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Fahrraddiebstahl vom Grundstück
Frage
Hallöle,
Bekannten haben sie das Fahrrad nachts vom Grundstück geklaut. Gartentor war verschlossen die Räder nicht.
Zahlt die Versicherung den Schaden in der Regel?
(es wäre ja Schwachsinn wenn ich auf meinem Grundstück alles doppelt Sichern müßte...)
Penorek
Antwort 1 von 00815
Hallo Penorek,
es kommt ganz auf die Versicherung und deren Vertragsbedingungen an, steht im Kleingedruckten der Police kaum leserlich!! Manche Versicherungen Zahlen den Diebstahl nur, wenn das Rad nachweisbar in Gebrauch und ordnungsgemäß abschlossen bzw. angekettet war. Die meisten Versicherungen zahlen aber nur wenn das Rad zwischen 6 und 22 Uhr gestohlen wird. Für die restliche Zeit (also die Zeit in der es höchstwahrscheinlich nicht gebraucht wird) muss es in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt werden. Ob der Ort hinter dem abgeschlossenen Gartentor als ein solcher gilt ist zweifelhaft. In Deinem Fall fürchte ich, dass die Versicherung nicht zahlen will.
Viel Glück
00815
es kommt ganz auf die Versicherung und deren Vertragsbedingungen an, steht im Kleingedruckten der Police kaum leserlich!! Manche Versicherungen Zahlen den Diebstahl nur, wenn das Rad nachweisbar in Gebrauch und ordnungsgemäß abschlossen bzw. angekettet war. Die meisten Versicherungen zahlen aber nur wenn das Rad zwischen 6 und 22 Uhr gestohlen wird. Für die restliche Zeit (also die Zeit in der es höchstwahrscheinlich nicht gebraucht wird) muss es in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt werden. Ob der Ort hinter dem abgeschlossenen Gartentor als ein solcher gilt ist zweifelhaft. In Deinem Fall fürchte ich, dass die Versicherung nicht zahlen will.
Viel Glück
00815
Antwort 2 von Penorek
@00815
Danke für Deine Ratschläge. Also kommt man nicht darum herum, diese bescheuert formulierte Police durchzulesen.
Ich dachte da gäbe es soetwas wie einen Grundsatz.
Aber wenn das einige Versicherungen von Uhrzeiten abhängig machen dann schwant mir böses.
thx4 Penorek
Danke für Deine Ratschläge. Also kommt man nicht darum herum, diese bescheuert formulierte Police durchzulesen.
Ich dachte da gäbe es soetwas wie einen Grundsatz.
Aber wenn das einige Versicherungen von Uhrzeiten abhängig machen dann schwant mir böses.
thx4 Penorek
Antwort 3 von Versichi
...aus diesem Grund schließe ich keine Versicherungen mehr ab und der nächste Versicherungs-Heini kriegt die Türe vor der Nase zu geschlagen.
Beim Prämienkassieren zuverlässiger und schneller als die Feuerwehr, aber wehe, man verlangt eine Schadensbegleichung...
Beim Prämienkassieren zuverlässiger und schneller als die Feuerwehr, aber wehe, man verlangt eine Schadensbegleichung...
Antwort 4 von 67986
Zitat:
Also kommt man nicht darum herum, diese bescheuert formulierte Police durchzulesen.
ein anruf genügt auch bei deinem agentenAlso kommt man nicht darum herum, diese bescheuert formulierte Police durchzulesen.
Antwort 5 von kugelmeyer
die Hausrat zahlt nur, wenn eine zusätzliche Fahrradversicherung abgeschlossen wurde oder wenn das Rad im verschlossenen Keller oder in der verschlossenen Wohnung gestanden hätte (siehe SPIEGEL-Titel) und deutliche Einsbruchspuren an der Keller bzw. Wohnungstür sichtbar wären.
Selbst wenn das Fahrrad im Hof abgeschlossen gewesen wäre, würde die Haurat nicht zahlen.
Selbst wenn das Fahrrad im Hof abgeschlossen gewesen wäre, würde die Haurat nicht zahlen.

