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Wer hat E-Mail von T-Online zwecks neuer Vertragslaufzeit?
Frage
Hallo,
ich habe eben meine T-Oline Mailadresse eingerichtet, weil ich auch diese o.g. Mail wegen [b]neuer Mindestvertragslaufzeit[/b] sehen wollte und dagegen widersprechen will.
Leider bekam ich nur eine einzige Mail:
Mail vom 12.04.2005
Betreff: Neue attraktive Zusatzleistungen von T-Online
[quote]Sehr geehrter Herr Anstetten,
es tut sich weiterhin viel bei T-Online. Internet und eMail werden mit unseren neuen Zusatzleistungen für Sie als T-Online Kunde noch komfortabler und sicherer. Überzeugen Sie sich selbst!
Hier die neuen zusätzlichen Leistungen, die Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen. Sie brauchen sich lediglich dafür freizuschalten1:
.....[/quote]
Kann mir jemand diese Mail zukommen lassen? Hätte sie gerne mal gelesen.
Grüße, Dennis
Antwort 1 von Dennis131313
Stimmt das so?
"Mit diesem Schreiben möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir Ihren momentanen T-Online Vertrag ab 01.08.2005 auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten(6) umstellen werden. Dies erfolgt automatisch, wenn wir bis zu sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens keinen Einwand in schriftlicher Form von Ihnen erhalten.
In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie mit den neuen Konditionen einverstanden sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://mailing.t-online.de..."
Wann kam diese Mail? Kann ich jetzt noch widersprechen?
"Mit diesem Schreiben möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir Ihren momentanen T-Online Vertrag ab 01.08.2005 auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten(6) umstellen werden. Dies erfolgt automatisch, wenn wir bis zu sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens keinen Einwand in schriftlicher Form von Ihnen erhalten.
In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie mit den neuen Konditionen einverstanden sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://mailing.t-online.de..."
Wann kam diese Mail? Kann ich jetzt noch widersprechen?
Antwort 2 von d-onliner
ich hab sie vor einen monat bekommen.
die einspruchsfrist dauert 6wochen ab mailerhalt.
die einspruchsfrist dauert 6wochen ab mailerhalt.
Antwort 3 von sutadur
Guck doch einfach mal aufs Datum der Email ...
Antwort 4 von Dennis131313
Danke für eure Hilfe!
Das Problem an der Sache ist nur, dass ich diese besagte Mail nie bekommen habe.
Was mache ich jetzt am besten? Soll ich eine Mail an T-Online verfassen (an welche Mailadresse??), in der ich der längeren Mindestvertragslaufzeit widerspreche?
Was würdet ihr tun?
Grüße, Dennis
Das Problem an der Sache ist nur, dass ich diese besagte Mail nie bekommen habe.
Was mache ich jetzt am besten? Soll ich eine Mail an T-Online verfassen (an welche Mailadresse??), in der ich der längeren Mindestvertragslaufzeit widerspreche?
Was würdet ihr tun?
Grüße, Dennis
Antwort 5 von sutadur
Wenn Du die E-Mail tatsächlich nicht bekommen hast, mußt Du Dir auch keine Gedanken machen. Denn dann bist Du über die Änderung nicht informiert und diese gelten nicht für Dich. Wenn trotzdem der Tarif umgestellt bzw. die Vertragslaufzeit angepaßt werden solltem kannst Du dass auch später noch jederzeit widerrufen und bist an keinerlei Fristen gebunden. Aber eben nur, wenn die die E-Mail tatsächlich nicht bekommen hast ...
Antwort 6 von Dennis131313
Die Sach ist nur die, dass ich vor 2 Stunden diese Mailadresse erst eingerichtet habe.
Ich bekam auch nur eine einzige Mail auf mein Outlook:
Mail vom 12.04.2005
Betreff: Neue attraktive Zusatzleistungen von T-Online
Nur, wie soll ich denen das Beweisen können, wenn die was anderes behaupten?
Mit den ganzen AGB´s bin ich ehrlich gesagt etwas überfordert, da durchzublicken, aber das ist anscheinend ganz im Interessen der Firma...
Aber eine Frage noch:
Einen Tarifwechsel bei T-Online kann ich doch nach wie vor mit Ablauf von 30 Tagen durchführen, oder?
Ich überege mir, ob ich jetzt im Sommer nicht diese Flatrate auf einen kleinen Volumentarif ändere, weil ich bei dem schönen Wetter mehr draußen unterwegs bin.
Ginge das?
Grüße, Dennsi
Ich bekam auch nur eine einzige Mail auf mein Outlook:
Mail vom 12.04.2005
Betreff: Neue attraktive Zusatzleistungen von T-Online
Nur, wie soll ich denen das Beweisen können, wenn die was anderes behaupten?
Mit den ganzen AGB´s bin ich ehrlich gesagt etwas überfordert, da durchzublicken, aber das ist anscheinend ganz im Interessen der Firma...
Aber eine Frage noch:
Einen Tarifwechsel bei T-Online kann ich doch nach wie vor mit Ablauf von 30 Tagen durchführen, oder?
Ich überege mir, ob ich jetzt im Sommer nicht diese Flatrate auf einen kleinen Volumentarif ändere, weil ich bei dem schönen Wetter mehr draußen unterwegs bin.
Ginge das?
Grüße, Dennsi
Antwort 7 von sutadur
Mal abgesehen davon, dass ich immer noch der Meinung bin, dass man eine E-Mail-Adresse bei T-Online immer automatisch zusammen mit dem Internet-Tarif erhält und die nachträgliche Einrichtung sich nur auf eine einprägsame Bezeichnung vor dem "@" bezieht, ist dass ohne Belang. Entscheidend ist, dass Du die Info nicht bekommen hast.
Antwort 8 von d-onliner
da du einen flattarif und keinen zeit- oder volumentarif besitzt, kann dir das ganze sonstwo vorbeigehen :-)
erst nach tarifänderung, was sogar per telefon von jetzt auf nachher geht, musst du den neuen agb zustimmen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59513
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59889
erst nach tarifänderung, was sogar per telefon von jetzt auf nachher geht, musst du den neuen agb zustimmen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59513
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59889
Antwort 9 von halfstone
@d-onliner,
wie ich schon im Thread https://supportnet.de/threads/1074740 geschrieben habe, habe ich als T-Online Flatratekunde eben diese e-mail mit der Vertragslaufzeitänderung auch erhalten.
Also sollte man sich nicht so sicher fühlen, die d-online kriegt uns alle!
Irgendwie war mir aber, dass man einen Vertrag bei AGB oder Vertragsänderung einseitig fristlos kündigen kann.
Gruß Fabian
wie ich schon im Thread https://supportnet.de/threads/1074740 geschrieben habe, habe ich als T-Online Flatratekunde eben diese e-mail mit der Vertragslaufzeitänderung auch erhalten.
Also sollte man sich nicht so sicher fühlen, die d-online kriegt uns alle!
Irgendwie war mir aber, dass man einen Vertrag bei AGB oder Vertragsänderung einseitig fristlos kündigen kann.
Gruß Fabian
Antwort 10 von sutadur
Das ist korrekt. Bei Änderungen der AGB oder sonst. Vertragsgrundlagen hast Du als Verbraucher immer das Recht, sofort zu kündigen.
Antwort 11 von DrGonzo
Hallo zusammen!
Weiss jemand, ob und wann T-Online Mails automatisch löscht? Hab seit 1,5 Jahren ´ne Flat beim magenta-Riesen. Gestern hab ich das Mail-Konto eingerichtet, aber nur eine Mail (nämlich die von Dennis oben beschriebene) im Postfach.
Gruß
Weiss jemand, ob und wann T-Online Mails automatisch löscht? Hab seit 1,5 Jahren ´ne Flat beim magenta-Riesen. Gestern hab ich das Mail-Konto eingerichtet, aber nur eine Mail (nämlich die von Dennis oben beschriebene) im Postfach.
Gruß
Antwort 12 von steffen2
die Mails werden nach ca 4 Wochen gelöscht
das heißt, wenn du die Mail vor 5 Wochen erhalten hast, siehst du sie nicht mehr.
Gruß Steffen
das heißt, wenn du die Mail vor 5 Wochen erhalten hast, siehst du sie nicht mehr.
Gruß Steffen
Antwort 13 von Marker
Hi,
wie kommt man denn an diese Mail wenn man nicht den Email-Client von T-Online benutzt.
Gruss, Mark
wie kommt man denn an diese Mail wenn man nicht den Email-Client von T-Online benutzt.
Gruss, Mark
Antwort 14 von jac1961
weiß denn irgendwer ob in den AGB`s steht,dass man gezwungen ist,seine mails im postfach zu lesen? also mir ist das nicht bekannt.d.h. im klartext, t-online muss seine kunden per brief über die neuen kündigungsfristen informieren,ne einfache mail dürfte dann nicht reichen rechtlich gesehen.
am besten den tarif jetzt auf bycall ändern,falls nicht noch eine vertragslaufzeit vorhanden ist und ne vernüftige günstigere flatrate bestellen, wie z.b. CONGSTER für 10 euro.die umstellung geht sofort bis 48h,kostet höchstens einen anruf oder ne mail und man hat den vorteil,seine t-online mailadresse zu behalten
am besten den tarif jetzt auf bycall ändern,falls nicht noch eine vertragslaufzeit vorhanden ist und ne vernüftige günstigere flatrate bestellen, wie z.b. CONGSTER für 10 euro.die umstellung geht sofort bis 48h,kostet höchstens einen anruf oder ne mail und man hat den vorteil,seine t-online mailadresse zu behalten
Antwort 15 von derpfleger
Zitat:
am besten den tarif jetzt auf bycall ändern,falls nicht noch eine vertragslaufzeit vorhanden ist und ne vernüftige günstigere flatrate bestellen, wie z.b. CONGSTER für 10 euro.die umstellung geht sofort bis 48h,kostet höchstens einen anruf oder ne mail und man hat den vorteil,seine t-online mailadresse zu behalten
am besten den tarif jetzt auf bycall ändern,falls nicht noch eine vertragslaufzeit vorhanden ist und ne vernüftige günstigere flatrate bestellen, wie z.b. CONGSTER für 10 euro.die umstellung geht sofort bis 48h,kostet höchstens einen anruf oder ne mail und man hat den vorteil,seine t-online mailadresse zu behalten
Dass man seine T-online-Mailadresse behalten kann, liegt dann aber am Wechsel auf den Tarif "by call" und nicht am Wechsel zu Congster, klingt oben nicht ganz eindeutig.
Und man sollte sich bewusst machen, dass beim Tarif "by call" die Minute Onlinezeit 1.99 Cent kostet.
Den Wechsel von tarif "ecco" zu Tarif "by call" habe ich auch gerade gemacht, um die Grundgebühr zu sparen und eben die
T-online-Mailadresse zu behalten. Allerdings dauert das bei mir noch an. Laut T-Online bis zu 2 Wochen.
Gruss Heiko
Antwort 16 von sutadur
Zitat:
wie kommt man denn an diese Mail wenn man nicht den Email-Client von T-Online benutzt.
wie kommt man denn an diese Mail wenn man nicht den Email-Client von T-Online benutzt.
Mit jedem x-beliebigen Emailprogramm wie z.B. Outlook Express - oder per Webmail.
Antwort 17 von jac1961
kam vielleicht falsch rüber.richtig ist:
man sollte den zugang nicht kündigen sondern nur auf bycall umstellen,so verliert man seine mailadresse nicht.allerdings wählt man sich natürlich auch nicht mehr über t-online ein,da man ja nen günstigeren provider hat,z.b. eben CONGSTER oder andere.
t-online mail funzt ohne zusatzkosten mit OE oder wie ich mit thunderbird:
voraussetzung ist:eine passwortvergabe für dein mailfach im kundencenter von t-online !!! und dann:
posteingang: imap.t-online.de
postausgang: asmtp.t-online.de
im mailprogramm wählen: benutzername und paawort verwenden
und
sichere verbindung wählen:NEIN
das wars und funzt ohne probs
grüsse, jac1961
man sollte den zugang nicht kündigen sondern nur auf bycall umstellen,so verliert man seine mailadresse nicht.allerdings wählt man sich natürlich auch nicht mehr über t-online ein,da man ja nen günstigeren provider hat,z.b. eben CONGSTER oder andere.
t-online mail funzt ohne zusatzkosten mit OE oder wie ich mit thunderbird:
voraussetzung ist:eine passwortvergabe für dein mailfach im kundencenter von t-online !!! und dann:
posteingang: imap.t-online.de
postausgang: asmtp.t-online.de
im mailprogramm wählen: benutzername und paawort verwenden
und
sichere verbindung wählen:NEIN
das wars und funzt ohne probs
grüsse, jac1961
Antwort 18 von Locke
Antwort 19 von jac1961
wenn man auf bycall umstellt,geht das immer ratzfatz,ist eigentlich bekannt,man sollte sich natürlich selber mal ein bisschen vorab informieren.auf callcenter und deren mitarbeiter ist leider kein verlass.bei mir hats genau 5 minuten gedauert und ich hatte die bestätigungsmail seitens t-online.
und ausserdem kann man im kundencenter genau nachsehen ob und wann sein eigener tarif umgestellt wird und das sollte man dann auch machen.
wichtig: wer auf bycall umstellt,sollte zuerst nen anderen provider haben und sich damit im netz bewegen und dann erst den tarif bei t-online umstellen.
tut mir trotzdem leid für den betroffenen der nun soviel geld verloren hat.
grüsse,jac 1961
und ausserdem kann man im kundencenter genau nachsehen ob und wann sein eigener tarif umgestellt wird und das sollte man dann auch machen.
wichtig: wer auf bycall umstellt,sollte zuerst nen anderen provider haben und sich damit im netz bewegen und dann erst den tarif bei t-online umstellen.
tut mir trotzdem leid für den betroffenen der nun soviel geld verloren hat.
grüsse,jac 1961
Antwort 20 von sutadur
... was aber letztlich eigenes Verschulden ist.
Antwort 21 von antwortposter
@jac1961 antwort14:
T-Online AGB
XIV. Preis- und Leistungsänderung
2. Die T-Online AG ist des Weiteren berechtigt, diese
AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung
mit einer Frist von sechs Wochen im
Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die
T-Online AG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich
bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung
Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien
bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde
dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von
sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per EMail
oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der
Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit
der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist
per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
...
B. Besondere Bestimmungen
3. E-Mail-Postfach
Die T-Online AG ermöglicht dem Kunden, über sein
E-Mail-Postfach E-Mails zu empfangen und zu
versenden. Der Kunde hat dabei sicherzustellen,
dass er sein E-Mail-Postfach regelmäßig überprüft,
damit der Speicherplatz seines E-Mail-Postfachs jederzeit
für eingehende E-Mails ausreicht und er
rechtzeitig von den eingehenden Inhalten Kenntnis
erlangen kann.
------------------------------------------------------------------------
... so kann man sich auch absichern :-(
stand dies schon in älteren agb drinnen??
oder anders gefragt:
hat sich schon mal jemand irgendwelche agbs vor vertragsabschluss durchgelesen?
T-Online AGB
XIV. Preis- und Leistungsänderung
2. Die T-Online AG ist des Weiteren berechtigt, diese
AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung
mit einer Frist von sechs Wochen im
Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die
T-Online AG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich
bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung
Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien
bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde
dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von
sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per EMail
oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der
Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit
der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist
per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
...
B. Besondere Bestimmungen
3. E-Mail-Postfach
Die T-Online AG ermöglicht dem Kunden, über sein
E-Mail-Postfach E-Mails zu empfangen und zu
versenden. Der Kunde hat dabei sicherzustellen,
dass er sein E-Mail-Postfach regelmäßig überprüft,
damit der Speicherplatz seines E-Mail-Postfachs jederzeit
für eingehende E-Mails ausreicht und er
rechtzeitig von den eingehenden Inhalten Kenntnis
erlangen kann.
------------------------------------------------------------------------
... so kann man sich auch absichern :-(
stand dies schon in älteren agb drinnen??
oder anders gefragt:
hat sich schon mal jemand irgendwelche agbs vor vertragsabschluss durchgelesen?
Antwort 22 von jac1961
@antwortposter
vielen dank für den hinweis.bin ich echt baff.da macht es sich t-online aber wirklich einfach.man wird tatsächlich gezwungen sein mailpostfach zu kontrollieren.
dann warten wir mal ab ob sich mal ein kunde rechtlich dagegen versucht zu wehren.kann mir beim besten willen nicht vorstellen,dass t-online damit durchkommt.man kann ja alles mögliche in den agb`s schreiben,aber ob dies rechtens ist,stellt sich erst heraus wenn ein richter sein amen dazu gibt.
ein glück das ich diesem verein nicht mehr richtig angehöre u nur noch den bycall-tarif habe.
grüsse, jac1961
vielen dank für den hinweis.bin ich echt baff.da macht es sich t-online aber wirklich einfach.man wird tatsächlich gezwungen sein mailpostfach zu kontrollieren.
dann warten wir mal ab ob sich mal ein kunde rechtlich dagegen versucht zu wehren.kann mir beim besten willen nicht vorstellen,dass t-online damit durchkommt.man kann ja alles mögliche in den agb`s schreiben,aber ob dies rechtens ist,stellt sich erst heraus wenn ein richter sein amen dazu gibt.
ein glück das ich diesem verein nicht mehr richtig angehöre u nur noch den bycall-tarif habe.
grüsse, jac1961
Antwort 23 von antwortposter
gezwungen?
die frage ist, ob diese(r) passus schon immer in den agb enthalten war.
wenn ja, dann hat man automatisch mit vertragsabschluss zugestimmt (agb kann man ja auch VORHER lesen.....)
die frage ist, ob diese(r) passus schon immer in den agb enthalten war.
wenn ja, dann hat man automatisch mit vertragsabschluss zugestimmt (agb kann man ja auch VORHER lesen.....)
Antwort 24 von sutadur
Über 99% der Nutzer wird man sicherlich nicht zwingen müssen, sondern die rufen ihr Postfach ohnehin ab. Was spricht auch dagegen? Es ist nun wirklich kein Aufwand, ein zusätzliches Mailkonto in seinem Emailclient einzurichten. Und auch wenn man es nicht aktiv nutzt, kriegt man wenigstens alles mit, was dort eingeht. Das ist im Übrigen bei den meisten anderen Providern ähnlich und keine Erfindung von T-Online.

