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kein impressum -> anklage von privat?
Frage
hi,
ich wieß, dass wenn mam kein impressum auf einer sich nicht im bau befindenden webseite hat, man angezeigt werden kann.
meine frage: mir wurde kürzlich gesagt, dass man auch als ganz normale privatperson anzeige erstatten kann. soll das ne witz sein??
gruss
vogelfreak (natürlich mit impressum :-)
Antwort 1 von rfb
Zitat:
Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland
§12 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(findest du zB hier: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html)Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland
§12 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
also nur ne Ordnungswidrigkeit, kannste natürlich "anzeigen", aber ob jemand das interessiert?
Die Internet-Impressums-Problematik besteht in kostenpflichtigen Abmahnungen, dh ein gutmeinender Anwalt weist dich auf dein fehlendes Impressum hin, lässt dich schriftlich erklären sowas nie wieder zu tun, und stellt für seine menschenfreundliche Tat seine Auslagen in Rechnung, für einen kleinen Brief nur so 500,-EUR.