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msn gehackt / anzeige
Frage
Der MSN acoount (messenger) eines freundes wurde gehackt aber er hat das passwort wieder. Er hat mich gefragt ob er die tat zur Anzeige bringen kann. ich weiß es leider nich. bitte um eine antwort. und wie hoch ist das strafmaas bei einem solchen vergehen?
Antwort 1 von yassa
Zitat:
ob er die tat zur Anzeige bringen kann
klar, bringt aber nix ob er die tat zur Anzeige bringen kann
wegen so nem passwort macht sich keiner die mühe
Zitat:
und wie hoch ist das strafmaas bei einem solchen vergehen?
10 000 euro so in etwaund wie hoch ist das strafmaas bei einem solchen vergehen?
Antwort 2 von ich123
die 2te frage war auch ernst gemeint
Antwort 3 von Timid
Das dürfte unter §303a BGB (Datenveränderung) fallen. Das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft.
Wenn sowas vor Gericht verurteilt wird wird wohl nicht mehr als eine minimale Geldstrafe bei raus kommen. Dass das verhandelt wird ist eher unwahrscheinlich, wahrscheinlich wird es vorher wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.
Die Gerichte haben eh schon genug zu tun, spart euch die Anzeige, vergebt ein sicheres Passwort (wie sicher das Passwort ist kann man hier überprüfen) und gut ist es.
Grüße,
Sue
Wenn sowas vor Gericht verurteilt wird wird wohl nicht mehr als eine minimale Geldstrafe bei raus kommen. Dass das verhandelt wird ist eher unwahrscheinlich, wahrscheinlich wird es vorher wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.
Die Gerichte haben eh schon genug zu tun, spart euch die Anzeige, vergebt ein sicheres Passwort (wie sicher das Passwort ist kann man hier überprüfen) und gut ist es.
Grüße,
Sue
Antwort 4 von ich123
ok danke
Antwort 5 von Timid
Sorry, ist ein https - Link, man muss ihn also per Hand kopieren:
https://passwortcheck.datenschutz.ch/check.php?lang=de
https://passwortcheck.datenschutz.ch/check.php?lang=de
Antwort 6 von gast30
mal ne kleine zwischenfrage,
schreibst das aus dem bauch heraus oder ist das rechtsverbindlich?
ich hätte da nähmlich einen ähnlichen fall.
mfg
schreibst das aus dem bauch heraus oder ist das rechtsverbindlich?
ich hätte da nähmlich einen ähnlichen fall.
mfg
Antwort 7 von Timid
Rechtsverbindliche Aussagen darf man hier aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht machen.
Es ist allerdings nicht sonderlich schwer sich selbst ein Bild zu machen indem man den entsprechenden § einfach über Google sucht, ihn sich durchliest und die entsprechenden Hinweise dazu (zB., dass soetwas nur auf Antrag verfolgt wird) beachtet.
Und die Info, dass man sich die Anzeige lieber sparen sollte, weil eh nichts dabei raus kommt ist meine persönliche Einschätzung der Sache.
Grüße,
Sue
Es ist allerdings nicht sonderlich schwer sich selbst ein Bild zu machen indem man den entsprechenden § einfach über Google sucht, ihn sich durchliest und die entsprechenden Hinweise dazu (zB., dass soetwas nur auf Antrag verfolgt wird) beachtet.
Und die Info, dass man sich die Anzeige lieber sparen sollte, weil eh nichts dabei raus kommt ist meine persönliche Einschätzung der Sache.
Grüße,
Sue
Antwort 8 von guest1
Zitat:
... oder ist das rechtsverbindlich?
... oder ist das rechtsverbindlich?
oh je, daß wäre der andere Weg, ein Forum totzukriegen ;)

