Supportnet / Forum / Plauderecke
Doppelkarte, Kurzzeitkennzeichen... wie war das noch?
Frage
Hallo zusammen :)
Wie ist das eigentlich mit den oben genannten Dingen? Ich habe ein Auto, dass nicht angemeldet ist, ergo darf ich damit nicht fahren. Reicht eine Doppelkarte aus, um damit zum Straßenverkehrsamt zu fahren? Wenn ja, wo bekomme ich die und was kostet das?
Beim Amt angekommen, welche Zeiten gibt es für die Kurzzeitkennzeichen? Ich bräuchte eins für 3 Tage. Was kostet der Spaß?
Vor ein paar Jahren hatte ich schon mal das gleiche Problem, erinnere mich aber nicht mehr dartan, was ich gemacht habe. Aber ich meine mich zu erinnern, dass ich beim Amt für ein paar Tage ein Kennzeichen bekommen habe inkl. der Versicherung und das war nicht teuer.
Es wäre super, wenn sich jemand ein wenig besser als ich damit auskennt :)
Vielen Dank,
Nhuya
Antwort 1 von Lutz1965
Hallo
alle fragen, werden Dir direkt beim Strassenverkehrsamt beantwortet...Telefon Nr. findes Du im Telefonbuch.
Gruss
Lutz
alle fragen, werden Dir direkt beim Strassenverkehrsamt beantwortet...Telefon Nr. findes Du im Telefonbuch.
Gruss
Lutz
Antwort 2 von Nhuya
Ich weiß ich weiß... aber ich bin auf der Arbeit und kann hier nicht telefonieren.
Das mit den Kennzeichen habe ich auch mittlerweile raus, aber wo bekomme ich die Doppelkarte? Kann ich einfach zu irgendeiner Versicherung gehen und sagen, ich hätte gern eine?
Das mit den Kennzeichen habe ich auch mittlerweile raus, aber wo bekomme ich die Doppelkarte? Kann ich einfach zu irgendeiner Versicherung gehen und sagen, ich hätte gern eine?
Antwort 3 von BettyBoo
Hallo Nhuya,
normalerweise bekommst Du die Karte von der Versicherung, bei der Du Dich versichern willst, zugeschickt. Mußt halt anrufen.
Wie es sich speziell bei Kurzzeitkennzeichen verhält weiß ich leider nicht. Ich würde an Deiner Stelle die Versicherung von damals (also die vor 2 Jahren) anrufen und mich durchfragen. Mitunter faxen sie die auch, dann hast sie gleich in den Händen ;-)
Liebe Grüße
BettyBoo
normalerweise bekommst Du die Karte von der Versicherung, bei der Du Dich versichern willst, zugeschickt. Mußt halt anrufen.
Wie es sich speziell bei Kurzzeitkennzeichen verhält weiß ich leider nicht. Ich würde an Deiner Stelle die Versicherung von damals (also die vor 2 Jahren) anrufen und mich durchfragen. Mitunter faxen sie die auch, dann hast sie gleich in den Händen ;-)
Liebe Grüße
BettyBoo
Antwort 4 von Nhuya
Also damals habe ich die Versicherung direkt mit den Kennzeichen bei der Zulassungsstelle gekauft, keine AHnung welche das war. Bei der Versicherung, wo der Wagen nachher versichert werden soll, kann ich nicht fragen, weil die 700 km entfernt ist (Wagen ist nicht für mich). Und ich brauche die ziemlich flott, das ist das Problem :S
Antwort 5 von Klassenkasper
Hallo Nhuya.
Die Doppelkarte kannst du bei jeder Versicherung bekommen, die KFZ Versicherungen anbieten. Muss dann glaub ich vor Ort bei denen bezahlt werden, weil es ja ein Kurzzeitkennzeichen ist. Zumindest kenn ich das so.
Ob das beim Straßenverkehrsamt alles inclusive Versicherung auch geht, weis ich leider nicht.
Gruß
Kk
Die Doppelkarte kannst du bei jeder Versicherung bekommen, die KFZ Versicherungen anbieten. Muss dann glaub ich vor Ort bei denen bezahlt werden, weil es ja ein Kurzzeitkennzeichen ist. Zumindest kenn ich das so.
Ob das beim Straßenverkehrsamt alles inclusive Versicherung auch geht, weis ich leider nicht.
Gruß
Kk
Antwort 6 von Nhuya
Das klingt ja schon mal nicht schlecht. Wisst ihr auch, was so eine Doppelkarte ungefähr kostet? Kann ja kein Vermögen sein....
Antwort 7 von Klassenkasper
Also... ich hab mal grad mit dem Dealer meines Vertrauens telefoniert.
Die HUK Coburg(das soll KEINE Werbung sein, sondern dient der Information ) :-) ist kostenlos, sofern das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens dort versichert wird. Wenn man kein Kunde ist!
Wenn man Kunde dort ist, versichert das Fahrzeug aber NICHT bei denen, kostet das 50 Euronen.
Ich denke, andere Versicherer werden eine ähnliche Praxis an den Tag legen, was die Sache etwas schwieriger macht, als es eigentlich sein sollte.
Mit anderen Daten kann ich leider nocht aufwarten
Gruß
Kk
Die HUK Coburg(das soll KEINE Werbung sein, sondern dient der Information ) :-) ist kostenlos, sofern das Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens dort versichert wird. Wenn man kein Kunde ist!
Wenn man Kunde dort ist, versichert das Fahrzeug aber NICHT bei denen, kostet das 50 Euronen.
Ich denke, andere Versicherer werden eine ähnliche Praxis an den Tag legen, was die Sache etwas schwieriger macht, als es eigentlich sein sollte.
Mit anderen Daten kann ich leider nocht aufwarten
Gruß
Kk
Antwort 8 von Klassenkasper
Was ich vergessen hab: Ist man KEIN Kunde der HUK, und will man das Fahrzeug dort NICHT versichern, machen die das nicht.
Antwort 9 von Nhuya
Oh man, das wird ja schwierig. Also das Fahrzeug soll bei einer Versicherung versichert werden, die nur über das Internet erreichbar ist (keine AHnung wie die heißt). Ich klapper dann einfach mal ein paar Versicherungen ab. 50 € find ich schon ziemlich viel :(
Antwort 10 von SevenOffNein
Hallo Nhuya,
ich hab mal ne Zeitlang in einer Autowerkstatt gearbeitet. Die hatten dort immer so ein "rotes Nummernschild" rum liegen, das, wenn ich mich recht entsinne, für jedes Auto verwendet werden durfte, damit nicht angemeldete Autos Probe gefahren oder zum Käufer gebracht werden konnten. Privatleute bekommen sowas normalerweise natürlich nicht. Aber falls ihr zufällig jemanden aus der Branche kennen solltet... (Auto(verkaufs)häuser wären da erste Wahl)
Gruß
Seven
Das Feedback ist das Brot des Supportnetlers
SevenOffNein
ich hab mal ne Zeitlang in einer Autowerkstatt gearbeitet. Die hatten dort immer so ein "rotes Nummernschild" rum liegen, das, wenn ich mich recht entsinne, für jedes Auto verwendet werden durfte, damit nicht angemeldete Autos Probe gefahren oder zum Käufer gebracht werden konnten. Privatleute bekommen sowas normalerweise natürlich nicht. Aber falls ihr zufällig jemanden aus der Branche kennen solltet... (Auto(verkaufs)häuser wären da erste Wahl)
Gruß
Seven
Das Feedback ist das Brot des Supportnetlers
SevenOffNein
Antwort 11 von lümmel
Hallo Nhuya ,
also: Zur Zulassungsstelle kannst du auch mit einem abgemeldeten Auto fahren. Aber nur auf direktem Weg!!!
Welche Versicherung die beste (günstigste) für dich ist, kommt immer auf die Umstände an. Garagenparker, Frau, über 25 Jahre, wenig km/ Jahr etc.
Am günstigsten haben sich die "Direktversicherer" gemausert. Persönlicher Kontakt negativ, meist nur über online oder Telefon zu erreichen.
Die unter Antwort 7 genannte Versicherung kann ich auch empfehlen, da sie auch spezielle Tarife bietet wie o.g. und zusätzlich für den öffentlichen Dienst.
Es gibt noch die sog. "roten Nummern" das sind wohl KFZ Händler Nummern.
Und es gibt, seit einigen Jahren "Kurzzeitkennzeichen" welche der Probefahrt, Überführung etc. dienen.
Ich hoffe Du findest das richtige Angebot und wir konnten dir helfen.
Gruß
lümmel
also: Zur Zulassungsstelle kannst du auch mit einem abgemeldeten Auto fahren. Aber nur auf direktem Weg!!!
Welche Versicherung die beste (günstigste) für dich ist, kommt immer auf die Umstände an. Garagenparker, Frau, über 25 Jahre, wenig km/ Jahr etc.
Am günstigsten haben sich die "Direktversicherer" gemausert. Persönlicher Kontakt negativ, meist nur über online oder Telefon zu erreichen.
Die unter Antwort 7 genannte Versicherung kann ich auch empfehlen, da sie auch spezielle Tarife bietet wie o.g. und zusätzlich für den öffentlichen Dienst.
Es gibt noch die sog. "roten Nummern" das sind wohl KFZ Händler Nummern.
Und es gibt, seit einigen Jahren "Kurzzeitkennzeichen" welche der Probefahrt, Überführung etc. dienen.
Ich hoffe Du findest das richtige Angebot und wir konnten dir helfen.
Gruß
lümmel
Antwort 12 von Nhuya
Also ich suche keine Versicherung für das Auto, sondrn nur eine Doppelkarte. Der Wagen ist ja nicht für mich und der wird dann wohl schon versichert werden. Ich brauche die Karte nur, um ihn dahin zu fahren, wo er hin soll.
Antwort 13 von Rudger
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO
Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)
Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
Pass mit Meldebestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.
Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller.
MfG Rudger
Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)
Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
Pass mit Meldebestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.
Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller.
MfG Rudger
Antwort 14 von Nhuya
Zitat:
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.
Was bedeutet das genau?
Antwort 15 von Klassenkasper
Hallo
Nhuya, das bedeutet, dass eine neue Doppelkarte vorgelegt werden muß.
Eine Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen kann NICHT umgewandelt werden in eine Doppelkarte für reguläre Fahrzeugversicherungen.
Für die Versicherung nach Ablauf der Kennzeichen brauchst du eine neue Doppelkarte der Versicherung deines Vertrauens
Gruß
Kk
Nhuya, das bedeutet, dass eine neue Doppelkarte vorgelegt werden muß.
Eine Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen kann NICHT umgewandelt werden in eine Doppelkarte für reguläre Fahrzeugversicherungen.
Für die Versicherung nach Ablauf der Kennzeichen brauchst du eine neue Doppelkarte der Versicherung deines Vertrauens
Gruß
Kk
Antwort 16 von Nhuya
Erstmal vielen Dank für die Infos :)
Habe jetzt jemanden erreicht, der das wohl öfter macht ;) Also es ist wohl so: Man geht zum Schildermacher. Dort bekommt man eine 5-Tage-Versicherung (kosten noch unklar). Damit geht man dann zur Zulassungsstelle und holt sich die Kurzzeitkennzeichen. Dann wieder zum Schildermacher und die Schilder machen lassen. Ich mach 3 Kreuze, wenn das funktioniert :)
Habe jetzt jemanden erreicht, der das wohl öfter macht ;) Also es ist wohl so: Man geht zum Schildermacher. Dort bekommt man eine 5-Tage-Versicherung (kosten noch unklar). Damit geht man dann zur Zulassungsstelle und holt sich die Kurzzeitkennzeichen. Dann wieder zum Schildermacher und die Schilder machen lassen. Ich mach 3 Kreuze, wenn das funktioniert :)

