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Wann Urheberrecht verletzt?
Frage
Hallo,
einige werden mich jetzt wahrscheinlich schlagen wollen, aber wann ist das Urheberrecht verletzt? Hintergrund ist folgender:
Meine Schwester spielt in einer Band. Die haben schon ne Cd aufgenommen. Ich habe die Songs jetzt als Mp3 auf Platte und möchte einige davon auf meiner HP zum Download anbieten.
Songs, dessen Text und Melodie von der Band selber stammen, sollten ja kein Problem darstellen, da ich das OK habe. Aber wie sieht es mit gecoverten Songs aus? Ist ja immerhin ne freie Interpretion eines anderen Künstlers und ich/sie wollen damit ja kein Geld verdienen, es soll lediglich eine hörprobe sein und ist zudem noch nicht mal in guter Qualität (macht aber wahrscheinlich keinen Unterschied?). Ich vermute aber mal, dass das nicht erlaubt sein wird, da im Moment ja selbst Leute klagen an den Hals bekommen, die Texte und selbst herausgehörte Akkorde von Songs veröffentlichen...
Für Stellungnahme wäre ich dankbar!
Gruß DAniel
Antwort 1 von Felipe
So weit ich weiß, ist es bei Coversongs lediglich zwingend notwendig die Original-Musiker namentlich zu nennen.
fel
fel
Antwort 2 von uuu1
muss man für einen gecoverten Song den nicht auch den Urheber um eine Erlaubniss bzw. um eine Genehmigung fragen? Ich bin mir zwar nicht sicher ab ich denke schon, da dies ja eine abwandlung vom originallied ist, und wer die Genehmigung für das gecoverte Lied bekommen hat der kann dir auch die Erlaubnis für die Homepage geben.
Ich hab auf meiner Homepage auch Liedertexte in deutsch eingestellt und musste mir dafür die Genehmigung von der Urheberin der übersetzungen holen, die Originallieder sind alle in japanisch
Ich hab auf meiner Homepage auch Liedertexte in deutsch eingestellt und musste mir dafür die Genehmigung von der Urheberin der übersetzungen holen, die Originallieder sind alle in japanisch
Antwort 3 von daneil
Hm...zwei unterschiedliche Meinungen...
jetzt bin so schlau wie vorher auch.
Noch jemand, der es ganz genau weiß?
jetzt bin so schlau wie vorher auch.
Noch jemand, der es ganz genau weiß?
Antwort 4 von Timid
Zitat:
Brauche ich für eine Cover-Version die Genehmigung des Original-Interpreten oder des Komponisten?
Der Rechteinhaber ist in der Regel der Komponist eines Songs, nicht der Original-Interpret. Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings müssen bei einem urheberrechtlich geschützten Lied Tantiemen an den Komponisten gezahlt werden. In Deutschland sind die meisten Komponisten Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie tritt für die Rechte der Komponisten ein und kassiert die Tantiemen, um sie an die Künstler weiterzuleiten.
Wird die Original-Version aber beim Covern verändert, das heißt, Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert, so spricht man von einer Bearbeitung. Eine solche ist vom Komponisten genehmigungspflichtig.
Das Sampeln von Songs gilt folglich auch als Bearbeitung und ist genehmigungspflichtig. Musikalische Zitate, bei denen es sich nicht um Samples handelt, können auch genehmigungspflichtig sein[...]
Brauche ich für eine Cover-Version die Genehmigung des Original-Interpreten oder des Komponisten?
Der Rechteinhaber ist in der Regel der Komponist eines Songs, nicht der Original-Interpret. Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings müssen bei einem urheberrechtlich geschützten Lied Tantiemen an den Komponisten gezahlt werden. In Deutschland sind die meisten Komponisten Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie tritt für die Rechte der Komponisten ein und kassiert die Tantiemen, um sie an die Künstler weiterzuleiten.
Wird die Original-Version aber beim Covern verändert, das heißt, Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert, so spricht man von einer Bearbeitung. Eine solche ist vom Komponisten genehmigungspflichtig.
Das Sampeln von Songs gilt folglich auch als Bearbeitung und ist genehmigungspflichtig. Musikalische Zitate, bei denen es sich nicht um Samples handelt, können auch genehmigungspflichtig sein[...]
Quelle
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Liebe Grüße,
Sue
Antwort 5 von Fumer
Zitat:
Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist keine Genehmigung erforderlich. [..] Wird die Original-Version aber beim Covern verändert, das heißt, Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert, so spricht man von einer Bearbeitung. Eine solche ist vom Komponisten genehmigungspflichtig.
Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist keine Genehmigung erforderlich. [..] Wird die Original-Version aber beim Covern verändert, das heißt, Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert, so spricht man von einer Bearbeitung. Eine solche ist vom Komponisten genehmigungspflichtig.
Heißt das, wenn die Band ihre Musikinstrumente nicht gut genug beherrscht, um das Lied richtig nachzuspielen, dann wird das automatisch Genehmigungspflichtig? *amkopfkratz*
Gruß,
Fumer
Antwort 6 von daneil
Das heißt, wenn ich den Song orginalgetreu nachspiele, benötige ich keine Genehmigung. Was heißt denn originalgetreu? Selbe Tonart? Oder nur selber Aufbau?
Und ist es noch originalgetreu, wenn ich einen Song nur auf Gitarre nachspiele, aber die anderen Instrumente weglasse (da ich ja nicht alles gleichzeitig spielen kann)? Was ist, wenn ich ein Stück statt verzerrt nur mit Akustikgitarre spiele? Ist das noch originalgetreu?
Und wo erfahre ich, ob ein Stück urheberrechtlich geschützt ist? Und wie viel kostet wohl so eine Genehmigung? Wird das eine einmalige Pauschale sein oder monatliche Kosten?
Ist das kompliziert...
Für weitere Antworten wäre ich sehr dankbar
Und ist es noch originalgetreu, wenn ich einen Song nur auf Gitarre nachspiele, aber die anderen Instrumente weglasse (da ich ja nicht alles gleichzeitig spielen kann)? Was ist, wenn ich ein Stück statt verzerrt nur mit Akustikgitarre spiele? Ist das noch originalgetreu?
Und wo erfahre ich, ob ein Stück urheberrechtlich geschützt ist? Und wie viel kostet wohl so eine Genehmigung? Wird das eine einmalige Pauschale sein oder monatliche Kosten?
Ist das kompliziert...
Für weitere Antworten wäre ich sehr dankbar
Antwort 7 von Timid
Zitat:
Was heißt denn originalgetreu?
Was heißt denn originalgetreu?
->
Zitat:
Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert,
Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert,
Wenn ich einen Hardrocksong mit einer Akustikgitarre nachspiele verändere ich damit nicht die Melodie, also ist das originalgetreu.
Zitat:
Und wo erfahre ich, ob ein Stück urheberrechtlich geschützt ist?
Und wo erfahre ich, ob ein Stück urheberrechtlich geschützt ist?
Google. Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Sichere Aussagen (ob für den Song zB überhaupt die Gema zuständig ist) bekommst du sicherlich von der Gema selbst.
Zitat:
Und wie viel kostet wohl so eine Genehmigung? Wird das eine einmalige Pauschale sein oder monatliche Kosten?
Und wie viel kostet wohl so eine Genehmigung? Wird das eine einmalige Pauschale sein oder monatliche Kosten?
Die Kosten wird dir die Gema mitteilen können (www.gema.de), soweit ich weiß handelt es sich jedoch um eine monatliche Pauschale, die verhältnismäßig nicht gerade gering ist.
Liebe Grüße,
Sue
Antwort 8 von konrad765
Soviel ist sicher:
Wenn von einer Band der komplette Titel nachgesungen wird, ist das legal.
Da braucht niemand gefragt zu werden.
Wenn Auszüge eines Titels verwendet werden, sieht das schon anders aus. Da muss der Interpret um Erlaubniss gefragt werden. Das ist zwar paradox, ist aber so.
Bei Songs die eigene Texte und ein eigenes Arrangemant enthalten, also Text und Melodie, ist das völlig legal.
Anders gesagt:
Eigene Musik unterliegt keinem Urheberrechtsgesetz.
Bin selbst Musiker.
Wenn von einer Band der komplette Titel nachgesungen wird, ist das legal.
Da braucht niemand gefragt zu werden.
Wenn Auszüge eines Titels verwendet werden, sieht das schon anders aus. Da muss der Interpret um Erlaubniss gefragt werden. Das ist zwar paradox, ist aber so.
Bei Songs die eigene Texte und ein eigenes Arrangemant enthalten, also Text und Melodie, ist das völlig legal.
Anders gesagt:
Eigene Musik unterliegt keinem Urheberrechtsgesetz.
Bin selbst Musiker.
Antwort 9 von konrad765
Nachtrag
Nur Text und Melodie muß stimmen.
Dann passiert dir nichts.
Machst du neue Melodie oder Rythmus und verwendest nur Auszüge des Textes, wirds kritisch.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich, alles nachzusingen. Möglichst gut.
Nur Text und Melodie muß stimmen.
Dann passiert dir nichts.
Machst du neue Melodie oder Rythmus und verwendest nur Auszüge des Textes, wirds kritisch.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich, alles nachzusingen. Möglichst gut.
Antwort 10 von daneil
Das finde ich sehr verwirrend. Mal ein Beispiel:
Der Song Tears in Heaven von Eric Clapton.
Wenn ich das nachspiele, ohne zu singen, brauche ich die Genehmigung, aber mit Gesang nicht???
Der Song Tears in Heaven von Eric Clapton.
Wenn ich das nachspiele, ohne zu singen, brauche ich die Genehmigung, aber mit Gesang nicht???

