Supportnet / Forum / Plauderecke
Die Agentur für Arbeit zahlt nicht!
Frage
Also ich hab folgendes Problem:
Seit meinem letzten Job sind nun mehr als 4 Monate vergangen. An meinem
letzten Arbeitstag bin ich sofort aufs Amt und habe mich arbeitslos gemelden.
Nun sind 4 Monate um und ich habe noch keinen Cent erhalten. Statt dessen
werde ich von Amt zu Amt geschickt. Meine Miete muss von meiner Eltern
bezahlt werden und die GEZ wartet auch auf seine Kohle. Kann das sein, dass
man einfach mal ein paar Monate auf Pump von Gott und die Welt leben muss?
Antwort 1 von Nessus
Hi,
Was schon mal ein Fehler ist, immer am ersten Tag an dem man die Kündigung erhält, ggf. auch schon wenn es absehbar ist das man tatsächlich gekündigt bekommt.
Dadurch hast Du Zeit verloren. Was sagt übrigens der Sachbearbeiter dazu?
Nessus
Zitat:
An meinem
letzten Arbeitstag bin ich sofort aufs Amt und habe mich arbeitslos gemelden.
An meinem
letzten Arbeitstag bin ich sofort aufs Amt und habe mich arbeitslos gemelden.
Was schon mal ein Fehler ist, immer am ersten Tag an dem man die Kündigung erhält, ggf. auch schon wenn es absehbar ist das man tatsächlich gekündigt bekommt.
Dadurch hast Du Zeit verloren. Was sagt übrigens der Sachbearbeiter dazu?
Nessus
Antwort 2 von Klassenkasper
Hi Jolie.
Bist du sofort bei Bekanntwerden der Kündigung bei der Agentur für Arbeit gewesen und hast dich arbeitslos gemeldet?
Denn wenn du erst nach dem letzten Arbeitstag dich gemeldet hast, hast du gegen die Drei Monats Regel verstoßen, die da lautet: Wenn du deine Kündigung erhälst, mußt du Drei Monate vorher deine Agentur für Arbeit informieren, innerhalb dieser Drei Monate sofort nach Bekanntwerden.
Also, kleines Beispiel: Du wirst zum 31.12. gekündigt. Das mußt du bis spätestens 30.09 bei der Agentur bekannt geben, sofern du es bis dahin weist. Sofern du nach dem 30.09 erst deine Kündigung erhälst, mußt du SOFORT zur Agentur für Arbeit.
Tust du es nicht, bekommst du eine Sperrfrist. Wie lang diese allerdings ist, kann ich nicht sagen. Aber 4 Monate ist die nicht lang, dass wüßte ich.
Am besten zum Amt hin, die müssen dir sagen was Phase ist.
Bist du sofort bei Bekanntwerden der Kündigung bei der Agentur für Arbeit gewesen und hast dich arbeitslos gemeldet?
Denn wenn du erst nach dem letzten Arbeitstag dich gemeldet hast, hast du gegen die Drei Monats Regel verstoßen, die da lautet: Wenn du deine Kündigung erhälst, mußt du Drei Monate vorher deine Agentur für Arbeit informieren, innerhalb dieser Drei Monate sofort nach Bekanntwerden.
Also, kleines Beispiel: Du wirst zum 31.12. gekündigt. Das mußt du bis spätestens 30.09 bei der Agentur bekannt geben, sofern du es bis dahin weist. Sofern du nach dem 30.09 erst deine Kündigung erhälst, mußt du SOFORT zur Agentur für Arbeit.
Tust du es nicht, bekommst du eine Sperrfrist. Wie lang diese allerdings ist, kann ich nicht sagen. Aber 4 Monate ist die nicht lang, dass wüßte ich.
Am besten zum Amt hin, die müssen dir sagen was Phase ist.
Antwort 3 von Nhuya
Eine Freundin von mir war auch mal arbeitslos... ganze 6 Monate. Bevor sie Geld von der Agentur geshen hat, hatte sie schon wieder ihren ersten Gehaltscheck. Sie hatte sich pünktlich gemeldet. Mir scheint, die sind halt nicht so flott. Beamte halt.
Antwort 4 von Lutz1965
Hallo
leider machst Du nur sehr wenig Angaben. Also können wir hier nur raten, was in Deinem Fall ist...
Sperre, Antrag weg, Antrag liegt auf Eis weil Unterlagen fehlen usw. Bekommst Du Arbeitslosengeld oder ist es Hartz IV ?
Kannst Dich ja mal im Arbeitslosenhilfe Online Forum umsehen. Da gibt es Hilfe.
Gruss
Lutz
leider machst Du nur sehr wenig Angaben. Also können wir hier nur raten, was in Deinem Fall ist...
Sperre, Antrag weg, Antrag liegt auf Eis weil Unterlagen fehlen usw. Bekommst Du Arbeitslosengeld oder ist es Hartz IV ?
Kannst Dich ja mal im Arbeitslosenhilfe Online Forum umsehen. Da gibt es Hilfe.
Gruss
Lutz
Antwort 5 von Maschi63
Hallo!
Also 4 Monate, das ist ´ne verdammt lange Zeit.
Was meinst Du denn genau mit
Auf keinen Fall darfst Du aufhören, denen auf den Geist zu gehen, mahne immer wieder.
Ich hatte vor Jahren mal 3 Monate kein Geld gekriegt, weil angeblich wie von Geisterhand meine Unterlagen verschwunden waren, obwohl ich vorher schon Geld bezogen hatte. Irgendwann hatte es mir gereicht, da hab ich schriftlich gemahnt und einen konkreten Termin festegelegt - wenn ich bis dahin kein Geld habe, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Und ganz plötzlich war mein Geld da.
Gruß! Maschi
Also 4 Monate, das ist ´ne verdammt lange Zeit.
Was meinst Du denn genau mit
Zitat:
"werde ich von Amt zu Amt geschickt"
, wohin schicken die Dich denn?"werde ich von Amt zu Amt geschickt"
Auf keinen Fall darfst Du aufhören, denen auf den Geist zu gehen, mahne immer wieder.
Ich hatte vor Jahren mal 3 Monate kein Geld gekriegt, weil angeblich wie von Geisterhand meine Unterlagen verschwunden waren, obwohl ich vorher schon Geld bezogen hatte. Irgendwann hatte es mir gereicht, da hab ich schriftlich gemahnt und einen konkreten Termin festegelegt - wenn ich bis dahin kein Geld habe, werde ich rechtliche Schritte einleiten. Und ganz plötzlich war mein Geld da.
Gruß! Maschi
Antwort 6 von Strothi
Moin,
@ Klassenkasper, das ist so nicht ganz richtig. Deine Aussage bezieht sich auf befristete Arbeitsverträge, bei denen ich den Ablauf, wenn sie längere als drei Monate laufen, mich entsprechend melden muß. Habe ich einen befr. Arbeitsvertrag unter drei Monate, melde ich das gleich, wenn ich die Arbeit aufnehme.
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nach $2 Abs. 2, Satz 2 Nr. 3 SGBIII dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt oder Bekanntgabe der Kündigung bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Leider kommt es aber immer wieder vor, das die nun arbeitsuchende Person den Antrag für die Arbeitsbescheinigung beim letzten Arbeitgeber nicht abgibt.
Ganz einfach aus den Augen der Behörde: Keine Zahlen, kein Geld.
Zur Wahrung irgendwelcher Gelder kannst du dir von der BA eine Bescheinigung ausstellen lassen, das dein Antrag noch läuft und du zumindest von der BA noch nichts bekommst. Damit läufst du dann zum SoZi oder der Nachfolgeorganisation und stellst den Überbrückungsantrag. Dieses Geld zahlst du natürlich wieder zurück. Geschenkt wird nichts.
Mögliche Gelder werden aber erst ab Antragsstellung berechnet, die Zeit, die bereits ins Land geschritten ist, tja, weg. :-(((
Sollte das bei dir der Fall sein, mach schnellst möglich einen Termin, um auch deine Unterlagen, wie z.B. Kontotstand, Kontoauszüge, Mietvertrag mit Miete und Nebenkosten, sonstige laufende Kosten, Kredite und Versicherungen einzureichen. Hast du noch jemanden bei dir wohnen, die Unterlagen denn auch. Nennt sich dann Bedarfsgemeinschaft.
Wenn man gut ist, schafft man die Rennerei in zwei, bei entsprechender Vorberreitung auch in einem Tag.
Kopf hoch und viel Glück,
Strothi
@ Klassenkasper, das ist so nicht ganz richtig. Deine Aussage bezieht sich auf befristete Arbeitsverträge, bei denen ich den Ablauf, wenn sie längere als drei Monate laufen, mich entsprechend melden muß. Habe ich einen befr. Arbeitsvertrag unter drei Monate, melde ich das gleich, wenn ich die Arbeit aufnehme.
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nach $2 Abs. 2, Satz 2 Nr. 3 SGBIII dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt oder Bekanntgabe der Kündigung bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Leider kommt es aber immer wieder vor, das die nun arbeitsuchende Person den Antrag für die Arbeitsbescheinigung beim letzten Arbeitgeber nicht abgibt.
Ganz einfach aus den Augen der Behörde: Keine Zahlen, kein Geld.
Zur Wahrung irgendwelcher Gelder kannst du dir von der BA eine Bescheinigung ausstellen lassen, das dein Antrag noch läuft und du zumindest von der BA noch nichts bekommst. Damit läufst du dann zum SoZi oder der Nachfolgeorganisation und stellst den Überbrückungsantrag. Dieses Geld zahlst du natürlich wieder zurück. Geschenkt wird nichts.
Mögliche Gelder werden aber erst ab Antragsstellung berechnet, die Zeit, die bereits ins Land geschritten ist, tja, weg. :-(((
Sollte das bei dir der Fall sein, mach schnellst möglich einen Termin, um auch deine Unterlagen, wie z.B. Kontotstand, Kontoauszüge, Mietvertrag mit Miete und Nebenkosten, sonstige laufende Kosten, Kredite und Versicherungen einzureichen. Hast du noch jemanden bei dir wohnen, die Unterlagen denn auch. Nennt sich dann Bedarfsgemeinschaft.
Wenn man gut ist, schafft man die Rennerei in zwei, bei entsprechender Vorberreitung auch in einem Tag.
Kopf hoch und viel Glück,
Strothi

