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Anleinpflicht für Hunde?





Frage

Hallo, kann mir jemand helfen rauszufinden, wo das mit dem Anleinen von Hunden im Wald und auf Wiesen geregelt ist. Muß ich den Hund i m m e r anleinen oder darf er auch ohne Leine laufen, wenn er nicht abhaut. Ich habe mal gelesen, daß Hunde auch 10-20 m weit weglaufen dürfen, ohne angeleint zu sein, anders, als einem die Jäger weismachen wollen. Ich wohne in Hessen. Habe schon bei Google gesucht, aber nur das Hessische Jagdgesetz gefunden, nicht diese Verordnung mit dem Anleinen. Kann mir jemand einen link geben?

Antwort 1 von Wauwau

Antwort 2 von mali

Hallo, danke für den link, aber es geht nicht um die Anleinpflicht bei Kampfhunden sondern um das Jagdrecht, bzw. spezielle Jagdverordnungen, falls es sowas gibt in Hessen.

Antwort 3 von Mickey

Dann solltest du dich an entsprechende Stellen vor Ort wenden. Nur die können dir detailliert Auskunft geben, aber auch nicht für jeden Jäger sprechen, in dessen Ermessen die Abschätzung eines "wildernden" Hundes liegt.

Eine kurze Zusammenfassung:
In vielen Bundesländern darf ein Hund unangeleint im Wald laufen, geregelt durch die entsprechenden Jagdgesetze. Die schreiben üblicherweise vor, dass sich der Hund in deinem "Einflussbereich" aufhalten muss.
Ohne Aufsicht dürfen Hunde im Jagdbezirk nicht frei laufen gelassen werden. Aufsicht ist aber nicht gleich angeleint.
Wenn sich dein Hund im Jagdbezirk (den du nicht kennst, desweiteren siehe dass zuständige Landesjagdgesetz) also ausserhalb deiner Sicht- und Rufweite aufhält, oder du nicht durch Kommandos die Kontrolle über dein Tier ausüben kannst, wirst du Probleme bekommen.

  • Art. 42 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten (aus z.B. dem bayerischen Jagdschutzgesetz)

    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
    1. (...)
    2. wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können


    Gruss,
    Mic

    Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

  • Antwort 4 von mali

    Danke Mickey für die Auskunft. Ich dachte, das Problem sei einheitlich geregelt.
    Es gibt zumindest ein Grundsatzurteil, dass man nicht grundsätzlich gezwungen werden kann, seinen Hund ständig anzuleinen (Hund wird dann nicht artgerecht gehalten). Wildern darf er natürlich nicht, klar. Aber die Frage ist doch, wieviel Meter er sich entfernen darf.
    Meinst Du mit den "entsprechenden Stellen vor Ort" das Forstamt oder den Jagdpächter ? Der wird sich freuen, wenn ich mich gleich als Hund-frei-laufen-Lassender oute :-(

    Antwort 5 von Mickey

    Nochmal: hol deine Infos vor Ort. Ermessensfragen lassen sich im Detail und Rechtsverbindlich nicht beantworten.
    Ein weiteres Beispiel:
    §10, Abs.2 Feld und Forstgesetz:
    2) Es ist verboten, Hunde (...) in Feld oder Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen


    Fazit: Sieht ein Jäger deinen Hund (vielleicht sogar beim stöbern=wildern), aber nicht dich.... (siehe Antwort 3 zum Thema "Einflussbereich)

    Nach §13 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) kann es durch entsprechende Rechtsverordnung verboten werden, Hunde unangeleint in Naturschutzgebieten, Wildschutzgebieten, Wildruhezonen, innerhalb der Brut- und Setzzeiten und üblicherweise in Tollwutbezirken laufen zu lassen.

    Da ich deine Örtlichkeiten aber nicht kenne, müsste ich raten (was ich nicht will) was du darfst und was nicht. Wende dich einfach an die Stadt, und die leiten dich an die richtigen Stellen weiter.

    Gruss,
    Mic

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    Antwort 6 von Windmühle

    "Ein Hund, der gebissen hat, hätte angeleint werden müssen"

    Dieser eigentlich schwachsinnige Satz spiegelt nicht das Gesetz wider, sondern die Auslegung.

    Du bist für deinen Hund verantwortlich. Läßt du ihn laufen, gibst du ein Teil deiner Freiheit deinem Hund. Du mußt es selbst entscheiden. Leinst du ihn an? Läßt du ihn laufen?

    Die Umwelt (also die Leute, die dir begegnen) werden den Respekt, dem der Hund dir zollt, auf dich zurück reflektieren. Der Förster, beispielsweise, er wird dem einen verbieten, seinen Hund frei laufen zu lassen. Den anderen wird er grüßen, obwohl sein Hund 10m weiter schnuppert. Bei gleicher Gesetzeslage. Woran liegt es? Der Hund muß in dir den Alpha sehen, dann kannst du ihn laufen lassen. Die Menschen merken, wenn du ihn im Griff hast oder du nicht ganz sicer bist, ob du ihn im Griff hast. In letzterem Fall leine ihn besser an.

    Gesetzte sind gut, wenn man weiß, was dahinter steckt und zu welchem Zweck sie geschaffen worden sind.

    Antwort 7 von mali

    Hi Windmühle,
    den ersten Satz verstehe ich nicht so recht, zumindest kriege ich den Zusammenhang zu dem eigentlichen Problem nicht. Von Beißen war keine Rede.
    Auch glaube ich nicht, dass der Förster so krasse Unterschiede macht, höchstens bei Leuten, die er persönlich kennt.
    Es geht darum, dass ich genau wissen will, was ich darf und was meine Rechte als Hundehalter sind.
    Dass ich während der Brut- und sog. Setzzeiten den Hund anleine, ist selbstverständlich. Aber neulich ging ich mit dem Hund spezieren und "störte" einen Gastjäger, der gar nicht hier ins Revier gehört, beim Schießen eines Rehbocks, auf den er angelegt hatte.
    Der Hund ging freundlich zu dem Jäger und beschnupperte ihn :-).
    Der Jäger fragte, warum ich den Hund nicht anleine und ich sagte ihm, weil er auf mich hört. Der Hund lief nicht weiter als 5 m vor mir und hat nicht gestöbert und nicht gewildert und trotzdem wird man vom Jäger erstmal gemaßregelt. Das ging mir halt schon auf den Sack, denn der Wald gehört allen Naturliebhabern und nicht nur den Jägermeistern!
    Der gute Mann hat mir dann noch eine Viertelstd. einen Vortrag über die Dauer der Brunftzeit bei Rehen gehalten. Gut gemeint, aber war nicht mein Thema.
    Ich hätte einfach gerne mal die Verordnungen, um mir das durchzulesen. Das muss ja auch irgendwo stehen; sowas wird ja nicht durch Mund zu Mund Propaganda unter der Bevölkerung verbreitet. In der BRD gibt es für alles und jedes was Schriftliches und genau das suche ich. Und ich habe keine Lust, mit dem Revierförster ein Schwätzchen zu halten oder mir wieder stundenlang anzuhören, dass ich nie sicher sein könnte, dass mein Hund nicht doch mal abhaut.
    Einige der Herren sind wirklich locker, denen sind selber schon Hunde abgehauen und mussten dann mit vereinten Kräften und zig Jeeps wieder zusammengetrieben werden. Aber das ist dann ja natürlich was anderes, denn das sind ausgebildete
    Jagdhunde. Und manche drücken auch die Augen zu, aber es kann nicht sein, dass es davon abhängt, ob ich einen Anschiss kriege, wie der Jäger gerade gelaunt ist und ob er letztens Spass mit seiner Freundin hatte. Es muss ja auch irgendwie fair zugehen und objektive Kriterien geben

    Gruß mali

    Antwort 8 von snliebhaber

    hallo mail,
    kurze Frage: bist du beratungsresistent?
    Mic - Antworten #3 und #7 hat dir doch in absolut verständlichen Worten geantwortet.
    Das kann doch nicht so ein Problem sein, bei dir vor Ort bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzurufen und nachzufragen.
    Du kannst jetzt mit 1.000 Leuten eine Diskussion führen was du für richtig oder angemessen hälst, aber konkret nützen wird dir das nicht.

    Antwort 9 von snliebhaber

    entschuldige, beim Namen vertippt - selbstverständlich mali

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