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rechnung von internet seite bezahlen oder verarsche
Frage
ich bin in der schule an den computer gegangen und hab bei google so aus langeweile iq test eingegeben und hab das erste genommen dann hab ich auf den iq test geklickt dann kam eine meldung dass ich mein name und meine email eingeben muss dass ich die ergebnisse erhalte habe die erste frage vom test angeschaut und dann habe ich alles weggeklickt also hab ich den test net wirklich gemacht .können die mir was machen die henn nur die email von mir und mein nachname ist in der email auch falsch heise winkler und nich wink und die habn nur die ip von der schule und net die von mir daheim und in der schule kann das jeder andere gewesen sein . können die mir irgend was ???????????????????? Sehr geehrte/r Herr/Frau Wink,
Sie haben unsere Dienstleistung auf www.iqfight.de bestellt, aber die offene Forderung noch nicht beglichen.
Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.
Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.
Teilnahme am IQFight 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 3 Euro
-----------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 33 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der
einmalige Preis für die Teilnahme am IQFight beträgt 30 Euro. Die
Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird
dem Teilnehmer eine Rechnung zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist
vorbehaltlich der Ausübung des Widerrufsrechts des Teilnehmers nach
Vertragsschluss und nach Bereitstellungs der Zugangsdaten zum IQTest
fällig." Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB
im Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung der Klage auf die Leistung
sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Sollten
Sie die oben genannte Forderung nicht bis zum 21.08.2006 begleichen, sind Sie
daher auch zur Zahlung der Verzugskosten verpflichtet. Haben Sie bitte
Verständnis dafür, dass wir auch betriebswirtschaftlich rationell
handeln müssen.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Kontoinhaber: [*][quote][sup][i]*Gelöscht*
Admininfo: siehe [url=https://supportnet.de/groupfaqs/3][u]FAQ 5.[/u][/url][/i][/sup][/quote]
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.
Hochachtungsvoll
Ihr IQFight.de-Team
[ Handelsregister: [*][quote][sup][i]*Gelöscht*
Admininfo: siehe [url=https://supportnet.de/groupfaqs/3][u]FAQ 5.[/u][/url][/i][/sup][/quote]
Antwort 1 von viech
das ist garantiert nur eine leere drohung..
die können gar nichts machen mit einer ip und einer emailadresse...
die können gar nichts machen mit einer ip und einer emailadresse...
Antwort 2 von Sue
1. Hast du in der Schule schonmal was von Satzzeichen, Absätzen usw. gehört? Frag mal deinen Deutschlehrer danach.
2. Persönliche Daten (wie zB deine Kundennummer dort) sind hier nicht gern gesehen (wird sicher auch gleich noch editiert)
3.
4. ABG, Punkt II, Teilnahme:
Bei der Anmeldung musstest du ankreuzen
Wenn man die AGB nicht gelesen hat sollte man solche Felder eben nicht einfach anhaken.
5. https://supportnet.de/threads/1389600
https://supportnet.de/threads/1280930
Gruß,
Sue
2. Persönliche Daten (wie zB deine Kundennummer dort) sind hier nicht gern gesehen (wird sicher auch gleich noch editiert)
3.
Zitat:
Durch Betätigung des Button "IQTEST STARTEN" beauftrage ich [...], mich für die Teilnahme am [...] sowie für das [...]-Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für die [...]-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
(Hervorhebung übernommen)Durch Betätigung des Button "IQTEST STARTEN" beauftrage ich [...], mich für die Teilnahme am [...] sowie für das [...]-Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für die [...]-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
4. ABG, Punkt II, Teilnahme:
Zitat:
4. Der einmalige Preis für die Teilnahme am [...] beträgt 30 Euro.
4. Der einmalige Preis für die Teilnahme am [...] beträgt 30 Euro.
Bei der Anmeldung musstest du ankreuzen
Zitat:
Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen
und akzeptiert und nehme ab sofort am [...] teil.
Ich habe die AGB & Verbraucherinformationen gelesen
und akzeptiert und nehme ab sofort am [...] teil.
Wenn man die AGB nicht gelesen hat sollte man solche Felder eben nicht einfach anhaken.
5. https://supportnet.de/threads/1389600
https://supportnet.de/threads/1280930
Gruß,
Sue
Antwort 3 von cpdom
ich habe in der schule schon mal was von satzzeichen und absatzen gehört aber mir kommt es auf schnelle schreiben an und nicht aufs richtig schreiben an und ausser dem bin ich frisch aus der schule entlassen worden und fang mit meiner ausbildung an aber noch mal zum thema muss ich dass wirklich nicht ernst nehmen bei diesen bedingungen ........... ich mein die drohen mir ja auch mit anwaltgebühren und mahngebühren und so nem zeugs
Antwort 4 von viech
genau deswegen machen die das...
(damit du nervös wirst)
(damit du nervös wirst)
Antwort 5 von Sue
Zitat:
ich habe in der schule schon mal was von satzzeichen und absatzen gehört aber mir kommt es auf schnelle schreiben an und nicht aufs richtig schreiben an
ich habe in der schule schon mal was von satzzeichen und absatzen gehört aber mir kommt es auf schnelle schreiben an und nicht aufs richtig schreiben an
schonmaldrübernachgedachtdassanderedeingeschreibselauch verstehenkönnensolltensatzzeichenhelfendabeiganzgewaltigdeswegen
gibtessienämlich!dashieristkeinchatesistvollkommenegalwie
schnelldutippenkannstessollteaberverständlichsein!
Ismirezauzuanstrengendrichtischzuschreibehauptsacheesgehtschnäll.
Antwort 6 von Ralfman
@Sue, Super, der hätte von mir kommen können.
@cpdom, Du solltest Dir ein Forum suchen in dem Du per SMS Fragen kannst, dann macht Dein Schreiben auch Sinn. Wenn Du in die Ausbildung gehst freut sich Dein Meister sicherlich schon auf Deine Berichtshefte.
Zu Deinem Problem: Bezahl und Du hast Ruhe. IP´s lassen sich zurückverfolgen, Rechnernutzung wird sicherlich Protokoliert, Und Dienstleistung Nutzen und nicht Bezahlen ist Betrug, und somit ein Kapitalverbrechen.
Und nun nochmal im Klartext:
Frag mal Oma ob sie Dir Finanziell hilft.
Ralf
@cpdom, Du solltest Dir ein Forum suchen in dem Du per SMS Fragen kannst, dann macht Dein Schreiben auch Sinn. Wenn Du in die Ausbildung gehst freut sich Dein Meister sicherlich schon auf Deine Berichtshefte.
Zu Deinem Problem: Bezahl und Du hast Ruhe. IP´s lassen sich zurückverfolgen, Rechnernutzung wird sicherlich Protokoliert, Und Dienstleistung Nutzen und nicht Bezahlen ist Betrug, und somit ein Kapitalverbrechen.
Und nun nochmal im Klartext:
Frag mal Oma ob sie Dir Finanziell hilft.
Ralf
Antwort 7 von cpudom
Zu Deinem Problem: Bezahl und Du hast Ruhe. IP´s lassen sich zurückverfolgen
ja aber das ist die ip von der schule und mann kann doch keine ip mit der emailadresse zurückverfolgen
Rechnernutzung wird sicherlich Protokoliert
aber nicht in der schule in der ich war
Und Dienstleistung Nutzen und nicht Bezahlen ist Betrug, und somit ein Kapitalverbrechen.
ich habe diesen dienst nicht wirklich genutzt denn ich habe die frage durchgelesen und habe dann alles gleich weggeklickt und sonst habe ich auch nichts bekommen
ja aber das ist die ip von der schule und mann kann doch keine ip mit der emailadresse zurückverfolgen
Rechnernutzung wird sicherlich Protokoliert
aber nicht in der schule in der ich war
Und Dienstleistung Nutzen und nicht Bezahlen ist Betrug, und somit ein Kapitalverbrechen.
ich habe diesen dienst nicht wirklich genutzt denn ich habe die frage durchgelesen und habe dann alles gleich weggeklickt und sonst habe ich auch nichts bekommen
Antwort 8 von cpudom
auserdem frage ich mich was hier eher betrug ist so ein sch... nicht zu bezahlen oder eine seite machen wo uberall kostenlos dransteht und dann eine rechnung schicken von 30 euro was für mich bis jetzt noch viel geld ist. dass mit der oma würde ich gerne machen aber die sind beide net mer da leider
sonst war mir das mit den 30 euro eher wurst
sonst war mir das mit den 30 euro eher wurst
Antwort 9 von erfrierer
cpudorn: hats es immer noch nicht begriffen?
nicht sehr schlau!
ein weiterer klick auf:
jetzt ganz unten und sehr deutlich zu lesen:
ich denke mal, dies alleine rechtfertigt diesen test.
den du nicht bestanden hast!
:-)
Zitat:
Wie schlau bist Du wirklich?
Wie schlau bist Du wirklich?
nicht sehr schlau!
ein weiterer klick auf:
Zitat:
http://www.iqfight.de/anmelden.php?w=0...
IQTEST STARTEN ->
(verlinke jetzt mit absicht nicht, ist so daufreundlicher.http://www.iqfight.de/anmelden.php?w=0...
IQTEST STARTEN ->
jetzt ganz unten und sehr deutlich zu lesen:
Zitat:
Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
ich denke mal, dies alleine rechtfertigt diesen test.
den du nicht bestanden hast!
:-)
Antwort 10 von Dr.jur.
Hallo Dominik,
bitte sag´uns noch, ob Du schon volljährig bist - erst dann könnte ich Dich von Deiner Dich quälenden Ungewissheit auch mit letzter Sicherheit befreien!
Besten Gruß
bitte sag´uns noch, ob Du schon volljährig bist - erst dann könnte ich Dich von Deiner Dich quälenden Ungewissheit auch mit letzter Sicherheit befreien!
Besten Gruß
Antwort 11 von halfstone
Hi,
ich würde an deiner Stelle mal die örtliche Verbraucherzentrale anfragen (per Telefon oder hingehen).
Solche Angebote häufen sich gerade im Internet und die können dir dann auch genau sagen ob du zahlen musst oder nicht.
Was wir hier nur machen können ist ein wenig im Kaffeesatz lesen und nett gemeinte Vorschläge machen, die von der Verbraucherzentrale kennen ihre Pappenheimer schon und wissen genau wie man mit denen umgeht oder auch nicht.
Gruß Fabian
ich würde an deiner Stelle mal die örtliche Verbraucherzentrale anfragen (per Telefon oder hingehen).
Solche Angebote häufen sich gerade im Internet und die können dir dann auch genau sagen ob du zahlen musst oder nicht.
Was wir hier nur machen können ist ein wenig im Kaffeesatz lesen und nett gemeinte Vorschläge machen, die von der Verbraucherzentrale kennen ihre Pappenheimer schon und wissen genau wie man mit denen umgeht oder auch nicht.
Gruß Fabian
Antwort 12 von StefanMilwitz
Auf keinen Fall bezahlen!!!
Grüße, Stefan
P.S. Ich sollte auch solche Dinge im Internet anbieten...
Grüße, Stefan
P.S. Ich sollte auch solche Dinge im Internet anbieten...
Antwort 13 von cpdom
ich hatte nicht vor zu bezahlen
ich bin 17j und meine mutter hat was von ner rechtsschutzversicherung gesagt
ich bin 17j und meine mutter hat was von ner rechtsschutzversicherung gesagt
Antwort 14 von Juergen54
Hallo,
Hoffenzlich kommst du da raus, Ich denke aber --17--
Also nicht volljährig.
Deine Mutter sollte das klären mit dem Anwalt.
Grüß dich-- und erstmal nicht zahlen-- immer gut--
Hoffenzlich kommst du da raus, Ich denke aber --17--
Also nicht volljährig.
Deine Mutter sollte das klären mit dem Anwalt.
Grüß dich-- und erstmal nicht zahlen-- immer gut--
Antwort 15 von halfstone
Hi,
na ja der Tipp mit dem nicht bezahlen ist sicher der schlechteste.
Wenn man vor hat nicht zu bezahlen sollte man sich vorher informieren und ggf. rechtzeitig Einspruch gegen die Rechnung einlegen.
Mit 17 Jahren ist man schon geschäftsfähig, daher wäre ein ignorieren der Rechnung sicher die schlechteste Lösung.
Gruß Fabian
na ja der Tipp mit dem nicht bezahlen ist sicher der schlechteste.
Wenn man vor hat nicht zu bezahlen sollte man sich vorher informieren und ggf. rechtzeitig Einspruch gegen die Rechnung einlegen.
Mit 17 Jahren ist man schon geschäftsfähig, daher wäre ein ignorieren der Rechnung sicher die schlechteste Lösung.
Gruß Fabian
Antwort 16 von Sue
Zitat:
rechtzeitig Einspruch gegen die Rechnung einlegen
rechtzeitig Einspruch gegen die Rechnung einlegen
Das ist rechtlich vollkommen ohne Belang halfstone. Widerspruch "lohnt" sich erst ab dem Mahnbescheid, weil erst damit wirklich Konsequenzen auf einen zukommen können. Widersprüche gegen Rechnungen kann man etliche schreiben und damit hat man vielleicht Erfolg, wenn es sich um eine seriöse Firma handelt - was ich hier einfach mal bestreiten möchte. Die Widersprüche werden also einfach ignoriert bzw abgeschmettert. Die Energie kann man sich also sparen.
Zitat:
Mit 17 Jahren ist man schon geschäftsfähig
Mit 17 Jahren ist man schon geschäftsfähig
Solange man minderjährig ist ist ein (für den Jugendlichen) nicht ausschließlich positiver Vertrag schwebend unwirksam, solange der Erziehungsberechtigte ihm zustimmt.
Insofern macht es hier schon Sinn einen Brief zu schreiben. Der Erziehungsberechtigte sollte schriftlich (Einschreiben) darauf hinweisen, dass der Vertrag ohne seine Zustimmung geschlossen wurde und er die Zustimmung auch nicht nachträglich erteilt. Damit ist der Vertrag (und die daraus entstandene Forderung) unwirksam und das Thema ist erledigt. Kommt dann trotzdem ein Mahnbescheid Widerspruch einlegen mit dem gleichen Hinweis, selbst wenn es dann noch zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte (was ich zu 99,99% ausschieße) wird der Gläubiger kein Recht bekommen.
Grüße,
Sue
Antwort 17 von Sue
Zitat:
solange der Erziehungsberechtigte ihm zustimmt.
solange der Erziehungsberechtigte ihm zustimmt.
Natürlich solange bis der Erziehungsberechtigte zustimmt.
Antwort 18 von cpdom
also soll ich jetzt bezahlen oder nicht ich weis jetzt nämlich nich mehr was ich machen soll
Antwort 19 von Sue
Sofern du wirklich minderjährig bist:
Zitat:
Der Erziehungsberechtigte sollte schriftlich (Einschreiben) darauf hinweisen, dass der Vertrag ohne seine Zustimmung geschlossen wurde und er die Zustimmung auch nicht nachträglich erteilt. Damit ist der Vertrag (und die daraus entstandene Forderung) unwirksam und das Thema ist erledigt.
Der Erziehungsberechtigte sollte schriftlich (Einschreiben) darauf hinweisen, dass der Vertrag ohne seine Zustimmung geschlossen wurde und er die Zustimmung auch nicht nachträglich erteilt. Damit ist der Vertrag (und die daraus entstandene Forderung) unwirksam und das Thema ist erledigt.
Antwort 20 von cpdom
ok ich werde das mit meiner mutter klären trotzdem danke für eure hilfe
Antwort 21 von nixblicker
Da wir in Frankfurt wohnen, haben wir uns die Adresse "Zeil 22" mal genauer angesehen. Dort gibt es ein asiatisches Restaurant mit Briefkasten, aber weder darauf noch auf den anderen Briefkästen, noch auf den KLingelschildern steht der Name dieser Firma "Vitaactive". Der Brief kam übrigens aus Österreich, war am Stempel zu sehen.
Wendet euch an den Verbraucherschutz, auf keinen Fall bezahlen. Es gab auch bereits eine Sendung im Fernsehen zu den Machenschaten dieser Firma:
http://www.youtube.com/watch?v=SYIlUf6ryWg
Wendet euch an den Verbraucherschutz, auf keinen Fall bezahlen. Es gab auch bereits eine Sendung im Fernsehen zu den Machenschaten dieser Firma:
http://www.youtube.com/watch?v=SYIlUf6ryWg
Antwort 22 von nixblicker
Hier mal ein Vorschlag für einen Vordruck, den ich in einem anderen Forum gefunden habe. Genau wie den Beitrag oben drüber.
Nix bezahlen und immer abwarten.
Kunden Nr.: xxxx-xxxxx
Betreff:
Anfechtung des Vertrag gemäß § 119 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 KSchG
Widerruf gemäß § 355 b BGB
Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom 28.08.2006 aufgeführten Vertrag.
Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben.
Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage
diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Zudem möchte ich darauf hinweisen,
dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung
mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht
Rechnung getragen wurde. Die ganz offensichtlich sehr hohe Anzahl der bei ihnen eingehenden
Widerrufe belegt dieses eindeutig.
Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit
des Vertrages zweifelhaft.
Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften
für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss
nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s
weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, noch entspricht sie den Anforderungen des
§ 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2
(die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden.
Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen
Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,
wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich."
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt dieses Schreibens und darauf folgend,
um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die
Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Hochachtungsvoll,
Name
Nix bezahlen und immer abwarten.
Kunden Nr.: xxxx-xxxxx
Betreff:
Anfechtung des Vertrag gemäß § 119 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 KSchG
Widerruf gemäß § 355 b BGB
Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom 28.08.2006 aufgeführten Vertrag.
Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben.
Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage
diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Zudem möchte ich darauf hinweisen,
dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung
mitgeteilt wurden und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht
Rechnung getragen wurde. Die ganz offensichtlich sehr hohe Anzahl der bei ihnen eingehenden
Widerrufe belegt dieses eindeutig.
Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit
des Vertrages zweifelhaft.
Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften
für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss
nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s
weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, noch entspricht sie den Anforderungen des
§ 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2
(die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden.
Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen
Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,
wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich."
Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt dieses Schreibens und darauf folgend,
um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die
Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Hochachtungsvoll,
Name

