Supportnet / Forum / Plauderecke
Rückgaberecht ohne Kassenbon???
Frage
Hi leute,
habe mir vor zwei Tagen einen KVM-Switch von D-Link gekauft,
dieser Funktioniert aber nicht so wie beschrieben.
Wenn ich vom Fujitsu auf den HP switche funktioniert die Maus und die Tastatur nicht, jetzt wollte ich den Umtauschen und habe bemerkt das ich den Kassenbon nicht mehr habe, jetzt meine Frage: wie kann ich denen verständlich machen das ich das Gerät vor zwei Tagen dort gekauft habe und das sie mir das eventuell umtauschen oder das sie mir etwas anderes dafür geben???
Weiss leider nicht wie ich argumentieren soll.
danke schon mal im vorraus für eure Antworten
Gruss Tomster
Antwort 1 von Penorek
Hy Tomster,
war beim Kauf des Produktes ein Freund etc. mit anwesend, dann kannst Du den als Zeugen mitnehmen.
MfG
war beim Kauf des Produktes ein Freund etc. mit anwesend, dann kannst Du den als Zeugen mitnehmen.
MfG
Antwort 2 von Tomster83
hi Penorek,
jo, ein Kumpel von mir war dabei aber darauf lassen die sich nich ein, die kommen mir aber mit "wir brauchen den Kassenbon um das gerät einzuschicken" wobei das gerät nicht kaputt ist sondern bei mir nur nicht Funktioniert wie bei den meisten Leuten in den meissten Foren. Danke für deine Antworten
jo, ein Kumpel von mir war dabei aber darauf lassen die sich nich ein, die kommen mir aber mit "wir brauchen den Kassenbon um das gerät einzuschicken" wobei das gerät nicht kaputt ist sondern bei mir nur nicht Funktioniert wie bei den meisten Leuten in den meissten Foren. Danke für deine Antworten
Antwort 3 von Nhuya
Also generell hast du erstmal kein Recht auf Umtausch ohne Kassenbon. Da müsstest Du schon auf die Nettigkeit des Ladens vertrauen. Außer du hast vielleicht mit EC-Karte bezahlt, dann ließe sich der Kauf auch nachweisen.
Antwort 4 von Tomster83
Nee, leider habe ich dieses Teil Bar bezahlt.
Ich dachte mir nur das die es anhand der seriennummer und meinen angaben wann ich es gekauft habe in ihrem rechner als des von ihnen verkauften Artikel wiedererkennen.
Ich dachte mir nur das die es anhand der seriennummer und meinen angaben wann ich es gekauft habe in ihrem rechner als des von ihnen verkauften Artikel wiedererkennen.
Antwort 5 von Tomster83
Und ausserdem kaufe ich fast alle meine elektro Geräte dort in diesem "*Z*" laden, ich glaub ich muss meine Einkäufe dann demnächst woanders Tätigen,
P.s. Die haben schon ca. 5000€ von mir bekommen
P.s. Die haben schon ca. 5000€ von mir bekommen
Antwort 6 von steffen2
Normalerweise schreiben die Läden die Seriennummer auf, bzw machen einen kleinen Aufkleber vom Karton weg an dem die Seriennummer draufsteht.
Damit nicht einer mit einer Rechnung kommt und ein woanderst gekauftes Gerät reklamiert.
Gruß Steffen
Damit nicht einer mit einer Rechnung kommt und ein woanderst gekauftes Gerät reklamiert.
Gruß Steffen
Antwort 7 von Griemokhan
Bar bezahlt oder per Karte?
Antwort 8 von Griemokhan
Antwort 9 von Nhuya
Griemo? Antwort 4 :) Bar....
Antwort 10 von SevenOffNein
@Tomster
Also ich hab vor ein paar Jahren in einer Fortbildung gelernt, dass in einem solchen Fall, also wenn kein Kaufbeleg mehr vorhanden ist, der Kunde trotzdem seine Rechte gegenüber dem Händler geltend machen kann. Der Händler wäre kurioserweise sogar in der Beweispflicht und müsste belegen, dass die Ware NICHT bei ihm gekauft wurde.
Das galt allerdings für die Zeit vor der Änderung des Schuldrechts zum 01.01.2002. Wie es jetzt geregelt ist, wenn du keinen Zeugen oder sonstige Belege hast, weiß ich nicht genau.
Aber da du einen Zeugen hast, ist die Sache eh klar. Rede doch mal mit dem Geschäftsführer/Inhaber. Verkäufer/innen sind häufig kaum über die Rechte der Kunden informiert. Man könnte beinahe annehmen, dass das Methode hat. Sie sollten doch regelmäßig auch darin geschult werden.
Wie schwierig es ist, einen Händler von der aktuellen Rechtslage zu überzeugen, wenn der keine Ahnung davon hat und kein Einsehen zeigt, erlebe ich auch gerade am eigenen Leib und hoffe daher nur, dass du für alle Fälle rechtsschutzversichert bist. :-/
Gruß
Seven
such -> sevenoffnein
Also ich hab vor ein paar Jahren in einer Fortbildung gelernt, dass in einem solchen Fall, also wenn kein Kaufbeleg mehr vorhanden ist, der Kunde trotzdem seine Rechte gegenüber dem Händler geltend machen kann. Der Händler wäre kurioserweise sogar in der Beweispflicht und müsste belegen, dass die Ware NICHT bei ihm gekauft wurde.
Das galt allerdings für die Zeit vor der Änderung des Schuldrechts zum 01.01.2002. Wie es jetzt geregelt ist, wenn du keinen Zeugen oder sonstige Belege hast, weiß ich nicht genau.
Aber da du einen Zeugen hast, ist die Sache eh klar. Rede doch mal mit dem Geschäftsführer/Inhaber. Verkäufer/innen sind häufig kaum über die Rechte der Kunden informiert. Man könnte beinahe annehmen, dass das Methode hat. Sie sollten doch regelmäßig auch darin geschult werden.
Wie schwierig es ist, einen Händler von der aktuellen Rechtslage zu überzeugen, wenn der keine Ahnung davon hat und kein Einsehen zeigt, erlebe ich auch gerade am eigenen Leib und hoffe daher nur, dass du für alle Fälle rechtsschutzversichert bist. :-/
Gruß
Seven
such -> sevenoffnein
Antwort 11 von Griemokhan
"Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis." B.B.
Liebe Nein, auch du solltest Einverständnis lernen und einverstanden sein mit Falschem.
So ärgerlich das auch ist: In deinem Fall steht dein PC-Händler tatsächlich im Recht.
Aber das wurde/wird ja schon an anderer Stelle diskutiert.
Liebe Nein, auch du solltest Einverständnis lernen und einverstanden sein mit Falschem.
So ärgerlich das auch ist: In deinem Fall steht dein PC-Händler tatsächlich im Recht.
Aber das wurde/wird ja schon an anderer Stelle diskutiert.
Antwort 12 von Griemokhan
Korrektur:
... und NICHT einverstanden sein mit Falschem.
... und NICHT einverstanden sein mit Falschem.
Antwort 13 von SevenOffNein
"Lehrer, bleib bei deinen Leisten."
Alte länderübergreifende Weisheit
Und sag mir lieber mal, ob es das oder der BGB heißt. Denn in sprachlichen Angelegenheiten vertraue ich dir blind, wie du weißt. ;-)
Alte länderübergreifende Weisheit
Und sag mir lieber mal, ob es das oder der BGB heißt. Denn in sprachlichen Angelegenheiten vertraue ich dir blind, wie du weißt. ;-)
Antwort 14 von Griemokhan
Das Sprichwort lautet: `..., bleib bei deineM Leisten´.
Der Leisten ist ein wichtiges Werkzeug des Schuhmachers.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Die BGB = Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei
Der Leisten ist ein wichtiges Werkzeug des Schuhmachers.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Die BGB = Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei
Antwort 15 von Griemokhan
Ach ja, Nein, ...
... niemand weiß doch besser als DU, dass gerade ICH sich jedes Leistens liebend gerne nicht nur annehmen, sondern ihn auch zu handhaben wissen.
Aber das ist eine andere Geschichte ...
... niemand weiß doch besser als DU, dass gerade ICH sich jedes Leistens liebend gerne nicht nur annehmen, sondern ihn auch zu handhaben wissen.
Aber das ist eine andere Geschichte ...
Antwort 16 von Griemokhan
Pardon, Mann unter Einfluss:
... nicht nur anzunehmen, sondern ihn auch zu handhaben weiß.
Schei..e, so floppt natürlich jede Pointe :-(
... nicht nur anzunehmen, sondern ihn auch zu handhaben weiß.
Schei..e, so floppt natürlich jede Pointe :-(

