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befristeter arbeitsvertrag





Frage

hallo leute, ich weiß, schon öfter besprochen worden aber die links an alten posts sind alle veraltet :( habe folgendes problem habe am 01.06.2004 einen befristeten arbeitsvertrag bei einstellung bekommen, dieser ging über 1 monat bis 31.06.2005 (probezeit) danach wurde dieser verlängert um 1 jahr, bis 31.07.2005 danch nochmal für ein halbes jahr bis 31.01.2006 und dann nochmal für ein halbes jahr bis 31.07.2006 nun weiß iich das der ag innerhalb 2 jahre max 3x verlängern darf, diese 2 jahre wären bei mir aber am 31.06.2006 rum, ich bin aber noch bis 31.07.2006 angestellt habe mich ein wenig belesen und da steht zb auf einer seite zitat "wird der arbeitnehmer über die 2 jahre hinaus beschäftigt so wird aus dem befristeten vertrag automatisch ein unbefristeter" und dieser müssteja mit einer ordentlichen kündigung gelöst werden, stimmt das soweit ? werde morgen mal zum arbeitsgericht gehen und nachfragen, will nur nicht das man mich dort schief anschaut, jemand ne idee dazu ? liebe grüße daniela

Antwort 1 von Nhuya

Ich weiß es nicht genau, aber ähnliches habe ich auch gehört. Unsere Firma beschäftigt z.B. Studenten keine 2 Jahre, weil die dann wohl ein Anrecht auf einen festen Arbeitsplatz hätten.

Wie die Gesetzeslage genau aussieht, erfährst du bestimmt bei Gericht und da kuckt dich auch keiner komisch an :)

Antwort 2 von daniela1984

mhh da war ich grad
die haben mich weggeschickt :(
"dürften mir keine auskunft geben" ?!

Antwort 3 von Kloesschen

Hallo Daniela,

versuch es doch hier mal. Dürfte hilfreich sein.
http://www.123recht.net/

Gruß und viel Erfolg

Antwort 4 von anno_58

Hi Daniela,

Befristete Arbeitsverträge sind ohne sachlichen Grund bis zu 2 Jahren zulässig. In diesen 2 Jahren dürfen sie bis zu 3 x verlängert werden.Bei sachlich begründeten Befristungen kann die 2 Jahresgrenze ggf. überschritten werden. (Z. Bsp. Bau einer Großanlage. Mit Fertigstellung enden auch die nur für diese Anlage begründeten Arbeitsverträge)
Es gibt noch eine Ausnahme: In den ersten 4 Jahren kann ein Jungunternehmen Arbeitsverträge auf bis zu 4 Jahre befristen.
Was in deinem Fall zutrifft sagt dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Vorsicht wenn du direkt zum Arbeitsgericht gehst. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Der Fachanwalt ist da erst mal günstiger.


Gruss Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 5 von anno_58

Hier noch mal ein Link zum Thema:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befriste...

Gruss Anno

Rückmeldung wäre nett.

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