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Urheberrechte an öffentlichen Reden





Frage

Hallo zusammen, kennt sich hier jemand mit Urheberecht aus? Ich würde auf einer Homepage gerne die gesamte Rede von Ernst Reuter (am 09.11.1948 in Berlin) veröffentlichen. Diese berühmte Rede "Ihr Völker der Welt, schaut auf diese Stadt.". Jetzt habe ich mehrere CDs (u.a. vom Spiegel) mit dieser Rede. Sind auf solchen Reden überhaupt Urheberrechte. Ernst Reuter ist tot und ausserdem war es ja eine öffentliche Rede eines Bürgermeisters. Hat derjenige, der damals die Aufnahme gemacht irgendwelche Rechte? Würde mich über Antwort freuen. Gruß tina

Antwort 1 von Griemokhan

Rechte haben/hatten die Erben von Ernst Reuter.
Wie weit diese Rechte an Verlage abgetreten haben, kannst du bestimmt über das Landesarchiv Berlin erfahren, das selber Publikationen von Ernst Reuter veröffentlicht:

http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/kontakt.htm

Guten Erfolg!

Antwort 2 von Frühaufsteher

UrhG § 48 "Öffentliche Reden"

Zulässig ist 1.

die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden,

2.

die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

(2)
Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.


Gruß

Antwort 3 von Frühaufsteher

Korrektur

Absatz 2 heißt natürlich nicht Verhandlungen, sondern "Versammlungen".