat Dingens sich dann bei der Polizei als Beweisstück befindet und zwar bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes.

Warum kontaktierst du nicht den Verkäufer, der das Handy deinem Bruder vertickt hat?

Antwort 8 von Nhuya

Die Sache ist ganz einfach:

Laut dem Gesetz kannst Du nicht belangt werden, wenn Du keine Kenntniss davon haben konntest, dass das Handy geklaut ist bzw. Du durch den vorherigen "legalen" Kauf davon ausgehen musstest, dass das Handy nicht gestohlen ist.

Zu tun ist Folgendes:

Lasse Dir die Aussagen derjenigen Anrufen schriftlich geben und gehe damit zum Anwalt. Sollte das Handy tatsächlich gestohlen sein, trägst nicht Du die Schuld, sondern der Verkäufer, von dem ihr das Handy habt. Das klärt Dein Anwalt.
Hast Du keine schriftlichen Aussagen der "Zeugen" oder der Polizie oder von einem Anwalt, solltest DU gar nichts tun. Sowas ist in einem Rechtsfall absolut unpblich (nur mündliche Aussagen).

Antwort 9 von plautze voll

Mich würde interessieren, wie die Geschichte weitergeht.
Ich hoffe du hälst uns auf dem laufenden.

Gruß und viel Erfolg

Antwort 10 von Seven-Off-Nein

Hi Ümit,

wenn das Handy wirklich geklaut wäre, könntest du als Verkäufer deine Hände nicht in Unschuld waschen. Merke: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, hier irrt Nhuya. D.h. DU hättest dich durch Kaufbelege o.ä. vom rechtmäßigen Erwerb des Handys durch den Vorbesitzer überzeugen müssen, bevor du es hättest weiter verkaufen dürfen. Das Geld müsstest du in diesem Fall auch zurück zahlen. Auf deinen Kosten würdest du sitzen bleiben.

Aber das nur für die Zukunft.

Denn ich fress nen schmutzigen Besen mit Stiel, wenn an der Geschichte auch nur ein Fünkchen Wahrheit ist.

Warum hältst du dich nicht einfach an die Ratschläge von eggneck und blödi und setzt dich mit dem Vorbesitzer und vor allem der Polizei in Verbindung? Das Betrugsderzenat wird sich bestimmt brennend für die selbsternannten Kommissare interessieren. ;-)

Einem Freund von mir ist kürzlich übrigens etwas Ähnliches passiert. Hatte aber nichts mit ebay zu tun. Wenn die "Polizei" plötzlich anruft, fallen wohl jedem Menschen schlagartig alle jemals begangenen Sünden ein und das nutzen solche Leute gnadenlos aus.

Gruß
Seven

PS: Mich würde der Ausgang der Geschichte auch sehr interessieren.

Antwort 11 von Nhuya

Also das Gesetz besagt, dass wenn du mit gesundem Menschenverstand davon ausgehen konntest/musstest, dass keine illegale Aktion vorlag/liegen könnte, du auch nicht nach z.B. Kaufbelegen fragen musst. Zumal das Handy offensichtlich gebraucht war. Hast Du bei allem was du bei ebay kaufst Kaufbelege/Ouittungen gesehen? Ich nicht.
Da ebay vorschreibt, dass man nur legalek Waren verkaufen darf, kannst du als Nutzer davon ausgehen, dass deine Käufe legal sind, außer es gibt Anzeichen für Illegalität.
Da also UE das Handy mit gutem Vorsatz gekauft hat, kann er laut Gesetz keine Schuld bei einem Wiederverkauf tragen.

<--- BGB

Antwort 12 von misterUE

hallo nochmal alle zusammen,

konnte leider nicht früher rein. Sind ja schon ne Menge Tipps zusammengekommen. Ich habe dem Vorbesitzer gerade eine E-Mail geschrieben mit der Frage, ob da etwas an der Sache dran ist.
Werde morgen dann zur Polizei gehen und die mal Fragen, was ich denn machen soll. Schaffe es heute leider nicht.

Ich sehe das eigentlich auch so wie Nhuya und die meisten anderen, aber was das Gesetz sagt weiß ich leider nicht :(

Werde euch noch auf dem Laufenden halten sobald ich mehr weiß.

mfg, Ümit

Antwort 13 von bila

Hallo,

1. An gestohlener Ware kann kein Eigentum erworben werden. D.h., Du kannst das Handy nicht kaufen, erwerben.

2. Gestohlene Ware wird nicht einfach zum Besiter zurückgeschickt, sondern von der Polizei beschlagnahmt. (Beweismittel)

3. Die Vorgehensweise der genannten Polizisten ist unüblich. Normalerweise werden Kollegen in Deiner Nähe informiert, welche sich dann mit Dir in Kontakt setzten.

Mein Rat:

Gehe zur Polizei und schildere den Sachverhalt. Dort wird sich dann alles klären. Wenn Du in gutem Glauben gehandelt hast, wird Dir auch Seitens der Anwaltschaft nicht passieren.

Das Handy und das Geld wirst Du wohl los sein. Aber dieses bespricht man am besten mit einem Anwalt.

Gruss

Tom

Antwort 14 von Seven-Off-Nein

@Nhuya

Zitat:
Also das Gesetz besagt, dass wenn du mit gesundem Menschenverstand davon ausgehen konntest/musstest, dass keine illegale Aktion vorlag/liegen könnte, du auch nicht nach z.B. Kaufbelegen fragen musst. Zumal das Handy offensichtlich gebraucht war.


Die Frage ist, ob dein gesunder Menschenverstand dir nicht gerade beim Kauf eines Handys über ebay sagen sollte, dass du auf einen Kaufbeleg bestehen solltest, wenn du Scherereien vermeiden willst.

Dass auch über ebay jede Menge geklautes Zeug verhökert wird, ist bekannt und dass neue und neuwertige Handys zu den beliebtesten Hehlerwaren gehören, auch.

Übrigens konnte ich in Ümits Ausführungen nichts finden, was auf ein gebrauchtes Handy hinweisen würde.

Aber selbst wenn es so sein sollte, gilt bei einem Handy, das jünger ist als 2 Jahre also folgendes

- der (erste) ebay-Verkäufer hat selbst freiwillig auf Händlergewährleistung verzichtet, sonst hätte er ja noch den Kaufbeleg besessen und beigefügt
- der Käufer (Ümits Bruder) hat ebenso freiwillig auf Gewährleistung verzichtet, da er nicht auf den Kaufbeleg bestanden hat
- der (zweite) Verkäufer (Ümit) verkaufte das Handy weiter in dem Wissen, dass beide Vorbesitzer freiwillig auf Gewährleistung verzichtet haben

Und keiner wundert sich?

Ich fürchte, es wird schwierig, sich hier auf "Treu und Glauben" zu berufen, wenn das Handy wirklich nicht älter als 2 Jahre ist.

Zitat:
Da ebay vorschreibt, dass man nur legalek Waren verkaufen darf, kannst du als Nutzer davon ausgehen, dass deine Käufe legal sind, außer es gibt Anzeichen für Illegalität.


Nicht nur ebay schreibt vor, dass man nur legale Waren verkaufen darf, auch das Gesetz. Aber kannst du deshalb davon ausgehen, dass grundsätzlich nur legal erworbene Waren verkauft werden? Und die "Anzeichen für Illegalität" sind ja gegeben.

Zitat:
Da also UE das Handy mit gutem Vorsatz gekauft hat, kann er laut Gesetz keine Schuld bei einem Wiederverkauf tragen.


Wie "gut" ist ein Vorsatz, wenn ich billigend in kauf nehme, dass eine Ware evtl. vom Lastwagen gefallen sein könnte o.ä. Ich freue mich über den günstigen Preis und verzichte dafür auf sämtliche Garantieansprüche und will gar nicht so genau wissen, warum kein Kaufbeleg existiert. Wie gesagt, glaube ich nicht, dass ein Richter das so sehen würde wie du.

Zitat:
<--- BGB

Falsch --> StGB.
Wir reden ja hier über die strafrechtliche Seite. Dass Ümit Geld und Handy zurück geben müsste, ist eine andere Sache.
<--BGB ;-)


Das ändert nichts daran, dass ich das Ganze für reine Abzocke halte. Bin gespannt, was Ümit bei der Polizei erfährt.


Gruß
Seven

Antwort 15 von misterUE

hallo nochmal und danke für die rege Anteilnahme,

Konnte leider zeitlich wieder nicht zur Polizei :(


Aber habe gerade eine Antwort vom Verkäufer erhalten. Das Handy wurde auch von ihm vor längerer Zeit über eBay erworben. Er schreibt, dass ihm die wildesten Geschichten erzählt wurden.
Wie der eigentlich Besitzer ausfindig gemacht wurde, ist identisch: Eine Telefonnummer, die angeblich im Telefonspeicher gewesen sein soll :/
Habe dem Verkäufer daraufhin wieder eine Mail geschrieben und ihn auch gefragt, ob auch er den "Tipp" bekommen hat, eine gewisse Summe zu überweisen.

Dieses Handymodell gibt es nach meiner Schätzung seit über 3 Jahren. Daher konnte man schon sehr wohl davon ausgehen, dass es über zwei Jahre alt ist.

Naja...

Hm mal gucken was der Verkäufer antwortet. Wenn auch er aufgefordert wurde zu zahlen, dann ist das doch 100% Betrugsversuch!

Ich werde aber morgen wieder mal versuchen zur Polizei zu gehen. Hoffentlich haben die nach 18 Uhr noch auf...

mfg, Ümit

Antwort 16 von misterUE

hallo nochmal,

war heute endlich bei der Polizei. Habe dort nachgefragt was ich denn machen könnte. Der Polizist hat erst mal in die Adressliste geguckt, ob es der Käufer ein Polizist ist. Allerdings "existiert der Polizist nicht oder er hat keine E-Mail-Adresse".
Er hat mir gesagt wenn ich das Handy in gutem Gewissen gekauft habe und auch die Daten von dem Verkäufer habe kann kaum was passieren.
Er hat mir auch geraten erstmal nichts zu machen. Sollte ein Mahnbescheid oder Ähnliches kommen, sollte ich damit zum Anwalt...

Werde euch noch auf dem Laufenden halten...

mfg, Ümit

Antwort 17 von Seven-Off-Nein

Hi Ümit,

dass dir nichts passieren konnte, war ja vorauszusehen, weil man eindeutig versucht hat, dich zu betrügen und das Handy wahrscheinlich gar nicht geklaut ist.

Aber war das schon alles, was die Polizei gesagt hat? Wie wärs mal mit ner Überprüfung, ob das Handy gestohlen wurde (Sag bitte nicht, du hast die IMEI nicht mehr! *g*) oder mit Ermittlungen wegen Verdachtes auf gemeinschaftlichen Betrug? Nix??

Hast du inzwischen eine Antwort von dem Verkäufer erhalten,
Zitat:
ob auch er den "Tipp" bekommen hat, eine gewisse Summe zu überweisen.
?

Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist, würde ich mir das mit dem Anwalt an deiner Stelle gut überlegen. Du hast nichts verbrochen (da das Handy älter als 2 Jahre ist, kann man dir nicht mal unterstellen, dass du billigend in Kauf genommen hättest, dass es sich um Hehlerware handeln könnte). Also was sollte dir das bringen außer Kosten?

ebay würde ich aber auf jeden Fall informieren.

Gruß
Svenja

Antwort 18 von misterUE

hallo Svenja,

mehr konnte der Polizist mir leider auch nicht sagen. Wie du schon richtig vermutet hast, habe ich die IMEI-Nummer nicht mehr :(

Sorry hab wohl vergessen zu erwähnen: diesen "Tipp" hat er nicht bekommen.
Er hat mir noch mitgeteilt, dass der Polizist, der denn Fall bearbeitet, kurzfristig in Urlaub ist und dass die Angelegenheit für ihn auch ziemlich komisch/unglaubwürdig ist.

Eine Rechtsschutzversicherung hab ich leider nicht, aber mein Vater. Deshalb warte ich damit lieber bis mein Vater ein Anliegen hat oder ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft oder sonstwem bekomme :/

mfg, Ümit

Antwort 19 von Timid

Ümit, wenn ein Mahnbescheid kommt brauchst du erstmal keinen Anwalt. Beim Mahnbescheid ist ein Widerspruchsformular dabei, das schickst du ans Gericht. Du brauchst nicht mal nen Grund angeben warum du Widerspruch einlegst.

Da ich jetzt keine Lust mehr habe mir noch mal alles hier durchzulesen (ich bin zu faul) frage ich mich allerdings wer dir überhaupt einen Mahnbescheid schicken solte? Dein Käufer? Warum? Ihr habt einen Vertrag gehabt - Handy gegen Geld - den beide Seiten erfüllt haben. Was der Käufer mit dem Handy hinterher macht ist ja nicht deine Sache. Wenn er Ansprüche gegen dich hätte behalten wollen hätte er dir das Handy zurückschicken müssen.

Liebe Grüße,
Timi

Antwort 20 von Nhuya

@ Timid:

Der Käufer behauptet, dass es sein Handy ist, das gestohlen wurde und dass Ümit Schuld ist.

So jedendefalls die Kurzfassung :)

Antwort 21 von Timid

Hä? Also der, an den er es verkauft hat war angeblich der eigentliche Vorbesitzer dem es geklaut wurde?

Hatte ich nicht irgendwas gelesen von wegen "Hat es dem Besitzer zurückgeschickt"?

Ich glaub ich muss doch noch mal alles in Ruhe durchlesen...

Antwort 22 von Timid

So, jetzt nur noch mal den ersten Beitrag durchgelesen:

Zitat:
da ich ein Verkäuferkonto bei eBay habe und er nicht.

Da gehts doch schon los, das ist doch schon unlogisch. Ein Konto bei Ebay zum ersteigern hat er aber zum Versteigern nicht?

Zitat:
Nun habe ich von dem Käufer einen Anruf bekommen, ich solle ihm den Kaufpreis zurücküberweisen, da er das Handy dem Besitzer schickt.

Ja, ist klar.

Zitat:
"Ich habe einen Bekannten, der ist Rechtsanwalt. Er sagt, wenn er in Ihrer Lage wäre, würde er das Geld überweisen und braucht sich dann keine Gedanken mehr machen... Das Geld müssen Sie so oder so überweisen, da Strafanzeige erstattet wurde..."


Ist ja schön, dass der Anwalt das sagt, hoffentlich hat er es auch als Erstberatungsgespräch abgerechnet? [Ok, ist Blödsinn aber zeigt, wie lückenhaft diese Geschichte ist. Ich gehe doch als Geschädigter nicht zu einem Anwalt um mich zu erkundigen was der angebliche Täter am besten machen soll. Vor allem weil es ja um zwei Leute geht die der "Besitzer" beide nicht kennt. So wie ich das verstehe kennen sich ja auch der angebliche Besitzer und Ümits Käufer nicht - also was sollte den Besitzer interessieren was Ümit und sein Käufer für D*reck unter dem Sofa haben?]

Und wenn Strafanzeige erstattet wurde bringt das Geld überweisen eh nichts, weil die Anzeige dadurch auch nicht verschwindet. Wenn denn Anzeige erstattet wurde kommt nen Brief in dem Ümit entweder aufgefordert wird dann und dann zu erscheinen oder per Brief eine Aussage zu machen.

.....

Wie auch immer, mein Tipp (und soweit ich das überflogen habe auch der der anderen): Nicht agieren, nur reagieren. Wenn ein Brief kommt, dass du eine Aussage machen sollst dann kannst du dir wieder Gedanken machen, wenn ein Mahnbeschied kommt legst du Widerspruch ein und gut.

Achja, und wenn da in nächster Zeit nichts kommt würde ich mir dann mal überlegen ob ich selber eine Anzeige wegen Verleumdung gegen meinen Käufer mache.

Alles sehr seltsam.

Liebe Grüße,
Timi

Antwort 23 von Seven-Off-Nein

@Nhuya und Timid

Zitat:
Der Käufer behauptet, dass es sein Handy ist, das gestohlen wurde und dass Ümit Schuld ist.


Nee, so hab ich das aber nicht verstanden, sondern so:
(Ümit, bitte korrigiere mich!)

Ümits Bruder (Käufer 1) hat von Verkäufer A ein Handy ersteigert, das ihm dann doch nicht gefiel.
Ümit (Verkäufer B) hat das Handy bei ebay angeboten, verkauft, an Käufer 2 geschickt und das Geld erhalten.

Nun meldet sich nach Ankunft des Handys plötzlich Käufer 2 und am gleichen Tag noch diverse "Kommissare" aus den Heimatstädten von Käufer 2 und dem angeblich rechtmäßigen Eigentümer und behaupten allesamt, das Handy sei gestohlen gewesen und Ümit müsse nun das Geld zurück überweisen und zum Einschüchtern gleich noch als "Tipp", dass Strafanzeige gegen Ümit gestellt worden sei. Das Handy habe Käufer 2 (natürlich) schon an den eigentlichen Eigentümer geschickt.

Dann hat sich Ümit mit Verkäufer A per Mail in Verbindung gesetzt. Hier wirds etwas diffus, aber ich glaube, Verkäufer A soll ebenfalls von Käufer 2 und Polizei angerufen worden sein und die Tel.-Nummern von Ümit und Verkäufer A hätten sie aus dem Speicher des Handys gehabt. (Klar, wahrscheinlich mit File Recovery wieder hergestellt).

Vielleicht hat Nhuya sogar den Daumen drauf und Verkäufer A und Käufer 2 sind identisch oder arbeiten zumindest zusammen.

Komisch nur, dass die Polizei sich überhaupt nicht dafür zu interessieren scheint. Immerhin gibts Verdachtsmomente für Betrugsversuch, Amtsanmaßung, Bilden einer kriminellen Vereinigung.
Und dann diese seltsame Auskunft, die Ümit von dem Polizisten erhalten hat.
Zitat:
Der Polizist hat erst mal in die Adressliste geguckt, ob es der Käufer ein Polizist ist. Allerdings "existiert der Polizist nicht oder er hat keine E-Mail-Adresse".

Werden Polizeibeamte intern etwa anhand ihrer Mail-Addies identifiziert? Ein Anruf hätte doch Klarheit schaffen können. tsts
Wer weiß? Am Ende steckt die Polizei auch mit drin. *g*

Gruß
Svenja

PS: Um bei ebay verkaufen zu können, muss man AFAIK seine Kontodaten angeben, als Nur-Käufer nicht. Also ist das nicht sooo unlogisch, nur ein Käufer-Account zu besitzen.

Antwort 24 von Nhuya

Ja Svenjy, du hast schon Recht, so wie du es wieder gegeben hast, meins sollte auch nur eine Kurzfassung für jemanden der das Ganze nicht gelesen hatte sein :) Und woher soll Käufer2 wissen dass es gestohlen ist und es dem Besitzer zukommen lassen, wenn Käufer2 nicht den Besitzer kennt? Steht da in schwedisch drauf: "Handy ist gestohlen, Besitzer ist xy" und Ümet kann kein schwedisch? *g*

Ich würd den Vorfall auf jeden Fall bei ebay melden, das ist immerhin versuchter Betrug.

Antwort 25 von misterUE

hallo und nochmals danke für eure Beteiligung,

Zitat:
Wenn er Ansprüche gegen dich hätte behalten wollen hätte er dir das Handy zurückschicken müssen.


So sehe ich das auch!

Zitat:
Ein Konto bei Ebay zum ersteigern hat er aber zum Versteigern nicht?


Wie Svenja schon richtig erwähnt hat, kann man mit einem "normalen" Konto bei eBay nicht Verkaufen. Man muss schon seine Kontonummer angeben, von welcher die Gebühren eingezogen werden...

Zitat:
Ümits Bruder (Käufer 1) hat von Verkäufer A ein Handy ersteigert, das ihm dann doch nicht gefiel.
Ümit (Verkäufer B) hat das Handy bei ebay angeboten, verkauft, an Käufer 2 geschickt und das Geld erhalten.


Soweit stimmt es!

Zitat:
Nun meldet sich nach Ankunft des Handys plötzlich Käufer 2 und am gleichen Tag noch diverse "Kommissare" aus den Heimatstädten von Käufer 2 und dem angeblich rechtmäßigen Eigentümer und behaupten allesamt, das Handy sei gestohlen gewesen und Ümit müsse nun das Geld zurück überweisen und zum Einschüchtern gleich noch als "Tipp", dass Strafanzeige gegen Ümit gestellt worden sei. Das Handy habe Käufer 2 (natürlich) schon an den eigentlichen Eigentümer geschickt.


Stimmt fast! Käufer 2 ist der Kommissar! Die Anderen Anrufer sind der "rechtmäßige Besitzer" und der Kommissar aus seiner Gegend! Ca. eine Woche später wurde mir mitgeteilt, dass das Handy an seinen rechtmäßigen Besitzer geschickt wird. Noch eine Woche darauf ruft mich der Besitzer an und gibt mir den Tipp.

Zitat:
Dann hat sich Ümit mit Verkäufer A per Mail in Verbindung gesetzt. Hier wirds etwas diffus, aber ich glaube, Verkäufer A soll ebenfalls von Käufer 2 und Polizei angerufen worden sein und die Tel.-Nummern von Ümit und Verkäufer A hätten sie aus dem Speicher des Handys gehabt. (Klar, wahrscheinlich mit File Recovery wieder hergestellt).


Meine Telefonnummer hatte ich unter der Auktion angegeben für evtl. Rückfragen. Die Nummer vom Verkäufer haben die glaub ich aus dem Telefonbuch oder so, da ich einem Kommissar die Anschrift von Verkäufer A genannt habe. Die Nummer, die im Handy gewesen sein soll, ist wohl die vom rechtmäßigen Besitzer (oder von seinen Bekannten). Diese wurde "zufällig" oder "aus Versehen" durchgewählt und somit hat sich rausgestellt, dass es sich um ein geklautes Handy handelt. Leider ist mir aber keine Nummer aufgefallen und Verkäufer A glaubt auch nicht daran, dass dort eine Nummer gespeichert gewesen sein soll.

Zitat:
Vielleicht hat Nhuya sogar den Daumen drauf und Verkäufer A und Käufer 2 sind identisch oder arbeiten zumindest zusammen.


Das glaube ich aber auch!

Zitat:
Werden Polizeibeamte intern etwa anhand ihrer Mail-Addies identifiziert? Ein Anruf hätte doch Klarheit schaffen können.


Also der Beamte, bei dem ich im Büro war, hat erst auf eigene Faust versucht zu ermitteln, ob es den Kollegen "Käufer 2" gibt. War wahrscheinlich etwas kompliziert, hat einen Kollegen angerufen, der ist ins Büro gekommen. Ich weiß nur, dass die die Daten von Outlook aus abrufen (dort auf "globale Adressen" oder so ähnlich).
Keine Ahnung warum er nicht angerufen hat... vielleicht zu schüchtern? :)

Zitat:
Wer weiß? Am Ende steckt die Polizei auch mit drin. *g*


Eine Verschwörung gegen mich? Naja, mir passiert jedes Unheil, deshalb würde mich das nicht wundern :))

Zitat:
Und woher soll Käufer2 wissen dass es gestohlen ist und es dem Besitzer zukommen lassen, wenn Käufer2 nicht den Besitzer kennt?


Ich werde wohl in Zukunft auch Leuten, die mich Anrufen, erzählen, dass Sie mich gerade von meinem eigenen Handy aus anrufen. Damit lässt sich bestimmt einiges verdienen :))


Sooo ich hoffe ich habe nichts vergessen.
Werde dann heute mal eBay eine Mail zukommen lassen. Sollte in einpaar Wochen nichts von den Herrschafften zu hören kommen überlege ich mir dann mal das mit der Anzeige...

mfg, Ümit

Antwort 26 von misterUE

hallo, ich nochmal,

habe gestern von dem Käufer eine positive Bewertung bekommen mit dem Inhalt "Hat alles gut geklappt! Gerne wieder!". Werde dem Käufer jetzt eine Mail mit der Bitte um Aufklärung der Angelegenheit schicken. Sollte bald keine Antwort kommen, gehe ich zur Polizei...

mfg, Ümit

Antwort 27 von Seven-Off-Nein

Hi Ümit,

Zitat:
Hat alles gut geklappt! Gerne wieder!


LOOOOL Der ist gut, der ist echt gut! Die Sache hat ja von Anfang an ordentlich gemüffelt, aber nach dieser Friede-Freude-Eierkuchen-Bewertung stinkt sie locker gegen jede Kläranlage an.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du keine Mail bekommen wirst mit einer plausiblen Erklärung für den ganzen Zinnober, falls doch, bitte hier posten! Sonst hoffe ich, dass du wirklich Anzeige erstattest. Bitte ebenfalls posten! ;-)

Aber Hauptsache ist ja, dass du dir nun wirklich keine Sorgen mehr machen musst.

Gruß
Svenja

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