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Umtauschrecht
Frage
Eine Bekannte hat sich am 09.09.2005 in einem T-online Shop ein Handy mit Karte gekauft. Nachdem sie feststellte, daß dieses Handy nicht funktionstüchtig ist, hat sie versucht, im selben Laden dieses Handy umzutauschen, da sie ja ein 14tägiges Umtausch recht hat. Dies hat man ihr aber ohne Nennen von Gründen abgelehnt: Was kann sie jetzt tun?
Antwort 1 von Nessus
Hi,
noch einmal hingehen und die Mitarbeiter klatschen......
Sicherlich hat man ein Umtauschrecht und ein Recht auf einwandfreie Ware.
Falls die das nicht einsehen, einfach mal beim Rechtsanwalt vorbeischauen.
Nessus
noch einmal hingehen und die Mitarbeiter klatschen......
Sicherlich hat man ein Umtauschrecht und ein Recht auf einwandfreie Ware.
Falls die das nicht einsehen, einfach mal beim Rechtsanwalt vorbeischauen.
Nessus
Antwort 2 von O_L_L_I
schau doch mal hier durch, ob du etwas finden kannst. wenn ja, ausdrucken und zum laden gehen, sonst bleibt wohl nur noch der anwalt.
http://www.anwalt.de/
http://www.anwalt.de/
Antwort 3 von sutadur
Dem "Mitarbeiter eine klatschen" ist sicher die schlechteste Lösung, und auch der Weg zum Anwalt dürfte in diesem Stadium ziemlich übertrieben sein. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das tatsächlich so abgelaufen ist. Ich würde noch einmal zusammen mit der Bekannten in das Geschäft gehen und das ganze einfach noch einmal versuchen.
Antwort 4 von DeluxeStyle
falsch. du hast kein umtauschrecht im laden.
du hast allerding ein recht auf einwandfreie ware, d.h. die müssen versuchen, die waren zu reparieren. die haben max. mal drei versuche, dir einwandfreie waren zu geben. falls sie das nicht schaffen, kannst du dein geld zurück verlangen
was anderes ist es, wenn man im internet bestellt. hier hat man ein 14 tägiges rückgaberecht
du hast allerding ein recht auf einwandfreie ware, d.h. die müssen versuchen, die waren zu reparieren. die haben max. mal drei versuche, dir einwandfreie waren zu geben. falls sie das nicht schaffen, kannst du dein geld zurück verlangen
was anderes ist es, wenn man im internet bestellt. hier hat man ein 14 tägiges rückgaberecht
Antwort 5 von nici
Umtauschrecht ist mehr oder weniger eine Freiwillige Angelegenheit und wird in den AGB´s vermerkt.
Wenn dort steht du hast 14 Tage Umtauschrecht, dann kannst du dich darauf beziehen.
Ansonsten kannst du noch versuchen von Deinem Gewährleistungsrecht gebrauch zu machen.
Im Gesetzt steht der Händler gewährt dir für 2 Jahre das das Produkt beim Verkauf in Ordnung war.
In den ersten 6 Monaten muß der händler dir das Gegenteil beweisen, danach bis du in der Beweispflicht.
viel Glück
Wenn dort steht du hast 14 Tage Umtauschrecht, dann kannst du dich darauf beziehen.
Ansonsten kannst du noch versuchen von Deinem Gewährleistungsrecht gebrauch zu machen.
Im Gesetzt steht der Händler gewährt dir für 2 Jahre das das Produkt beim Verkauf in Ordnung war.
In den ersten 6 Monaten muß der händler dir das Gegenteil beweisen, danach bis du in der Beweispflicht.
viel Glück
Antwort 6 von Luutz
Das ist eindeutig ein Garantiefall.
Hingehen und darauf bestehen, dass sie das Handy heile machen
Hingehen und darauf bestehen, dass sie das Handy heile machen