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Rechtliches - Der Anfahrtsplan
Frage
Hallo,
Ich habe da ne rechtliche Frage.
Im Internet kann man ja Stadtpläne anschauen.
Wenn ich für meine Homepage einen Anfahrtsplan einbauen möchte (nur Grafik), kann ich dann per PrintScreen den Stadtplan nutzen?
Ich könnte auch genauso den Stadtplan von der Tankstelle einscannen, und dan den nutzten. Habe ja auch dafür bezahlt.
Kann ich da probleme bekommen?
Wenn ja, von wem?
Wer hat auf Stadtplänen die Rechte?
Ich habe da mal was im Fernsehen gesehen, das das irgendwie nicht ganz erwünscht ist. Ist das immer noch so?
Kann da mich evtl. jeder x-beliebeige anklagen, der so einen stadtplan auf meiner Homepage gesehen hat?
Oder darf da nur die Firma "Falk" (Stadtpläne-Herausgeber) mich anschreiben?
Bei ebay gibts doch da auch sowas rechtliches, wo jeder x-beliebige einen anklagen kann, weil er irgendeinen Satz in der Artikelbeschreibung nicht angegeben hat.
Würde mich über Antworten freuen.
Nico
Antwort 1 von Mickey
Beides wird vielleicht teuer für dich. Du kannst auf die Startseite eines entsprechenden Anbieters von Stadtplänen zu verlinken. Aber das Integrieren eines Stadtplanausschnitts, der in der Regel urheberrechtlich geschützt ist, ist normalerweise nicht zulässig und kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 2 von Matthes_
Es gibt aber auch Anbieter, die es gestatten für private Homepages entsprechende Ausschnitte zu nutzen.
Ansonsten kann es, das wurde richtig beschrieben, sehr teuer werden, denn die Vervielfältigung muss genehmigt werden !
Gruß
Matthes!
Ansonsten kann es, das wurde richtig beschrieben, sehr teuer werden, denn die Vervielfältigung muss genehmigt werden !
Gruß
Matthes!
Antwort 3 von MoRe99
Zitat:
Ich könnte auch genauso den Stadtplan von der Tankstelle einscannen, und dan den nutzten. Habe ja auch dafür bezahlt.
Ich könnte auch genauso den Stadtplan von der Tankstelle einscannen, und dan den nutzten. Habe ja auch dafür bezahlt.
Korrekt, für den hast du bezahlt. Allerdings nicht dafür, Teile davon zu veröffentlichen, sondern für den privaten Gebrauch. Ist von daher eher keine gute Idee, den einzuscannen und online zu stellen.
Antwort 4 von sutadur
Eine recht gute Alternative ist m.E. das Angebot Link2Map24. Damit kannst Du nicht nur einen Kartenausschnitt, sondern auch gleich einen Routenplaner mit in Deine Homepage integrieren.
Antwort 5 von rfb
umfassend informiert über die rechtlichen Konsequenzen wirst du hier:
http://www.stadtplan-gratis.de/
Auch der Vorschlag von sutador hat seinen Pferdefuß - es gibt schon Fälle, wo derartiges kostenlos angeboten wurde und dies dann durch eine AGB-Änderung kostenpflichtig wurde. Wer liest schon täglich die AGB seines Stadtplananbieters?
Empfehlung:
Mal dir das Ding selber - dann bist du der Urheber mit allen Rechten. Und eine aufs wesentliche reduzierte Anfahrtsskizze mit Firmenlogo macht einen weitaus besseren Eindruck als ein 0815-Stadtplanausschnitt.
http://www.stadtplan-gratis.de/
Auch der Vorschlag von sutador hat seinen Pferdefuß - es gibt schon Fälle, wo derartiges kostenlos angeboten wurde und dies dann durch eine AGB-Änderung kostenpflichtig wurde. Wer liest schon täglich die AGB seines Stadtplananbieters?
Empfehlung:
Mal dir das Ding selber - dann bist du der Urheber mit allen Rechten. Und eine aufs wesentliche reduzierte Anfahrtsskizze mit Firmenlogo macht einen weitaus besseren Eindruck als ein 0815-Stadtplanausschnitt.
Antwort 6 von sutadur
Zitat:
es gibt schon Fälle, wo derartiges kostenlos angeboten wurde und dies dann durch eine AGB-Änderung kostenpflichtig wurde. Wer liest schon täglich die AGB seines Stadtplananbieters?
es gibt schon Fälle, wo derartiges kostenlos angeboten wurde und dies dann durch eine AGB-Änderung kostenpflichtig wurde. Wer liest schon täglich die AGB seines Stadtplananbieters?
Grundsätzlich kann das wohl sein, andererseits muss man das auch nicht. Änderungen der AGB müssen den "Kunden" (also hier den Nutzern dieses Angebotes) mitgeteilt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Antwort 7 von rfb
@sutador:
klar!
zum Beweisen könntest (und solltest) du dann die AGBs zur Zeit des Nutzungsbeginns mal ausdrucken.
Da steht sicher auch drin wie Kunden informiert werden über AGB-Änderungen. Und wieviel Zeit sie haben dann zu reagieren.
Aber: was machst du mit einer Mail von Map24 & Co. im Regelfall? Genau: ungelesen in den Spamordner damit!
Was du vorschlägst kann gut gehen (man soll den Glauben an das Gute ja auch im Internet nicht verlieren).
Beim "selber machen" besteht dagegen gar keine Gefahr. Angesichts der horrenden Abmahngebühren in Deutschland ist das eindeutig die bessere Variante. Und besser aussehen tuts in der Regel auch!
klar!
zum Beweisen könntest (und solltest) du dann die AGBs zur Zeit des Nutzungsbeginns mal ausdrucken.
Da steht sicher auch drin wie Kunden informiert werden über AGB-Änderungen. Und wieviel Zeit sie haben dann zu reagieren.
Aber: was machst du mit einer Mail von Map24 & Co. im Regelfall? Genau: ungelesen in den Spamordner damit!
Was du vorschlägst kann gut gehen (man soll den Glauben an das Gute ja auch im Internet nicht verlieren).
Beim "selber machen" besteht dagegen gar keine Gefahr. Angesichts der horrenden Abmahngebühren in Deutschland ist das eindeutig die bessere Variante. Und besser aussehen tuts in der Regel auch!
Antwort 8 von joanbaez
Hallo Nico-Laus,
halte dich an die Antwort 1 und 5. Der sutadur hilft dir nicht wenn du einen Anwalt am Hals hast.
jb
halte dich an die Antwort 1 und 5. Der sutadur hilft dir nicht wenn du einen Anwalt am Hals hast.
jb
Antwort 9 von conny77
Die beste und einwandfreie Lösung ist, den entsprechenden Ausschnitt aus dem Stadtplan abzuzeichnen, denn es besteht ja kein Urheberrecht auf den Straßenverlauf, sondern nur auf die konkrete grafische Darstellung.
Antwort 10 von sutadur
Zitat:
Aber: was machst du mit einer Mail von Map24 & Co. im Regelfall? Genau: ungelesen in den Spamordner damit!
Aber: was machst du mit einer Mail von Map24 & Co. im Regelfall? Genau: ungelesen in den Spamordner damit!
Dann ist es aber im Regelfall eigenes Verschulden. Ein wenig Eigenverantwortung sollte jedem zuzumuten sein.
Zitat:
Der sutadur hilft dir nicht wenn du einen Anwalt am Hals hast.
Der sutadur hilft dir nicht wenn du einen Anwalt am Hals hast.
Das stimmt wohl, aber dazu möchte ich diesem zustimmen:
Zitat:
man soll den Glauben an das Gute ja auch im Internet nicht verlieren
man soll den Glauben an das Gute ja auch im Internet nicht verlieren
Letztlich bleibt dabei natürlich ein Restrisiko. Auf der anderen Seite aber gibt es gerade im Internet recht viele solcher "Fallen", und in die meisten davon tappt man wesentlich leichter (z.B. Stichwort "Impressumpflicht"). Außerdem ist Map24 m.E. nicht irgend eine "Wald- und Wiesenfirma", die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sehr genau überlegen wird, ob sie es sich erlauben kann, eine Vielzahl der Nutzer "zu überrumpeln".
Zitat:
Die beste und einwandfreie Lösung ist, den entsprechenden Ausschnitt aus dem Stadtplan abzuzeichnen ...
Die beste und einwandfreie Lösung ist, den entsprechenden Ausschnitt aus dem Stadtplan abzuzeichnen ...
Das ist unter dem rechtlichen Aspekt (um den es hier ja eigentlich geht) sicher richtig. Aber man sollte sich dabei auch die Frage stellen, ob eine nachgezeichnete Anfahrtskizze im Einzelfall wirklich hilfreicher als gar keine, zumal sich der interessierte Besucher gerade im Internet ohnehin schnell und kostenlos eine Route erstellen lassen kann.
Antwort 11 von Nico-Laus
Tja, leider ist bei mir so ein Fall eingetreten, und ich habe Post vom Anwalt bekommen.
Weil irgendjemand von so ner seite behauptet er hätte die rechte dafür.
Dabei habe ich den Stadtplan aus einzelnen Segmenten von einer ganz anderen Seite selber zusammengebastelt.
Wie kann ich nun vorgehen?
Kann man mit dem Anwalt oder Kläger reden, und den Stadtplan von der Homepage löschen?
Oder ist es nun dafür zuspät?
Ich denke mal Recht werde ich wohl eher nicht bekommen, oder?
Danke
Nico-Laus
Weil irgendjemand von so ner seite behauptet er hätte die rechte dafür.
Dabei habe ich den Stadtplan aus einzelnen Segmenten von einer ganz anderen Seite selber zusammengebastelt.
Wie kann ich nun vorgehen?
Kann man mit dem Anwalt oder Kläger reden, und den Stadtplan von der Homepage löschen?
Oder ist es nun dafür zuspät?
Ich denke mal Recht werde ich wohl eher nicht bekommen, oder?
Danke
Nico-Laus
Antwort 12 von Mickey
Nun, eine Rechtsberatung wirst (und darfst) du nur beim Anwalt einholen, welches sicher der erste Schritt sein sollte.
Aus dem UrHG und den verwandten Schutzrechten ergibt sich üblicherweise, das du ohne Zustimmung des Herausgebers und/ oder des zuständigen Rechteinhabers keine Inhalte im Ganzen oder in Teilen - zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, zu verändern, zu bearbeiten oder zu übersetzen darfst.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Aus dem UrHG und den verwandten Schutzrechten ergibt sich üblicherweise, das du ohne Zustimmung des Herausgebers und/ oder des zuständigen Rechteinhabers keine Inhalte im Ganzen oder in Teilen - zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, zu verändern, zu bearbeiten oder zu übersetzen darfst.
Zitat:
und den Stadtplan von der Homepage löschen?
...sollte sowieso einer der ersten Schritte sein. und den Stadtplan von der Homepage löschen?
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 13 von sutadur
Zitat:
Weil irgendjemand von so ner seite behauptet er hätte die rechte dafür.
Weil irgendjemand von so ner seite behauptet er hätte die rechte dafür.
Behaupten kann man das ja erstmal, aber letztlich muss das auch nachgewiesen werden.
Zitat:
Wie kann ich nun vorgehen?
Wie kann ich nun vorgehen?
Das hängt davon ab, was genau Dir in dem besagten Brief mitgeteilt wurde. Du bist sicher gut beraten, den Stadtplan sofort von der Homepage zu entfernen und das auch dem Anwalt mitzuteilen.
Antwort 14 von rfb
Antwort 15 von jacobi21
Ich habe 1998, als darauf noch niemand so richtig geachtet hatte, mal einen klitzekleinen Ausschnitt aus einer Karte als Anfahrtbeschreibung in eine Webseite eingefügt. Das war damals von diesem Anbieter sogar ausdrücklich genehmigt worden. Diese Genehmigung war aber eher allgemein und bezog sich auf bestimmte Kartenabschnitte in festgelegter Größe, also keine persönliche "Nutzungserlaubnis" oder so. Irgendwann wollte man da auch mal Geld für haben, hat fix die AGB geändert , hab ich aber nie gelesen. Im letztem Jahr bekam ich dann Post von der Rechtsabteilung dieses Anbieters, zahlen Sie 597 Euro oder wir klagen. Zahle ich, darf ich auch die 300x300px-Grafik weiter verwenden. Nach etwas jammern bin ich mit der Hälfte weggekommen.
Was soll mir da ein Anwalt helfen, der Fehler lag bei mir, das Bild entfernt und selbst gemalt bzw als Strichzeichnung ohne Details von einem Grafikprogi eingescannt.
Gruß Uwe
Was soll mir da ein Anwalt helfen, der Fehler lag bei mir, das Bild entfernt und selbst gemalt bzw als Strichzeichnung ohne Details von einem Grafikprogi eingescannt.
Gruß Uwe
Antwort 16 von rfb
nochmal zu:
Bei den Anfahtsskizzem, die ich mal selbst für eine Vereinsseite gemacht habe, habe ich mir deswegen bewusst keinen Plan als Vorlage genommen, sondern mir vorgestellt, ich würde mit dem Auto von da oder da kommen und worauf sollte ich nun achten, alle übrigen Details interessieren nicht und können daher wegfallen. Nicht mal der genaue Straßenverlauf interessiert, oder sagt ihr jemandem, der nach dem Weg fragt in welchem Winkel die Querstraße verläuft, in die er einbiegen muss?
Zitat:
Die beste und einwandfreie Lösung ist, den entsprechenden Ausschnitt aus dem Stadtplan abzuzeichnen
dabei musst du aber soweit von der darstellung im Stadtplan abweichen, dass das eben keine (handgefertigte) Kopie sondern eine eigene schöpferische Leistung darstellt.Die beste und einwandfreie Lösung ist, den entsprechenden Ausschnitt aus dem Stadtplan abzuzeichnen
Bei den Anfahtsskizzem, die ich mal selbst für eine Vereinsseite gemacht habe, habe ich mir deswegen bewusst keinen Plan als Vorlage genommen, sondern mir vorgestellt, ich würde mit dem Auto von da oder da kommen und worauf sollte ich nun achten, alle übrigen Details interessieren nicht und können daher wegfallen. Nicht mal der genaue Straßenverlauf interessiert, oder sagt ihr jemandem, der nach dem Weg fragt in welchem Winkel die Querstraße verläuft, in die er einbiegen muss?

