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Rücktritt vom Kauf möglich???
Frage
Hallo,
ich habe über ebay bei einem Händler ein Handy mit Vertrag gekauft. Grundsätzlich hat man ja bei Käufen übers Internet bei Händlern ein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Erhatl der Ware (so kenn ich es zumindest). Meine Frage: Gilt dies auch für Handyverträge?
Es ist so, dass ich alle Unterlagen eingeschickt habe, und der Vertrag auch seit 13.07. geschaltet ist.
Nun beträgt aber die Lieferzeit für das Handy ca. 2 Wochen. Außerdem kam mir der Verkäufer blöde...
Nun möchte ich gerne vom Kauf und natürlich auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten. Ich finde es auch frech, dass der Vertrag schon seit 13.7. läuft, ich also auch grundgebühr zahlen muss, ohne dass ich die karte nutzen kann, die hab ich nämlich auch noch nicht.
Kennt jemand die rechtliche Lage (tatsächlich bezahlt hab ich bisher nur einen euro ; den könnte ich verschmerzen)???
Grüße, Oliver
Antwort 1 von Nessus
Hi,
sicherlich kannst Du bei jedem (Haustür)-Vertrag innerhalb der 2 Wochen Frist zurücktreten, das Datum der Vertragsunterschrift zählt.
Am besten per Einschreiben kündigen und den Beleg gut aufbewahren, Absendedatum zählt.
Nessus
sicherlich kannst Du bei jedem (Haustür)-Vertrag innerhalb der 2 Wochen Frist zurücktreten, das Datum der Vertragsunterschrift zählt.
Am besten per Einschreiben kündigen und den Beleg gut aufbewahren, Absendedatum zählt.
Nessus
Antwort 2 von uuu1
Zitat:
sicherlich kannst Du bei jedem (Haustür)-Vertrag innerhalb der 2 Wochen Frist zurücktreten, das Datum der Vertragsunterschrift zählt.
Am besten per Einschreiben kündigen und den Beleg gut aufbewahren, Absendedatum zählt.
sicherlich kannst Du bei jedem (Haustür)-Vertrag innerhalb der 2 Wochen Frist zurücktreten, das Datum der Vertragsunterschrift zählt.
Am besten per Einschreiben kündigen und den Beleg gut aufbewahren, Absendedatum zählt.
Bei sowas glaub ich nicht das das so einfach geht da du ja den Vertrag bereits unterschrieben hast und eingeschickt hast, anders wärs wenn der Vertrag der dir nach der ersteigerung zugeschickt worden ist noch nicht unterschrieben wäre dann könntest du ihn einfach zum Verkaufer zurückschicken. In solchen Fällen dient der verkäufer ja nur als Vermittler zwischen Provider und Kunden und da der Vertrag unterschrieben eingeschickt ist ist er auch rechtskräftig und daher nicht kündbar.
Antwort 3 von Nessus
Hi,
es ist IMHO unerheblich, wer Vermittler oder Provider ist. Du hast ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen, ab Datum der Unterschrift.
Gruß
Christian
es ist IMHO unerheblich, wer Vermittler oder Provider ist. Du hast ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen, ab Datum der Unterschrift.
Gruß
Christian
Antwort 4 von uuu1
stimmt ja auch mit Datum etc. aber diese 2 Wochen gelten nur für Ware die in Originalzustand bzw. auch unverpackt wieder zurückgesendet wird da aber dieser Vertrag schon unterschrieben abgesendet wurde = Artikel wurde benutzt und ist daher auch nicht mehr neuwertig greift in diesem Fall diese Regelung nicht.
Sonst könnte ja jeder bei Ebay was kaufen das 12 Tage benutzen und dann einfach zurückschicken weil ers nicht mehr haben will.
Sonst könnte ja jeder bei Ebay was kaufen das 12 Tage benutzen und dann einfach zurückschicken weil ers nicht mehr haben will.
Antwort 5 von popolli
Hallo??? Was ist das denn für eine Logik??? Willst du damit sagen, der ´Vertrag´ wäre ja schließlich benutzt worden??? Das ist doch wohl lächerlich. Dann ist alles, was per Versand verkauft wird schonmal benutzt. Und das steht einem sogar zu. Aber es kann doch wohl nicht sein, dass der Vertrag bereits geschaltet ist, das Handy aber noch Lieferzeit hat... Außerdem habe ich ja noch nichts in der Hand. Und der Vertrag wurde pr email zugeschickt, also kein fertiges Formular was ich nun ´benutzt´ habe
Antwort 6 von uuu1
Zitat:
Dann ist alles, was per Versand verkauft wird schonmal benutzt.
Nö stimmt doch net, wenn ich z.B. ne cd online bestelle bekomme ich diese ja auch in der Originalverpackung wenn ich diese dann öffne und höre kann ich die ja auch nicht mehr zurückschicken da wäre es dann auch nur möglich gewesen wenn ich die CD in der Originalhülle belassen hätte.Dann ist alles, was per Versand verkauft wird schonmal benutzt.
Normalerweise ist es doch bei solchen Handykäufen das du die 1 Euro bezahlst dann den Vertrag zugeschickt bekommst diesen unterschreibst und dann zurückschickst anschließend wird die jeweilige nummer freigeschaltet und dein Handy wird dir zugeschickt.
Wenn du von den 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch nehmen willst hättest du den Vertrag nicht unterschrieben zurückschicken müssen mit den Vermerk auf Rückgabe incl. deinen Bankdaten für die Überweisung der 1 Euro.
So kenne ich das jedenfalls
Das das Handy nicht geliefert wird ist für dich natürlich ärgerlich verstehe ich auch. Hast du dort schon mal angerufen ? Da dieses Handy und der Vertrag ja von einem Händler kommt muss dieser ja auch bei Ebay eine Anbieterkennzeichnung hinterlegt haben.
Antwort 7 von lumic
solange das Handy nicht geliefert wurde kannst du den Vertrag vorzeitig kündigen. Also der Vertrag läuft ab der Zustellung der Ware an dich. Damit hast du 2 Wochen Rücktritssrecht. Kommt immer auf den Anbieter an. ALso ich ahbe VDF z.b. im Laden gekauft und konnte es trotzdem nach 4 Wochen noch zurückgeben. Das machen die auch aus Kundenservicegründen.

