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iqfight





Frage

also ich hab ach bei diesem quatsch mi tgemacht also bei iqfight.un jetzt hab ich mich informiert also wer bezahlt is dumm.die anwaltskanzlei hat damit nix zu tun .das haben die im internet öffentlich geschrieben also ignoriert die mahnngen einfach!aber noch ne frage ich habe mich dann unter nem anderen namen und ne andere e-mailadresse angemeldet ich habe aber keine dienstleistung uzrück bekommmen .können die mir trotzdem was? also ich mein jetzt mit ip zurückverfolgen? miene mama sagt nein!

Antwort 1 von blob

Wer bei so nen Blödsinn mitmacht verdienst doch nicht anderst. Wenn Rechnung kommt dann bezahl und fertig.
Unter anderen wird darauf hingewiesen das die IP gespeichert wird also können Sie theoretisch den Anschluss zurückverfolgen.

Ausserdem hast du wissendlich falsche Angaben gemacht und das ist strafbar.

UND NICHT WER BEZAHLT IST DUMM SONDERN DER DA MITMACHT.

Du hast eine Dienstleistung in Anspruch genommen also bezahl auch gefälligst.

Antwort 2 von halfstone

Hi blob,

du hast also die EULA von Windows durchgelesen als du es installiert hast, bravo!

Nein mal im Ernst, man kann darüber streiten ob so eine Dienstleistung, in dieser Art und Weise angeboten, redlich ist oder nicht.
Das werden die Gerichte sicher auch tun, oder vielleicht doch nicht, da die Masche der Anbieter ja gerade ist es nicht zu einem Verfahren kommen zu lassen.

Mit iqfight kenne ich mich gerade etwas aus, ein Spaßvogel hat meine Daten da eingegeben und ich bekomme jetzt von denen immer neue Mahnungen.
Bis jetzt ist aber noch kein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen, Mahnung 1 und 2 per e-mail, dann per Post und jetzt ein Schreiben von deren Anwalt.

Allein die Reihenfolge lässt erahnen, dass die es vermeiden wollen eine gerichtliche Auseinandersetzung zu riskieren, im Normalfall bekommt man keine Post vom Anwalt sondern einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Man sieht also genau wie die Taktik aussieht, möglichst viel Druck erzeugen aber der gerichtlichen Klärung aus dem Weg gehen.

Auch wenn man sich die Webseite genau anschaut, dann ist der Hinweis auf entstehende Kosten bei einer Standardauflösung von 1280x1024 immer noch unterhalb des sichtbaren Bereichs, der Absendebutton aber noch im sichtbaren Bereich, wehe dem der böses dabei denkt.

In meinem Fall, in dem ich beweisen kann, dass ich es nicht war, sitze ich die Sache einfach mal aus, denke aber, der Spuk ist jetzt vorbei. Ein wenig Hoffnung habe ich ja noch auf einen weiteren kreativen Schritt in Sachen Drohkullisseaufbau ;-)

Gruß Fabian

Antwort 3 von blob

Hallo halfstone

nein ich hab mir die EULA nicht durchgelesen deswegen habe ich auch linux drauf.

Was in deinem Fall passiert ist natürlich ärgerlich und ist nicht durch dein Verschulden passiert, das man gegen sowas geht ist klar.

Was ich einfach nicht begreife ist einfach des es immer wieder Leute schaffen sich bei solchen Blödsinn anzumelden und zwar selbst !! und nacher rummaulen wenn Sie zur Kasse gebeten werden, es steht jeden frei ob sich jemand auf dieser Seite anmeldet oder nicht, warum beschweren sich die Leute hinterher wenn Sie dafür die Rechung bekommen.
Ich kann ja schliesslich auch nicht in Real gehen Ware nehmen und einfach rauslaufen und mich dann Beschweren wenn mich der Hausdetektiv schnappt.

Zitat:
Auch wenn man sich die Webseite genau anschaut, dann ist der Hinweis auf entstehende Kosten bei einer Standardauflösung von 1280x1024 immer noch unterhalb des sichtbaren Bereichs, der Absendebutton aber noch im sichtbaren Bereich, wehe dem der böses dabei denkt.


Was soll ich damit anfangen ? Heisst das das alles was nicht in 1280x1024 passt ist unrechtmässig ?
Auf einer Rechnung steht der Enbetrag auch immer ganz unten wieso nicht oben wo ich zum lesen anfang muss ich sie deswegen auch nicht bezahlen ?

Das Argument zieht überhaupt nicht die Welt ist schliesslich größer als 1280x1024

Es gibt eben nun mal ein paar Grundregeln und das bedeutet auch Onlineseiten von Oben bis unten durchlesen und nicht immer schnell schnell schnell.


Gruß blob

Antwort 4 von .:haIIogen:.

aber die überschrift auf der startseite ist cool



Wie schlau bist Du wirklich?
Teste Deine Intelligenz und vergleiche dich!


Antwort 5 von Sue

Zitat:
im Normalfall bekommt man keine Post vom Anwalt sondern einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Das ist so nicht pauschal richtig, kommt halt drauf an wofür man den Anwalt bezahlt. Es ist durchaus nicht unüblich, dass ein Anwalt erst 2 Mal außergerichtlich mahnt bevor er das Mahnverfahren eingeleitet. "Post vom Anwalt" bewirkt bei vielen genau das gleiche wie "Post vom Gericht" - nämlich demütige Zahlung - verursacht aber weniger Kosten.

Zitat:
Auch wenn man sich die Webseite genau anschaut, dann ist der Hinweis auf entstehende Kosten bei einer Standardauflösung von 1280x1024 immer noch unterhalb des sichtbaren Bereichs, der Absendebutton aber noch im sichtbaren Bereich

Bei meiner Auflösung (1280 x 800) seh ich nicht mal den Absendebutton, bedeutet das, dass ich nicht mal mitmachen darf / kann?

Zitat:
das haben die im internet öffentlich geschrieben also ignoriert die mahnngen einfach!

Klar, alles was im Internet steht stimmt.

Aber wie so oft ist das Glück mit den Dummen, nicht ohne Grund liegt das Mindestalter bei 18. Sofern "ela15" noch nicht volljährig ist ist der Vertrag mit der VitaActive LTD unwirksam, wenn Mama oder Papa ihm nicht zustimmen.

Grüße,
Sue

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