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cyberstalking





Frage

Guten Morgen, ich habe ein ärgerliches Problem. Ich muss in Erfahrung bringen ob und inwieweit ein Arbeitgeber, der nicht als Telekommunikationsanbieter auftritt (also seinen Mitarbeitern privates surfen verbietet), das aber für die Arbeit zulässt, verpflichtet ist Protokolle vorzuhalten um einen Stalker dingfest machen zu können. Kennt jemand eine Rechtsgrundlage oder gar die Antwort oder kann mir irgendwie weiterhelfen????, oder bin ich hier ganz im falschen Forum - wenn ja kennt jemand eines? Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!

Antwort 1 von DeluxeStyle

das ist schon eine sehr juristische Frage.
Und da du im Internet eh keine juristische Beratung bekommen wirst, würd ich mich daher eher an einen Rechtsanwalt wenden, der sich darauf spezialisiert hat.

Im Internet (hier oder in anderen Foren) wirst du sicher zig Meinungen hören.
Deswegen lieber zum Anwalt, das es sich nach deiner Fragestellung sehr schwerwiegend anhört

Antwort 2 von disco

moin

meinst du unter "vozuhalten":

-aufbewahren
gar nicht. er muss das surf-verhalten ja nicht protokollieren, also muss er es auch nicht aufbewahren. wo käme man den dahin?

-dritten auszuhändigen
ohne richterlichen beschluss muss niemand etwas ausshändigen.

g,
disco

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