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Videoforen - Was ist erlaubt?
Frage
Inzwischen kennt wohl fast jeder Videoportale.
Die bekanntesten sind wohl YouTube, GoogleVideo und MyVideo. Nun hab ich mal ne Frage: Ist es erlaubt, Filme oder Serien, die vom Fernsehen aufgenommen wurden zu uppen?
Also keine DVD-Rips.
Antwort 1 von Mickey
Nein, den das Vertriebs- und Verbreitungsrecht eines jeden urheberrechtlich geschützten Materials liegt beim Urheber allein.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 2 von Helferlinchen.
Braucht man nicht zu wissen, sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Antwort 3 von hardDriveMonster
Bei myVideo z.b. findet man viele Serien, die vom Fernsehen aufgenommen wurden.
Antwort 4 von Sue
Zitat:
Bei myVideo z.b. findet man viele Serien, die vom Fernsehen aufgenommen wurden.
Bei myVideo z.b. findet man viele Serien, die vom Fernsehen aufgenommen wurden.
Findet man bei Tauschbörsen auch - legal ist es deswegen noch lange nicht.
Grüße,
Sue
Antwort 5 von Mickey
Nachdem dir die A1 nicht reicht:
Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
Öffentliche Wiedergabe
Alles weitere findest du in A2.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
Öffentliche Wiedergabe
Alles weitere findest du in A2.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 6 von billi
bald isses auch nicht mehr legal das sn zu nutzen ohne i-net gebühren zu zahlen.
wird das geprüft?
das ist ne frage für ne andere gruppe ;-)
wird das geprüft?
das ist ne frage für ne andere gruppe ;-)
Antwort 7 von hardDriveMonster
Was ist i-net?
Antwort 8 von Lutz1965
Zitat:
Was ist i-net
Was ist i-net
Internet
Antwort 9 von hardDriveMonster
Zitat:
Findet man bei Tauschbörsen auch - legal ist es deswegen noch lange nicht.
Findet man bei Tauschbörsen auch - legal ist es deswegen noch lange nicht.
Tauschbörsen sind ja eigentlich darauf spezialisiert, illegale Dateien zu tauschen. Eine Tauschbörse wird schließlich auch nicht überwacht.
Jedoch stell ich mir noch die Frage was mit Online-Videorecordern ist? Die Serien oder Filme werden ja aufgenommen und stehen nacher jeder x-beliebigen Person zum download bereit.
Antwort 10 von hardDriveMonster
Ähm zum Thema Internet-GEZ. Na irgendwo reichts langsam auf was soll man jetzt noch blechen?Funkgeräte? Nee von mir gibts keinen Cent mehr. Fernseher ist ja in Ordnung aber jetzt auch noch Internet... . Für was soll man denn überhaupt blechen? Webradios?
Antwort 11 von Roro
@hdm:
Tauschbörsen sind nicht darauf "spezialisiert", illegale Inhalte zu tauschen. Sie werden einfach nur dafür benutzt. Und spätestens, wenn die Polizei bei dir vor der Tür stand zwecks Wohnungsdurchsuchung, wirst du merken, dass sie durchaus überwacht werden.
Online-TV-Rekorder befinden sich rechtlich tatsächlich noch in der Schwebe, so weit ich aber weiß, haben Gerichte klagenden Sendern rechtgegeben, die eine Aufnahme ihres Angebots verboten haben.
Und diese Internet-GEZ-Geschichte ist einfach nur grotesk. Du findest also GEZ für Fernseher okay? Hast du einen? Oder ein Radio? Dann geschenkt, dir kann die Internet-Gebühr sowas von am Allerwertesten vorbeigehen, denn dann zahlst du doch sowieso schon...
Tauschbörsen sind nicht darauf "spezialisiert", illegale Inhalte zu tauschen. Sie werden einfach nur dafür benutzt. Und spätestens, wenn die Polizei bei dir vor der Tür stand zwecks Wohnungsdurchsuchung, wirst du merken, dass sie durchaus überwacht werden.
Online-TV-Rekorder befinden sich rechtlich tatsächlich noch in der Schwebe, so weit ich aber weiß, haben Gerichte klagenden Sendern rechtgegeben, die eine Aufnahme ihres Angebots verboten haben.
Und diese Internet-GEZ-Geschichte ist einfach nur grotesk. Du findest also GEZ für Fernseher okay? Hast du einen? Oder ein Radio? Dann geschenkt, dir kann die Internet-Gebühr sowas von am Allerwertesten vorbeigehen, denn dann zahlst du doch sowieso schon...
Antwort 12 von hardDriveMonster
Also bei onlinetvrecorder.com kann man derzeit alle populären Sender aufnehmen, die man in Deutschland über die SAT-Schüssell empfängt.
Mit dem
Mit dem
Zitat:
"Tauschbörse wird ja schließlich nicht überwacht"
meinte ich, dass die P2P Netzwerke nicht von den Betreibern überwacht werden, was bei den Videoportalen der Fall ist."Tauschbörse wird ja schließlich nicht überwacht"
Antwort 13 von Eslaei
Irgendwann wird auch unnützes Einatmen verboten...
Im Ernst, hat die Menschheit keine anderen Probleme?
Im Ernst, hat die Menschheit keine anderen Probleme?
Antwort 14 von Lutz1965
@ hardDriveMonster
Quelle: Wikipedia
Zitat:
Die rechtliche Situation dieses Dienstes ist bislang ungeklärt.
Gegen shiftTV, einen ähnlichen Dienst, dessen Betreiber in Deutschland ansässig ist, läuft ein Gerichtsverfahren seitens mehrerer deutscher Privatsender, die bereits einstweilige Verfügungen gegen den Betreiber erwirken konnten. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte auch für OTR und ähnliche Dienste relevant sein.
OnlineTVRecorder beruft sich auf das Recht eines Jeden, privat Aufzeichnungen von TV-Sendungen anfertigen zu dürfen und dies auch unentgeltlich an Dritte delegieren zu dürfen. Damit hebe sich der Dienst von Anbietern wie shiftTV ab, die eine monatliche Nutzungsgebühr erheben. Durch das System wird mittels der proprietären Verschlüsselung sichergestellt, dass nur Sendungen angesehen werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer selbst in Auftrag gegeben hat.
Mittels eines „Buddy Exchange“-Systems ist es des Weiteren möglich, eigene Aufnahmen im Sinne einer Privatkopie an bis zu fünf ausgewählte Freunde weiterzugeben.
Am 28. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die Sendergruppe mitteilte. Nach Aussage aus den internen Kreisen in einem öffentlichen Forum richte sich das Urteil gegen den ehemaligen Domaininhaber, der onlinetvrecorder.com 2005 an den jetzigen Inhaber auf Antigua abgab
Die rechtliche Situation dieses Dienstes ist bislang ungeklärt.
Gegen shiftTV, einen ähnlichen Dienst, dessen Betreiber in Deutschland ansässig ist, läuft ein Gerichtsverfahren seitens mehrerer deutscher Privatsender, die bereits einstweilige Verfügungen gegen den Betreiber erwirken konnten. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte auch für OTR und ähnliche Dienste relevant sein.
OnlineTVRecorder beruft sich auf das Recht eines Jeden, privat Aufzeichnungen von TV-Sendungen anfertigen zu dürfen und dies auch unentgeltlich an Dritte delegieren zu dürfen. Damit hebe sich der Dienst von Anbietern wie shiftTV ab, die eine monatliche Nutzungsgebühr erheben. Durch das System wird mittels der proprietären Verschlüsselung sichergestellt, dass nur Sendungen angesehen werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer selbst in Auftrag gegeben hat.
Mittels eines „Buddy Exchange“-Systems ist es des Weiteren möglich, eigene Aufnahmen im Sinne einer Privatkopie an bis zu fünf ausgewählte Freunde weiterzugeben.
Am 28. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die Sendergruppe mitteilte. Nach Aussage aus den internen Kreisen in einem öffentlichen Forum richte sich das Urteil gegen den ehemaligen Domaininhaber, der onlinetvrecorder.com 2005 an den jetzigen Inhaber auf Antigua abgab
Quelle: Wikipedia
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