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Darf das der Händler oder nicht ??
Frage
Hallo
folgendes Problem...habe bei einem Händler über Ebay eine Ware mit "Sofortkaufen" erworben.
Als ich die Ware dan bekam war diese beschädigt und es fehlte ein Teil um die Ware überhaupt betreiben zu können.
Jetzt soll ich die Ware an den Händler zursenden damit er einen Austausch vornehmen kann. Er will aber das ich die Versandkosten übernehme.
Ich bin aber nicht bereit die Versandkosten zu übernehmen....meiner Meinung nach hat er doch den Mist gebaut.....warum soll ich dann die Kosten übernehmen ??
Es handelt sich um Neuware worüber ich auch eine Rechnung erhalten habe.
Er sagt das alle gewerblichen Händler die Rücksendekosten bei defekter Ware vom Kunden übenehmen lassen.
Ist das so ?? Muss ich den Transport selber tragen ??
Es sind zwar "nur" 8.- Euro aber mir geht es um das Prinzip.
Bis dann.....
Antwort 1 von cornuto
er muss die kosten für den versand übernehmen
(da die ware defekt geliefert wurde kommt nicht die 40 euro regelung zum tragen --> widerufsrecht)
(da die ware defekt geliefert wurde kommt nicht die 40 euro regelung zum tragen --> widerufsrecht)
Antwort 2 von SevenOffNein
@cornuto
Was ist die 40-Euro-Regelung??
Ich hab gerade ein ziemlich unerfreuliches Telefongespräch mit einem PC-Händler hinter mir, in dem es um einen ähnlichen Sachverhalt ging. Deshalb würde mich das brennend interessieren!
THX
Gruß
Seven
such -> sevenoffnein
Was ist die 40-Euro-Regelung??
Ich hab gerade ein ziemlich unerfreuliches Telefongespräch mit einem PC-Händler hinter mir, in dem es um einen ähnlichen Sachverhalt ging. Deshalb würde mich das brennend interessieren!
THX
Gruß
Seven
such -> sevenoffnein
Antwort 3 von anno_o.C.
Antwort 4 von Griemokhan
Alle zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht entstehenden/entstandenen Kosten hat der Händler zu tragen.
Antwort 5 von cornuto
die 40 Euro Regelung bezieht sich auf das Widerufsrecht, wenn die Ware defekt ist - also eine Gewährleistung vorliegt - so muss der Verkäufer die gesamten Kosten tragen.
Was nicht bedeutet, dass Du die Ware unfrei versenden darfst.
Der Käufer kann Dir die Versandkosten auch Rückerstatten.
"Gute" Verkäufer senden Dir mit der RMA auch eine FreeWay-Marke zu und/oder die Ware wird von der Post abgeholt.
Beim Widerrufsrecht - also wenn Du binnen14 Tagen nach erhalt der Ware (bzw. ab der Belehrung über das Widerrufsrecht) den Kaufvertrag widerrufts (ohne das die Ware defekt ist) muss der Käufer bis zu einem Warenwert von Euro 40.-- die Rücksendekosten zahlen, ab einem Warenwert von Euro 40.-- muss der Verkäufer bezahlen.
Frage mich jetzt nicht, was bei einem Betrag von exaxt Euro 40.-- gilt ;-)
Vielen verwechseln beim Widerruf / Gewährleistung / Garantie einiges, wenn Du also ein konkretes Problem hast, so schildere es bitte möglichst genau (und trotzdem knapp und verständlich;-)
love
cornuto
Was nicht bedeutet, dass Du die Ware unfrei versenden darfst.
Der Käufer kann Dir die Versandkosten auch Rückerstatten.
"Gute" Verkäufer senden Dir mit der RMA auch eine FreeWay-Marke zu und/oder die Ware wird von der Post abgeholt.
Beim Widerrufsrecht - also wenn Du binnen14 Tagen nach erhalt der Ware (bzw. ab der Belehrung über das Widerrufsrecht) den Kaufvertrag widerrufts (ohne das die Ware defekt ist) muss der Käufer bis zu einem Warenwert von Euro 40.-- die Rücksendekosten zahlen, ab einem Warenwert von Euro 40.-- muss der Verkäufer bezahlen.
Frage mich jetzt nicht, was bei einem Betrag von exaxt Euro 40.-- gilt ;-)
Vielen verwechseln beim Widerruf / Gewährleistung / Garantie einiges, wenn Du also ein konkretes Problem hast, so schildere es bitte möglichst genau (und trotzdem knapp und verständlich;-)
love
cornuto
Antwort 6 von SevenOffNein
@cornuto
Danke für die Info.
Gruß
Seven
Danke für die Info.
Zitat:
Vielen verwechseln beim Widerruf / Gewährleistung / Garantie einiges,
Ich weiß. Nicht mal die (meisten) Händler sind ausreichend informiert.Vielen verwechseln beim Widerruf / Gewährleistung / Garantie einiges,
Zitat:
wenn Du also ein konkretes Problem hast, schildere es bitte möglichst genau (und trotzdem knapp und verständlich;-)
Habe ich hier getan ("knapp" wohl eher nicht, aber genau und verständlich) und würde mich freuen, wenn du etwas Erhellendes beitragen würdest, da dir die Materie offensichtlich nicht fremd ist.wenn Du also ein konkretes Problem hast, schildere es bitte möglichst genau (und trotzdem knapp und verständlich;-)
Gruß
Seven

