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Rücknahme def. Hardware ausschließen
Frage
Hallo,
ich möchte gelegentlich Hardware verkaufen, jedoch etwaige Reklamationen nicht abwickeln. Meines Erachtens kann der Käufer die defekte Hardware direkt an den Hersteller zu Reparatur bzw. zum Umtausch geben. Ich würde nur Produkte von Herstellern verkaufen, die auch problemlos mit dem Endkunden Reklamationen abwickeln. Soweit so gut, nur ist das rechtlich hinzubekommen?
Soweit ich weiß ist der Käufer berechtigt den Umtausch / die Reparatur beim Verkäufer zu verlangen. Genau das möchte ich aber auschließen. Ist das irgendwie möglich?
Danke... :)
Antwort 1 von vadder
nee
vadder
vadder
Antwort 2 von Kommilitone
Natürlich geht das.
Konsultiere einen Anwalt für Vertrags-/Internetrecht.
Ca. 50,- bis 80,- € pro halbstündiges Beratungsgespräch, und lass Dich informieren.
Viel Erfolg.
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