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Was definiert einen eigenen Hausstand? Trennungsgeld
Frage
Hallo!
Wie ich in einer meiner Fragen schon mal erwähnt habe, starte ich am 1.8. als Beamtenanwärter und beginne dann die ersten 6Monate gleich erstmal das Fachhochschulstudium in Hildesheim..
Also.. Zur Zeit wohn ich noch bei meinen Eltern.. Kostenlos.. Was bedeuten würde mir stehen "nur" 70€ Umzugsgeld für die "Hildesheimzeiten" zu.. Sollte ich aber ne eigene Wohnung haben, stünde mir Trennungsgeld in recht deutlich stärkerer Höhe zu! Unteranderem würde mir dann 70% der Wohnung in Hildesheim bezahlt werden..
So nun meine Frage: Ab wann gilt das denn als eigener Hausstand?
Meine Eltern haben ne Eigentumswohnung, wobei ich imausgebauten Keller mit eigenem Bad wohne.. Hab auch ne eigene Klingel, muß aber durch den Flur der Eltern gehen, um in den Keller zu können. Weiterhin sind hier unten auch die Vorratsregale und Waschmaschiene/Trockner "neben" der Treppe..
Würde ich nun nen Mietvertrag über 50€ mit meinen Eltern machen, würde das schon reichen? Oder müßte ich mir vor meinem Zimmer noch nen kleinen Kochbereich einrichten, mit Kochplatte und ein bißchen Geschirr? Das wäre dann aber halt neben den Vorratssachen meiner Eltern..
Würde das reichen um die Bedingungen zu erfüllen?
Oder was ist wenn ich zu Bekannten "ziehe", die ein eigenen Haus haben, wobei ich da dann aber auch nur ein Zimmer hätte ohne eigenes Bad/Küche?
Ziemlich lange Frage, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke!
Gruß Sebastian
Antwort 1 von Griemokhan
Geht es dir um Abzocke?
Suchst du Schlupflöcher?
Da sei die längste Zeit Beamter gewesen!
Werde gleich mal meine VooDoo-Puppe rauskramen.
Suchst du Schlupflöcher?
Da sei die längste Zeit Beamter gewesen!
Werde gleich mal meine VooDoo-Puppe rauskramen.
Antwort 2 von Nhuya
Hat nicht gerade ein Politiker gesagt, er findetr es mehr als schade, dass alle Möglichkeiten ausgenutzt werden?
Ich wäre froh, müsste ich nur 50 € Miete zahlen. Und Trennungsgeld?? Das gibts nur für den Partner, nicht für die Eltern....
Ich wäre froh, müsste ich nur 50 € Miete zahlen. Und Trennungsgeld?? Das gibts nur für den Partner, nicht für die Eltern....
Antwort 3 von Roro
Ich bin mir SEHR sicher, dass eine von den Eltern "gemietete" Wohnung bei dir keinen Anspruch auf irgendwelche Gelder auslöst. Wäre zumindest jedem normalen Azubi, der Unterstützung erhält, gegenüber ungerecht...
Das mit dem "mehr als schade, dass alle Möglichkeiten ausgenutzt werden" war übrigens kein Politiker, sondern ein Aufsichtsratsvorstand einer Gasprom-Tochter. ;-)
Das mit dem "mehr als schade, dass alle Möglichkeiten ausgenutzt werden" war übrigens kein Politiker, sondern ein Aufsichtsratsvorstand einer Gasprom-Tochter. ;-)
Antwort 4 von Timid
Grundsätzlich sind deine Eltern dazu verpflichtet deine Ausbildung zu finanzieren und nicht der Staat.
Grüße,
Sue
Grüße,
Sue
Antwort 5 von Skywalker02
@ Nhuya
Also die 50€ war ein Beispielmietvertrag, sollte ich einen mit meinen Eltern abschließen..
In Hildesheim muss ich knapp 200€ für meine Wohnung zahlen!
Trennungsgeld gibt es auch für Partner, jedoch ebenfalls dann, wenn man halt einen zweiten Hausstand hat! Für Ehepartner gibt es da halt deutlich mehr, aber auch ledigen steht dies zu. Laut meinen Informationen.
Mmh.. Ich kann verstehen, daß jetzt wieder von "einfach abzocken" gesprochen wird, aber man muß sich mal den finaziellen unterschied anschauen.. 70% der Hildesheim Miete plus wohl ein tägliches Geld von 5€.. Im Verhältniss zu einmalig 70€.. Diese Miete würde ich meinen Eltern auch wirklich zahlen! Sollten es auch 100€ sein.. Ich will auch nicht Betrügen, sondern würde dann ja wirklich einen klar genehmigten eigenen Hausstand haben und die Miete an meine Eltern zahlen!!
Mmh.. Was ist zB mit jemandem, der hier in meinem (fast schon) "Dorf" ein Zimmerr für 100€/Monat hat.. Der würde im Monat durch diese Regelung über 200€ mehr bekommen als ich.
Dann suche ich doch halt auch noch nach Möglichkeit dieses auch zu bekommen, weil darin auch die Kosten für sozusagen eine Heimfahrt drin ist..
Naja.. Klingt vielleicht doof, wenn ich das nun versuche so zu verteidigen, aber, wenn es ne Möglichkeit gibt, dieses mehr zu bekommen, wer würde es nicht nutzen??
Gruß
Sebastian
Also die 50€ war ein Beispielmietvertrag, sollte ich einen mit meinen Eltern abschließen..
In Hildesheim muss ich knapp 200€ für meine Wohnung zahlen!
Trennungsgeld gibt es auch für Partner, jedoch ebenfalls dann, wenn man halt einen zweiten Hausstand hat! Für Ehepartner gibt es da halt deutlich mehr, aber auch ledigen steht dies zu. Laut meinen Informationen.
Mmh.. Ich kann verstehen, daß jetzt wieder von "einfach abzocken" gesprochen wird, aber man muß sich mal den finaziellen unterschied anschauen.. 70% der Hildesheim Miete plus wohl ein tägliches Geld von 5€.. Im Verhältniss zu einmalig 70€.. Diese Miete würde ich meinen Eltern auch wirklich zahlen! Sollten es auch 100€ sein.. Ich will auch nicht Betrügen, sondern würde dann ja wirklich einen klar genehmigten eigenen Hausstand haben und die Miete an meine Eltern zahlen!!
Mmh.. Was ist zB mit jemandem, der hier in meinem (fast schon) "Dorf" ein Zimmerr für 100€/Monat hat.. Der würde im Monat durch diese Regelung über 200€ mehr bekommen als ich.
Dann suche ich doch halt auch noch nach Möglichkeit dieses auch zu bekommen, weil darin auch die Kosten für sozusagen eine Heimfahrt drin ist..
Naja.. Klingt vielleicht doof, wenn ich das nun versuche so zu verteidigen, aber, wenn es ne Möglichkeit gibt, dieses mehr zu bekommen, wer würde es nicht nutzen??
Gruß
Sebastian
Antwort 6 von Griemokhan
Zitat:
Zur Zeit wohn ich noch bei meinen Eltern.. Kostenlos..
Zur Zeit wohn ich noch bei meinen Eltern.. Kostenlos..
Das ist dein Status, S..
Mit deinem weiteren Vorhaben musst du aufpassen:
Man ist seinen Beamtenstatus als Anwärter schnell los
- auf Widerruf eben.
Und heutzutage sind die Wege kurz ...
Antwort 7 von Nhuya
@Skywalker
Das mit dem Trennungsgeld hab ich nicht verstanden... Von wem wirst du denn getrennt???
Ich mache auch eine Ausbildung und meine Eltern und Freunde wohnen ganz weit weg. Zudem kostet hier eine Wohnung goppelt so viel, wie da, wo ich herkomme. Trotzdem zahlt dir keiner die Differenz, ist ja deine eigenen Schuld, wenn du da wohnst.
Was ein Beamtenanwärter so macht und verdient weiß ich zwar nicht, aber sollte es zu wenig sein (als Student oder Azubi stehen dir alles in allem nur 620 € im Monat zu), dann hast du entweder Pech gehabt (siehe die Grenze) oder musst Unterhalt deiner Eltern verlangen. Wenn di dafür nicht aufkommen können, kannste Bafög beantragen.
Aber Eltern-Trennungsgeld und Mietzuschuss weil die Wohnung mehr kostet als Zuhausewohnen gibbet nicht.
Das mit dem Trennungsgeld hab ich nicht verstanden... Von wem wirst du denn getrennt???
Ich mache auch eine Ausbildung und meine Eltern und Freunde wohnen ganz weit weg. Zudem kostet hier eine Wohnung goppelt so viel, wie da, wo ich herkomme. Trotzdem zahlt dir keiner die Differenz, ist ja deine eigenen Schuld, wenn du da wohnst.
Was ein Beamtenanwärter so macht und verdient weiß ich zwar nicht, aber sollte es zu wenig sein (als Student oder Azubi stehen dir alles in allem nur 620 € im Monat zu), dann hast du entweder Pech gehabt (siehe die Grenze) oder musst Unterhalt deiner Eltern verlangen. Wenn di dafür nicht aufkommen können, kannste Bafög beantragen.
Aber Eltern-Trennungsgeld und Mietzuschuss weil die Wohnung mehr kostet als Zuhausewohnen gibbet nicht.
Antwort 8 von Skywalker02
@Nhuya
Mmh.. Das Trennungsgeld bekommst Du wohl, weil Du zwei Hausstände in den Studiensemestern "führen" mußt.. Ich muß ja auch Zeiten an meinem Heimatort arbeiten.. Naja, vielleicht ist der Ausdruck "Trennungsgeld" einfach mal unglücklich gewählt worden.. Paaren steht das natürlich auch zu, auch höher, nur halt auch ledigen!
Ich werde über dem Betrag verdienen. Dennoch muß man sich einfach mal den finanziellen Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten anschauen! Deswegen fragte ich nach Überlegungen! Solltest Du die Möglichkeit haben rechnerisch über 100€ mehr im Monat zu bekommen, würdest Du doch auch versuchen dieses hinzubekommen! Wie gesagt, ich will nicht betrügen! Betrügen wäre es, hätte ich dann keine Wohnung an meinem Heimatort, für die ich Miete zahle, würde es aber angeben!
Aber scheinbar ist dies nicht so möglich!
Mmh.. Das Trennungsgeld bekommst Du wohl, weil Du zwei Hausstände in den Studiensemestern "führen" mußt.. Ich muß ja auch Zeiten an meinem Heimatort arbeiten.. Naja, vielleicht ist der Ausdruck "Trennungsgeld" einfach mal unglücklich gewählt worden.. Paaren steht das natürlich auch zu, auch höher, nur halt auch ledigen!
Ich werde über dem Betrag verdienen. Dennoch muß man sich einfach mal den finanziellen Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten anschauen! Deswegen fragte ich nach Überlegungen! Solltest Du die Möglichkeit haben rechnerisch über 100€ mehr im Monat zu bekommen, würdest Du doch auch versuchen dieses hinzubekommen! Wie gesagt, ich will nicht betrügen! Betrügen wäre es, hätte ich dann keine Wohnung an meinem Heimatort, für die ich Miete zahle, würde es aber angeben!
Aber scheinbar ist dies nicht so möglich!
Antwort 9 von Wento_
Ich würde ja mal nach anderen - legalen - Schlupflöchern schauen die vielleicht sogar noch mehr bringen können als 70% von 200€.
Als Beamtenanwärter liegst du mit deiner Ausbildungsvergütung doch wahrscheinlich über dem Kindergeldsatz. Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten sind da wie Werbunskosten und können deinen Verdienst unter die Zuverdinestgrenze drücken.
Als Beamtenanwärter liegst du mit deiner Ausbildungsvergütung doch wahrscheinlich über dem Kindergeldsatz. Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten sind da wie Werbunskosten und können deinen Verdienst unter die Zuverdinestgrenze drücken.
Antwort 10 von Nhuya
Ich verstehs nicht... was machst du? Du arbeitest am Ort X der wie weit vom Ort Z entfernt ist, an dem du was machen musst?
Trennungsgeld heißt das aber auf gar keinen Fall :)
Trennungsgeld heißt das aber auf gar keinen Fall :)
Antwort 11 von JLM
Hallo Skywalker
Vielleicht hiflt dieser Link : Trennungsgeldverordnung
http://bundesrecht.juris.de/tgv_1986/BJNR007450986.html
Ich bin ja kein Jurist ;-)
Gruss
JLM
Vielleicht hiflt dieser Link : Trennungsgeldverordnung
http://bundesrecht.juris.de/tgv_1986/BJNR007450986.html
Ich bin ja kein Jurist ;-)
Gruss
JLM

